"Sie benötigen für Ihre geplante Tätigkeit in den USA in jedem Fall ein US-Arbeitsvisum. Die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der direkten Bezahlung von US-Unternehmen) ist nicht im Rahmen des Visa Waiver Programms oder mit einem B-1 Business Visitor Visum möglich.
Es existieren unterschiedliche US-Arbeitsvisaoptionen, mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Beantragungswegen und Kosten. Was allerdings allen US-Arbeitsvisa gemein ist, ist die Tatsache, dass nicht Sie sich selbst für dieses Visum bewerben können. Die Antragstellung erfolgt offiziell immer durch einen konkreten US-Arbeitgeber. Nur für diesen dürfen Sie dann auch in den USA tätig werden. Darüber hinaus muss es sich um ein "regular employment" handeln, d.h. der US-Gesetzgeber geht im Rahmen von Arbeitsvisaanträgen von einem regulären Arbeitsverhältnis zwischen dem Petitioner (US-Unternehmen) und dem Beneficiary (zukünftiger Mitarbeiter) aus. Freelancerverträge oder selbständige Tätigkeiten sind damit nicht abgedeckt. Folglich müsste das US-Unternehmen einen regulären Arbeitsvertrag mit Ihnen schließen und Sie auch auf die "payroll" nehmen.
Aus unserer Sicht käme dann tatsächlich nur das H-1B Visum bzw. H-2B Visum (je nach Ihrer Qualifikation) in Frage. Allerdings nur für einen spezifischen US-Arbeitgeber im Rahmen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses. H-1B Anträge können, wie Sie richtig bemerkt haben, erst wieder ab dem 01. April 2013 gestellt werden für den frühestmöglichen Arbeitsbeginn 01.10.2013.
Wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit in den USA nachgehen wollen, dann wäre das im Rahmen eines E-2 Visums möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass für diese Kategorie strenge Zugangskriterien bestehen. Unter anderem der Nachweis, dass Sie in ein bzw. Ihr US-Unternehmen substantiell investiert haben. Der Gesetzgeber nennt zunächst keine konkrete Investitionssumme. Erfahrungsgemäß sollte die Höhe der Investition allerdings bei mindestens 100,000 USD liegen, um eine realistische Chance auf den Erhalt eines E-2 Visums zu haben. Darüber hinaus müssen noch weitere Aspekte nachgewiesen werden, wie z. B. der Nachweis der Schaffung von US-Arbeitsplätzen. Die Geschäftstätigkeit darf zudem nicht allein dem Zweck dienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt daraus bestreiten können. Aus dem E-2 Antrag muss eindeutig hervorgehen, dass die US-Wirtschaft durch Ihr US-Unternehmen einen Vorteil generiert. "