Hochzeit mit 18 Jahr mit einem Amerikaner

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Lisa:)

Member
aber nicht eine Heirat zu pushen!!
sie hat uns nie gepusht, sie hat gefragt ob ich bei ihm bleiben könnte, wenn wir heiraten und ich hab gesagt, ja glaube schon und dann kahm die ganze sache so ins rollen. mein freund hat davor schon immer gesagt sobald ich da bin heiraten wir aber da war der plan noch dass ich da studieren, da wusste ich noch nicht dass meine eltern es nicht zahlen werden.
Ach und weil jemand geschrieben hat, eltern müssen die ausblidung der kinder zahlen. Nein müssen sie nicht. es gibt nur ein gesetz das sagt dass sich verwandte unterstützen sollen aber kein genaues gesetz dass sagt das eltern die ausblidung zahlen müssen. das hab ich auch schon versucht hätte mir eigentlich gleich denken könne dass das nicht klapt. meine Eltern sind beide Juristen und kennen sich da leider zu gut aus
 

ItsJustMe1977

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Falsch
Eltern zahlen für ihre Kinder – dieser Grundsatz gilt nicht nur für kleine Kinder, sondern auch für Volljährige, sofern sie sich noch in der (Erst-)Ausbildung befinden.
Während Eltern für Kinder unter 18 Jahren grundsätzlich aufkommen müssen, sind Zahlungen danach freiwillig. Die Ausnahme: Sohn oder Tochter haben noch keine Ausbildung abgeschlossen. Auch ein Studium fällt unter den Oberbegriff Ausbildung. Möchte das Kind nach dem Abitur oder der Fachhochschulreife studieren, müssen die Eltern Unterhalt zahlen – auch dann, wenn sie ihr Kind lieber in einer "Lehre" oder in einem anderen Studienfach gesehen hätten.


Die Unterhaltspflicht besteht im Fall einer Hochschulausbildung grundsätzlich bis zum Ende der Regelstudienzeit, danach gilt eine "Schonfrist" von drei Monaten bis zum Abschluss. Anschließend sind die Eltern meistens aus dem Schneider, sofern das Kind nicht behindert oder krank ist. Wird jedoch vor Gericht über das Fortbestehen der Unterhaltspflicht gestritten, neigen einzelne Gerichte zu einer gewissen Großzügigkeit zugunsten der Kinder.


Wofür zahlen?


Diese Zielstrebigkeit ist auch in einer weiteren Bestimmung festgelegt: Die Eltern sind nicht verpflichtet, mehrere Berufswünsche von Tochter oder Sohn zu unterstützen – es muss sich in der Regel um die erste Ausbildung nach dem Schulabschluss handeln. Studiert das Kind zum Beispiel erst Betriebwirtschaft, um anschließend dann doch das Literaturstudium aufzunehmen, brauchen die Eltern nicht mehr zu zahlen. Ebenso sind die Eltern aus dem Schneider, wenn die Tochter schon eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht hat und danach Lehramt fürs Gymnasium studiert.


Ausnahmefall: Sollte eben jene Tochter jedoch unmittelbar im Anschluss an die Ausbildungsprüfung Medizin studieren, so sehen die Gerichte das häufig als eine einzige Ausbildung an, da die beiden Zweige "zeitlich und sachlich zusammen hängen". Eine solche Rechtsprechung erfolgt oft auch dann, wenn eine "besondere Begabung" des Kindes erkennbar ist. Auch bei den neuen konsekutiven (also aufeinanderfolgenden) Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss könnte es der Fall sein, dass sie als Einheit behandelt werden.
 

Lileigh

Well-Known Member
Citizen
schön währs aber nein

Das war mehr fuer mich und die anderen gedacht, die Emma hier im Forum schon "kennengelernt" haben. Von der Dame aus Florida wird da nicht nur Gegenwind kommen, sondern ein ordentlicher und auch verdienter Hurricane.
Und um viel Geld kannste auch nicht wirklich wetten, verdienst ja nur 450 Euro im Monat. Eine Summe fuer die indonesische Kinder uebrigens mehrere Jahre arbeiten duerfen.
 

Lisa:)

Member
Meine Mutter ist anweltin für Familien recht. die macht so was tag täglich, Eltern müssen es nicht. sie Sollten aber müssen nicht. sobald du 18 bis bist du sozusagen für dein leben verantwortlich
 

ItsJustMe1977

Well-Known Member
Citizen
DU bist zumindest keine Anwaeltin....sonst wuerdest du wissen das deine Eltern dich bei deiner ersten Ausbildung unterstützen MÜSSEN!!!
Geh mal zu einem anderen Anwalt als zu deinen Eltern, der wird dir das schon bestaetigen.
 
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