Falsch
Eltern zahlen für ihre Kinder – dieser Grundsatz gilt nicht nur für kleine Kinder, sondern auch für Volljährige, sofern sie sich noch in der (Erst-)Ausbildung befinden.
Während Eltern für Kinder unter 18 Jahren grundsätzlich aufkommen müssen, sind Zahlungen danach freiwillig. Die Ausnahme: Sohn oder Tochter haben noch keine Ausbildung abgeschlossen. Auch ein Studium fällt unter den Oberbegriff Ausbildung. Möchte das Kind nach dem Abitur oder der Fachhochschulreife studieren, müssen die Eltern Unterhalt zahlen – auch dann, wenn sie ihr Kind lieber in einer "Lehre" oder in einem anderen Studienfach gesehen hätten.
Die Unterhaltspflicht besteht im Fall einer Hochschulausbildung grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit, danach gilt eine "Schonfrist" von drei Monaten bis zum Abschluss. Anschließend sind die Eltern meistens aus dem Schneider, sofern das Kind nicht behindert oder krank ist. Wird jedoch vor Gericht über das Fortbestehen der Unterhaltspflicht gestritten, neigen einzelne Gerichte zu einer gewissen Großzügigkeit zugunsten der Kinder.
Wofür zahlen?
Diese Zielstrebigkeit ist auch in einer weiteren Bestimmung festgelegt: Die Eltern sind nicht verpflichtet, mehrere Berufswünsche von Tochter oder Sohn zu unterstützen – es muss sich in der Regel um die erste Ausbildung nach dem Schulabschluss handeln. Studiert das Kind zum Beispiel erst Betriebwirtschaft, um anschließend dann doch das Literaturstudium aufzunehmen, brauchen die Eltern nicht mehr zu zahlen. Ebenso sind die Eltern aus dem Schneider, wenn die Tochter schon eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht hat und danach Lehramt fürs Gymnasium studiert.
Ausnahmefall: Sollte eben jene Tochter jedoch unmittelbar im Anschluss an die Ausbildungsprüfung Medizin studieren, so sehen die Gerichte das häufig als eine einzige Ausbildung an, da die beiden Zweige "zeitlich und sachlich zusammen hängen". Eine solche Rechtsprechung erfolgt oft auch dann, wenn eine "besondere Begabung" des Kindes erkennbar ist. Auch bei den neuen konsekutiven (also aufeinanderfolgenden) Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss könnte es der Fall sein, dass sie als Einheit behandelt werden.