Was hat es mit dem Modell-Visum aufsich?

DirtyHarry

New Member
Hallo miteinander. Ich habe gehört, es soll für die USA ein Visum für Modells geben?! Meine Frage: Welche Anforderungen werden denn dafür bitte gestellt? Ich meine, Schönheit liegt ja im Auge des Betrachters und soit könnte doch so ziemlich jeder auf die Idee kommen, sich als Modell auszugeben. Oder wurde mir hier mit dem Visum Blödsinn erzählt?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo DirtyHarry,

mir ist nur ein Künstlervisum bekannt und könnte mir vorstellen, dass dies auch für Models vergeben wird. Ob man Model ist oder nicht, entscheidet man nicht selber sondern sogesehen der Auftraggeber bzw. die Agentur, bei der man gelistet und unter Vertrag ist.
 

Wendy

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Ich denke mal, das beantragt man ja anläßlich eines Auftrags.

Ich "kenne" einen Journalisten, der ein entsprechendes Journalisten-Visum hat. Reist der während einer privaten Reise in die USA, nutzt er ganz normal Visa Waiver, nur wenn er dienstlich unterwegs ist, nutzt der dieses Visum.

Manchmal gibt das zwar tatsächlich an der Immigration "Probleme", weil er ja "ein Visum hat".

Aber der korrekte Weg ist, daß eben solche Visa dann auch nur für entsprechende Zwecke genutzt werden.

Künstlervisa bedürfen ziemlich sicher erstmal des entsprechenden Künstler-Nachweises (vor allem, wenn sie zum Leben in den USA genutzt werden sollen).

Es gibt da ja das P1 , P2 und das P3: (P ist aber das Visum eher für Teams, auch wenn in der Liste "Künstler" auch auftauchen)

Es wird also auf H1B oder O rauslaufen:

Letztlich muß ein Modell aber eine Agentur für sich finden, die bereit ist, das Modell zu sponsoren. Und an die ist man dann letztlich wie immer z.B. bei einem H1B auf Gedeih und Verderb angewiesen.

Hier ist auch ganz seriös beschrieben:
FAQs about getting a H1B or O1 visa to work as a model

Man muß also um die 50 Belege für bisherige Aufträge vorweisen, 10 Empfehlungsschreiben und ne Agentur finden.

Auf der Seite versprechen sie potentiellen Models mal nicht das Blaue vom Himmel....
Ein P-1 Visum kann an einen Leistungssportler vergeben werden, der sich internationale Reputation erworben hat und an einem Wettbewerb teilnehmen möchte, der die Teilnahme solcherart reputierter Sportler erfordert.

Ein P-1 Visum kann auch an Mitglieder einer Gruppe von Leistungssportlern oder an eine Gruppe von Unterhaltungskünstlern ausgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Gruppe seit mindestens einem Jahr existiert, drei Viertel der Mitglieder der Gruppe seit mindestens einem Jahr angehören und die Gruppe als solche auftreten möchte.

Ein P-2 Visum wird Künstlern oder Entertainern gewährt, die einzeln oder in einer Gruppe, und zwar im Rahmen eines Austauschprogramms mit einer Gruppe aus den USA, auftreten möchten.


Mit einem P-3 Visum wiederum können Künstler oder Entertainer in die USA einreisen, die einzeln oder in einer Gruppe im Zusammenhang mit kulturell einzigartigen Leistungen tätig werden möchten. Kulturell einzigartig sind Leistungen, wenn sie spezifisch für ein bestimmtes Land, eine bestimmte Gesellschaftsschicht, Ethnie, Religion oder anderweitig abgrenzbare Gruppe von Personen sind. Die Tätigkeiten, die mit dem P-3 Visum in den USA ausgeübt werden können, umfassen sowohl Aufführungen als auch Lehre und Training.

Oder meinst Du das O-Visum?
Ein O-Visum wird für Vertreter von Wissenschaft, Kunst, Bildung und Sport, aber auch der Wirtschaft ausgestellt, soweit es gelingt, außerordentliche Fähigkeiten nachzuweisen.


Außerordentliche Fähigkeiten liegen dann vor, wenn weit überdurchschnittliche Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet erbracht worden sind bzw. ein hohes Maß an Vollendung erreicht worden ist. Dies ist durch geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch

  • national oder international anerkannte Preise,
  • die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die nur Personen mit besonderen Fähigkeiten offenstehen,
  • die Anstellung bei einer solchen Vereinigung in entsprechender Position,
  • die Tätigkeit als Juror auf dem entsprechenden Gebiet,
  • Veröffentlichungen durch oder über den Antragsteller in anerkannten Fachzeitschriften,
  • bedeutende Beiträge auf dem entsprechenden Gebiet (beispielsweise Patente),
  • ein überdurchschnittliches Gehalt oder eine überdurchschnittliche Vergütung.
 
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