Krankenversicherung für die Zeit bis zur Hochzeit

Elchen

New Member
Hallo,

ich und mein Verlobter, wir fangen erst gerade mit dem ganzen K1-Visaprozess an und sind gerade dabei unsere Petition fertig zu stellen.
Ein zukünftiger Punkt der mich schon jetzt beschäftigt, ist das Thema Krankenversicherung. Das ein oder andere habe ich dazu schon hier im Forum gelesen.
Wie habt ihr es bei eurem Antrag für eine Auslandskrankenversicherung angestellt? Habt ihr geschrieben, dass ihr auf einem K1-Visum in die Staaten geht oder einfach nur für den Zeitraum bis zur Hochzeit eine Versicherung abgeschlossen ohne ins Details zu gehen.
Ich habe unverbindlich bei einer Versicherung angefragt und sie sagen, dass sie mich nicht versichern können, weil ich ja auswandern würde, jedoch ist das K1-Visum ja gar kein immigrant-Visum.

Wie habt ihr die Sache angestellt?

Viele Grüße
Elchen
 

frollein pampel

Well-Known Member
Ich habe für den Zeitraum eine AuslandsKv abgeschlossen. KV habe ich weiterhin bezahlt. Ich war noch in D gemeldet (den Wohnsitz habe ich vorher zu meinen Eltern verlegt), von daher war das kein Problem. Nach Erhalt der GC bin ich nochmal nach D zurück und habe mich dann ordnungsgemäß abgemeldet. Die Abmeldung können aber auch deine Eltern mit einer Vollmacht vornehmen (zumindest hat mir das die Dame vom Bürgeramt gesagt)
.
edit: nein, ins Detail gegangen bin ich nicht. Bis zum Erhalt der GC habe ich mich nicht als Ausgewanderte gesehen. Theoretisch hätte die GC ja auch abgelehnt werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

hegi

Well-Known Member
Ehe-GC
Ich werde am 11.09.14 fliegen. Da ich meinen Job zum 31.08.14 gekündigt habe, meldet mich mein AG logischerweise ab. Daher bis ich in der Zeit vom 01.09.-11-09.14 freiwillig gesetzlich krankenversichert. In D ist Versicherungspflicht, also wenn Du Dich nicht versicherst, gibt´s Theater. Wir werden am 24.09.heiraten und ich werde ab dem 01.10. in den USA kv sein. Also hab ich eine Lücke von 3 Wochen. Diese kannst Du mit einer Auslands-KV schließen, aber Vorsicht, nicht bei jeder! Voraussetzung für den Abschluss einer KV ist eine Adresse in D. Da Du Dich ja ordnungsgemäß abmelden musst, wird's etwas schwierig. Ich habe eine bei PROTIP abgeschlossen, die ist zwar nicht wirklich ein Schnäppchen (für mich und meinen Sohn 135 € für einen Monat) aber ich zahl lieber den Beitrag als eine horrende Arztrechnung. Die KV kann man temporär abschließen.
LG Kerstin
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ich würd bei Auslandskrankenkassen auch einfach mal eim ADAC und Konsorten anfragen, ich würd fast sagen, dass für diese Zeit eine Urlaubskrankenversicherung reicht. Aber man sollte aufjedenfall drauf achten, was alles in der Deckung drin ist.
 

Elchen

New Member
@Hegi: Wann meldest du deinen Wohnsitz in Deutschland ab? bereits zum 11.09.? Nimmt Protip einen ohne Wohnsitz oder nur mit? Und wenn du doch noch den Wohnsitz hast, muss du dann nicht auch noch die deutsche KV weiterhaben bis er abgemeldet ist?
 

hegi

Well-Known Member
Ehe-GC
@Elchen, laut deutschem Meldegesetz musst Du Dich spätestens zwei Wochen nach Umzug abmelden. (Sonst droht Strafe) Ich hab aber keine Ahnung wie man das technisch lösen kann, da Du das wohl persönlich erledigen musst. (?)
Ich hab mit meinem Einwohnermeldeamt gesprochen, da ich die Abmeldebestätigung für die GEZ, für´s Finanzamt, für die KV und einige andere benötige, darf ich bereits 3 Tage vorher kommen. Sonst komm ich nicht aus den Verträgen, bzw. aus der deutschen Steuerpflicht raus. Ich muss dann kurz vorm Umzug den Schriftverkehr noch erledigen. Protip benötigt nur für den Abschluss der KV eine deutsche Adresse. Wie bei jeder anderen Auslandsversicherung, musst Du sie ohnehin vorher abschließen, also wenn Du noch die deutsche Adresse hast.
 

hegi

Well-Known Member
Ehe-GC
Und wenn du doch noch den Wohnsitz hast, muss du dann nicht auch noch die deutsche KV weiterhaben bis er abgemeldet ist?[/QUOTE]
Ja, in D herrscht krankenversicherungspflicht. Da ich zum 31.8.14 aus meinem Job raus bin, muss ich mich ab 1.9.14 freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die Versicherung endet dann (aus Kulanz seitens meiner KV) zum 11.9.14, da die IKK keine Verträge mit den USA hat. Demzufolge musste ich eine Alternative für die Zeit vom 11.9.-30.9.14 finden.
 

frollein pampel

Well-Known Member
Ich persoenlich habe mich erst abgemeldet, als ich mein GC Antrag auch tatsaechlich genehmigt wurde. Ich war bei meiner damaligen KV (KKH) bis zum Erhalt der GC freiwillig versichert. Das K1 ist ein Nichteinwanderungsvisum und theoretisch kann dir die GC noch verweigert werden. Allerdings ist es recht unwahrscheinlich, dass dir die GC mit einen K1 Visum wirklich verweigert wird. Muss jeder fuer sich selber entscheiden.
 

hegi

Well-Known Member
Ehe-GC
@frollein pampel
Das Problem ist, dass Du zwar freiwillig kv sein kannst, die Versicherung (hier meine IKK-Classic) nicht zahlt, da keine Verträge mit der USA bestehen. Ich bin ab dem 01.10.2014 infolge meiner Heirat familienversichert.
 
Oben