I-94 noch im Pass, was nun?

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Ruffie

Ehe-GC
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Question
I did not turn in my I-94 when I left the U.S., what should I do?

Answer

If you returned home with your Form I-94 (white) or Form I-94W (green) Departure Record in your passport, it is possible that your departure was not recorded properly.

If you departed by a commercial air or sea carrier (airlines or cruise ships), your departure from the U.S. can be independently verified, and it is not necessary to take any further action, although holding on to your outbound (from the U.S.) boarding pass — if you still have it — can help expedite your re-entry next time you come back to the United States.

If you departed by land, private vessel or private plane, you will need to take steps to correct the record. If you do not validate your timely departure from the United States, or, if you cannot reasonably prove you departed within the time frame given to you when your entered, the next time you apply for admission to the U.S., U.S. Customs and Border Protection (CBP) may conclude you remained in the U.S. beyond your authorized stay. If this happens, your visa may be subject to cancellation or you may be returned immediately to your foreign point of origin.

Under the Visa Waiver Program, visitors who remain beyond their permitted stay in the United States cannot reenter the U.S. in the future without obtaining a visa from a U.S. Consulate. So if you are a Visa Waiver Program visitor who traveled by land to either Canada or Mexico for an onward flight, it is particularly important for you to register your timely departure if your green I-94W was not taken when you exited the U.S.

If you failed to turn in your I-94 Departure Record, please send it, along with any documentation that proves you left the United States, to:

DHS - CBP SBU
1084 South Laurel Road
London, KY 40744

Do not mail your Form I-94 Departure Record or supporting information to any U.S. Consulate or Embassy, to any other CBP office in the United States, or to any address other than the one above. Only at this location are we able to make the necessary corrections to CBP records to prevent inconvenience to you in the future. The London Kentucky office does not answer correspondence, so please do not ask for confirmation that your record has been updated.

Note: This information was excerpted from the CBP website on 2008-07-11; for more details please go to http://help.cbp.gov/cgi-bin/customs.cfg/php/enduser/std_adp.php?p_faqid=752
Quelle: http://germany.usembassy.gov/germany/visa/record_departure.html
 

John.Doe

Well-Known Member
I-94 vergessen abzugeben - was nun?

I-94 vergessen abzugeben - was nun?​

Da immer wiedermal Fragen auftauchen die das I-94 betreffen, wenn man nach Rueckkehr aus den USA feststellt, das sich dieser Abschnitt, ob nun gruen oder weiss, immer noch im Pass befindet, was dann zutun ist hier eine kurze Anleitung wie dann zu verfahren ist.
Man sollte es ernst nehmen, denn bei der naechsten Einreise in die USA kann es einem passieren, das man abgewiesen wird, weil man einen sogenannten "Overstay" hat.
Die Daten des I-94 werden nach Ankunft in den USA nunmehr schon unmittelbar gespeichert und die Daten der I-94 aus den letzen ca. 10 Jahren sind jetzt im Computersystem vorhanden.


Vorgehensweise für den nachträglichen Nachweis der Ausreise aus den Vereinigten Staaten

Wenn Sie aus den Vereinigten Staaten wieder ausgereist sind, ohne dass der Ausreisebeleg des Immigration and Naturalization Service (INS), d.h. Formular I-94 (weiss) bzw. Formular I-94W (grün), aus Ihrem Reisepass entfernt worden ist, bedeutet das, dass Ihre Abreise nicht korrekt erfasst worden ist. Sie sind für die korrekte Erfassung Ihrer Ausdreisedaten verantwortlich. Sie müssen INS gegenüber geeignete Nachweise erbringen, damit wir Ihre rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten erfassen können. Diese werden Ihre vorher erfassten Daten zu Ihrer Ankunft in den U.S.A. vervollständigen.

