Steuerfrage zu Ferienhaus Florida

diandrahe

New Member
Hallo zusammen,

wir besitzen zwei Ferienhäuser in SW Florida und haben im Moment 'Probleme' in Sachen Steuern.
Und zwar fragen wir uns, ob wir (wie von Wendy erwähnt) die Zeiten, in denen wir selbst im Ferienhaus sind, als Geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Kann uns jemand helfen? Habt ihr vielleicht konkrete Gesetzestexte, Informationstexte etc. wo das genau beschrieben steht?
Was sagen eure Steuerberater dazu?

VIELEN DANK schon mal im Voraus und liebe Grüße

Eventuelle Leerzeiten vermindern natürlich den Gewinn - und - korrekter Weise - muß man selbstgenutzte Zeiten zudem als geldwerten Vorteil versteuern (wenn man das Haus von der Steuer absetzt und die mit dem Haus verbundenen Kosten).
 

Wendy

Super-Moderator
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Moderator
Habt Ihr Euch da mit einem Steuerberater drüber unterhalten, der sich mit sowas konkret auskennt - also Erfahrung in Sachen Auslandsimmobilien hat?

Im Magazin Florida Sun gibt es immer mal wieder Artikel von einem Steuerberater zu dem Thema - ich nenne jetzt hier mal Namen und Firma, ohne zu verlinken: Friedrich W. Schmidt von Allure Accounting LLC in Bonita Springs. Ich kann da nichts zu sagen, ob der Mann gut oder nicht so gut ist, ob er teuer oder günstig ist - aber ich vermute mal, er steckt in den Details der Materie drin.

Vielleicht erkundigt Ihr Euch da mal.

Ezri - wenn das unerwünschte Werbung ist, bitte löschen...
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo zusammen,

wir besitzen zwei Ferienhäuser in SW Florida und haben im Moment 'Probleme' in Sachen Steuern.
Und zwar fragen wir uns, ob wir (wie von Wendy erwähnt) die Zeiten, in denen wir selbst im Ferienhaus sind, als Geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Kann uns jemand helfen? Habt ihr vielleicht konkrete Gesetzestexte, Informationstexte etc. wo das genau beschrieben steht?
Was sagen eure Steuerberater dazu?

VIELEN DANK schon mal im Voraus und liebe Grüße
Das wäre direkt eine Frage für Hanni, sie war schon länger nicht mehr im Forum, aber vielleicht kann ich sie ja anfunken :)
 

Hanni

Moderator
Citizen
hallo Ezri und hallo Anja. danke fuer das anfunken.

ich kann nur zur steuersache sprechen.....
wenn jemand ein, oder mehrere ferienhaeuser in den U.S. hat, ist die Miete U.S. source einkommen, und muss dort versteuert werden.
die 1040NR ist die hauptsteuererklaerung, und fuer die vermietung braucht man Schedule E. Schedule E ist vergleichbar mit der deutschen Anlange V. man gibt das einkommen, die kosten sowie die abschreibung(en) an.
wenn ein tourist U.S. einkommen hat, muss die person eine ITIN (indiviual tax id nummer) beantragen. das macht man mit form W-7, und es ist am besten wenn man diese mit einer steuererklaerung mitschickt.
auf der deutschen seite wird der gewinn auf der anlage AUS angeben. er wird nicht mehr versteuert, kommt aber in die progession rein.
 
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