Frage bezüglich freiwilligem Wehrdienst bei deutscher Bundeswehr

Cowboy_71

Member
Drei Fragen bezüglich freiwilligem Wehrdienst bei der deutschen Bundeswehr:

1.) Kann es bei der Greencard-Lottery bzw. später bei der US-Staatsbürgerschaft zu irgendwelchen
Komplikationen/Problemen kommen wenn man FWDL bei der deutschen Bundeswehr abgeleistet hat ?

2.) Könnte man im Kriegsfall noch von der Bundeswehr eingezogen werden, auch wenn man bereits dauerhaft in
den USA lebt bzw. die US-Staatsbürgerschaft besitzt ?

3.) Ist es irgendwie möglich z.B. nach Erreichen einer Green-Card bzw. der Staatsbürgerschaft eine Art
Umschulung zu machen um dann im Kriegsfall von der US-Army eingezogen zu werden ?

Bitte nur antworten, wenn ihr euch sicher seid. Davon hängt teilweise ab ob ich jetzt FWDL machen soll oder nicht...

Gruß :usa
 

Ezri

Adminchen
Administrator
1.) Kann es bei der Greencard-Lottery bzw. später bei der US-Staatsbürgerschaft zu irgendwelchen
Komplikationen/Problemen kommen wenn man FWDL bei der deutschen Bundeswehr abgeleistet hat ?
Für den Erhalt der Greencard ists kein Problem, aber ich mein man muss sich dann beim Kreiswehrersatzamt (heißt das noch so?) abmelden, wenn man ins Ausland umzieht.

2.) Könnte man im Kriegsfall noch von der Bundeswehr eingezogen werden, auch wenn man bereits dauerhaft in
den USA lebt bzw. die US-Staatsbürgerschaft besitzt ?
Als "nur" US-Bürger nicht, für den anderen Fall einfach mal das zuständige Kreiswehrersatzamt fragen :)

3.) Ist es irgendwie möglich z.B. nach Erreichen einer Green-Card bzw. der Staatsbürgerschaft eine Art
Umschulung zu machen um dann im Kriegsfall von der US-Army eingezogen zu werden ?
Nein, Umschulungen gibt es nicht und die US-Army akzeptiert bereits erworbene Ränge aus anderen Armeen nicht. Man fängt also wieder mit der Grundausbildung an. Dazu begibt man sich zu einem Rekrutierungsbüro und meldet sich an.


Wie Du siehst, einen Teil deiner Fragen kann nur die Bundeswehr selber dir beantworten oder ein Bundeswehrforum. :hmm
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Drei Fragen bezüglich freiwilligem Wehrdienst bei der deutschen Bundeswehr:

1.) Kann es bei der Greencard-Lottery bzw. später bei der US-Staatsbürgerschaft zu irgendwelchen
Komplikationen/Problemen kommen wenn man FWDL bei der deutschen Bundeswehr abgeleistet hat ?

2.) Könnte man im Kriegsfall noch von der Bundeswehr eingezogen werden, auch wenn man bereits dauerhaft in
den USA lebt bzw. die US-Staatsbürgerschaft besitzt ?

3.) Ist es irgendwie möglich z.B. nach Erreichen einer Green-Card bzw. der Staatsbürgerschaft eine Art
Umschulung zu machen um dann im Kriegsfall von der US-Army eingezogen zu werden ?

Bitte nur antworten, wenn ihr euch sicher seid. Davon hängt teilweise ab ob ich jetzt FWDL machen soll oder nicht...

Gruß :usa

1. Nein.

2. Theoretisch schon, praktisch nicht. Einberufungsbefehle werden (wie auch Musterungsbescheide), wie es so schoen heist, nur innerhalb des Geltungsbereiches des Grundegesetzes der Bundesrepublik Deutschland versendet. Wenn Du in Deutschland abgemeldet bist haben sie keine Adresse mehr fuer Dich, an die sie den Bescheid schicken koennen. Aber, wie Ezri schon sagte, bevor Du ins Ausland umziehen kannst brauchst Du eine Genehmigung vom Kreiswehrersatzamt. Und die brauchst Du ab dem Moment an, in dem Du Deinen Musterungsbescheid bekommen hast und fuer tauglich erklaert wirst. Ob Du dann den Wehrdienst abgeleistet hast oder nicht sielt in dem Moment keine Rolle mehr.

Und sobald Du die US Stabue hast (und die deutsche abgegeben hast) ist das ganze auch kein Thema mehr. Bei doppelter Stabue bin ich mir nicht sicher, aber ich vermute mal, im Verteidigungsfall unterliegst Du dann den Gesetzen des Landes, in dem Du Dich mit der jeweiligen Stabue aufhaelst (in Deutschland gilst Du dann als Deutscher; ins USA dann als Amerikaner).

3. Siehe oben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Ulrich,

ich bin mir nicht sicher, ob man noch einen Musterungsbescheid bekommt, da in Deutschland die Wehrpflicht ja abgeschafft wurde. Cowboy71 schrieb vermutlich deswegen vom freiwilligen Wehrdienst. :hmm
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Da hast du Recht; mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde anscheinend auch die Musterung ausgesetzt (nicht abgeschafft!). Allerdings laeuft die Wehrerfassung wohl immer noch weiter, so dass ich vermuten wuerde, dass man mit Erhalt diesen Briefes der Wehrueberwachung unterliegt. Dass sollte er auf jeden Fall mit dem Kreiswehrersatzamt klaeren...
 

Brubaker

Gesperrt
Von 18 bis 25 unterliegt er bereits als GC Holder dem Selective Service der USA. Da muss er sich registrieren, wenn er noch nicht 26 ist. In Deutschland ist er nach Auswanderung raus.
 
Oben