Wenn Sie eine rechtzeitige Ausreise aus den Vereinigten Staaten nicht nachweisen können, oder wenn Sie diesbezüglich nicht über andere glaubhafte Nachweise verfügen, wenn Sie das nächste mal in die Vereinigten Staaten einzureisen beabsichtigen, könnte INS zu dem Urteil gelangen, dass Sie sich über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben. In diesem Fall könnte sich Ihr Visum beim nächsten Einreiseversuch als ungültig erweisen oder Sie könnten umgehend zu Ihrem letzten ausländischen Reiseziel zurückgeschickt werden.

Insbesondere Besucher, die unter die Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht fallen, aber über die gesetzliche Frist hinaus in den Vereinigten Staaten geblieben sind, können zukünftig ohne vorherige Erteilung eines Visums durch ein U.S. Konsulat nicht mehr in die Vereinigten Staaten einreisen. Sollten Sie trotzdem bei Ihrer Ankunft in den U.S.A. ohne Visum die Einreise aufgrund der Regelung zur Aufhebung der Visumspflicht beantragen, könnten U.S. Einwanderungsbeamte Ihre umgehende Rückkehr zum letzten ausländischen Reiseziel anordnen.
Um Ihre Ausreise zu verifizieren, akzeptiert INS u.a. folgende Nachweise:
  • Die originalen Bordkarten, die Sie verwendet haben, um aus den Vereinigten Staaten auszureisen
  • Photokopien von Einreise- oder Ausreisestempeln in Ihrem Pass, aus denen Ihre Einreise in ein anderes Land hervorgeht nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben (Sie sollten alle Passseiten kopieren, die nicht völlig leer sind, sowie die Seite mit den Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihrem Photo), und
  • Photokopien anderer geeigneter Nachweise, wie z.B.:
    • Datierte Gehaltsabrechnungen oder anderweitige Belege von Ihrem Arbeitgeber aus denen hervorgeht, dass Sie nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land gearbeitet haben
    • Datierte Kontoauszüge aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
    • Ausbildungsnachweise über den Besuch einer Ausbildungsstätte ausserhalb der Vereinigten Staaten aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben
    • Datierte Kreditkartenquittungen mit Ihrem Namen, aber nach Unkenntlichmachung Ihrer Kreditkartennummer, über Käufe, die Sie getätigt haben nachdem Sie die Vereinigten Staaten verlassen haben und aus denen hervorgeht, dass Sie sich nach Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten in einem anderen Land aufgehalten haben.
Ihre Aussage wird ohne die Vorlage von Nachweisen wie oben angegeben nicht bearbeitet.

Sie sollten uns nur gut leserliche Kopien oder, wenn möglich, Originale zuschicken. Wenn Sie Originale schicken, sollten Sie eine Kopie davon behalten. INS kann nach der Bearbeitung Ihres Antrags keine Originale zurücksenden. Bitte senden Sie uns ausserdem einen erklärenden Brief in Englisch, damit wir Ihren Fall besser beurteilen und Ihre Daten schneller korrigieren können. Bitten senden Sie Ihren Brief mitsamt beiliegenden Nachweisen ausschliesslich an die folgende Addresse:

ACS – INS SBU
P.O. Box 7125
London, KY 40742-7125
USA


Bitte schicken Sie Ihren Ausreisebeleg (Formular I-94) bzw. entsprechende Nachweise nicht an ein U.S. Konsulat, eine U.S. Botschaft, irgendein anderes INS Büro in den Vereinigten Staaten oder irgendeine andere Adresse als die oben angegebene. Nur dort können wir die notwendingen Korrekturen an Ihren INS Daten vornehmen lassen, um Ihnen zukünftige Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Bitte erwarten Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage. USCIS kann Sie nicht über den Erhalt und die Bearbeitung Ihrer Informationen benachrichtigen!

Source:
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/ausreise.html
(2005)


Von allen Unterlagen die man wegschickt, sollte man sich auf alle Faelle Kopien anfertigen und sie bei der naechsten Einreise in die USA im Handgepaeck mit sich fuehren.
 
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