Erfahrungsbericht - Beibehaltung - Citizenship

anjaxxo

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Teil 1

Nachdem ich ja eine step-by-step Anleitung fuer das CR-I hier im Forum erstellt habe (zusammen mit msd) moechte ich jetzt auch hier meine Erfahrungen teilen, wie ich zur amerikanischen Staatsbuergerschaft gekommen bin.

Zunaechst einmal sollte man sich um die Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft kuemmern, denn wer moechte schon die Moeglichkeit verlieren, in 28 europaeischen Laendern leben und arbeiten zu duerfen (bald nur noch 27, dank Brexit :traurig1)?

Die Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft erhaelt man nicht einfach so, man muss einerseits gute Gruende dafuer haben, die amerikanische Staatsbuergerschaft zu erlangen und gleichzeitig gute Gruende vorbringen, warum man die deutsche behalten moechte. Die muessen hieb und stichfest sein, sonst kommt man damit nicht durch. Hier ist also die persoenliche Situation desjenigen ausschlaggebend und die ist nun mal bei jedem anders. Dadurch kann man nicht einfach nach Schema F vorgehen, jeder Fall ist anders.

Ich kann natuerlich hier nur meinen eigenen schildern, aber wenn Ezri damit einverstanden ist, koennten wir ja diesen thread offen lassen, damit auch andere eventuell ihre Erfahrungen teilen koennen. Je mehr Antraege man liest, die genehmigt wurden, desto klarer wird es vielleicht, worauf es dabei ankommt. Ich verweise hier auch auf die yahoo-Gruppe "Zweipaesse", die mir immer wieder empfohlen wurde, vielleicht koennt ihr ja was damit was anfangen, ich konnte es nicht, war mir viel zu konfus und unuebersichtlich.

So, lange genug geredet, ich fange also damit an zu erklaeren, wie ich die Beibehaltung erlangt habe :brd

Zunaechst einmal muss man wissen, dass man unbedingt VOR der Einschwoerung die Beibehaltungsurkunde in der Hand haben muss (es reicht nicht aus, per Email informiert worden zu sein, dass man die Urkunde abholen kann). Hat man sie nicht im Original, verliert man die deutsche Staatsbuergerschaft, wenn man die amerikanische annimmt). Es empfiehlt sich also frueh genug den Antrag einzureichen. Die Beibehaltungsurkunde gilt ab Ausstellungsdatum (nicht Abholdatum!!!) 2 Jahre. Sollte man die auslaendische Staatsbuergerschaft in dieser Zeit nicht annehmen, kann man eine Verlaengerung beantragen.

Im Internet findet man Antraege auf Beibehaltung der Staatsbuergerschaft, der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden. Ich habe das Antragsformular ausgefuellt und zusaetzlich ein Anschreiben und Anlagen dazugelegt.

Den Antrag kann man hier als download erhalten:

:link

Ich erspare mir hier an dieser Stelle, meinen ausgefuellten Antrag einzustellen, ich denke, man braucht kein Raketenwissenschaftler zu sein, um den Antrag auszufuellen.

Hier ist der Text meines Anschreibens:

Jane Doe
111 Jane Doe Street
Jane Doe Town, NY 11111

Tel.: amerikanische Telefonnummer

Email beruflich: xxxxx@xxxxx.com
Email privat: xxxxx@xxxxx.com


An das

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln


Über das

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland hier euer zustaendiges Konsulat eintragen
871 United Nations Plaza je nach Staat in dem ihr lebt
New York, NY 10017


Jane Town, 15. November 2015 hier tragt ihr natuerlich das aktuelle Datum ein


Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit


Sehr geehrte Damen und Herren,


Mit diesem Brief übersende ich lhnen meinen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz.


Als „Permanent Resident“ in den Vereinigten Staaten von Amerika musste ich erfahren, dass sich mir in meiner beruflichen Karriere und meiner engen Verbundenheit zu meiner Heimat und Familie als nicht-amerikanische Staatsbürgerin unüberwindbare Nachteile in den Weg stellen und der Erwerb der amerikanischen Staatsbürgerschaft zwingend erforderlich wird. Die Aufgabe meiner deutschen Staatsbürgerschaft kommt für mich dabei jedoch nicht in Frage.


Aus den in den Antragsunterlagen aufgeführten Gründen beantrage ich daher die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Abs. 2 StAG und möchte Sie bitten, meinem Antrag stattzugeben. Zur Klärung eventueller Fragen können Sie mich zu jeder Zeit unter der oben genannten Email Adresse, Telefonnummer oder Postadresse erreichen.


Mit freundlichen Grüßen,

Jane Doe
 
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anjaxxo

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Teil 2

Da natuerlich der zuvor verlinkte Antrag an Platz nicht reicht, fuegt man noch Anlagen dazu, um seine Gruende genauer zu erlaeutern.
Noch einmal, man muss das Antragsformular nicht nehmen, es geht auch formlos, aber ich finde, wenn man schon so eine Hilfestellung hat, warum soll man sie nicht nutzen?

Im Antragsformular zu Punkt 5 soll man die fortbestehenden Bindungen zu Deutschland erlaeutern.
Hier mal ganz kurz, was der Konsul beim Abgeben des Antrags zu mir sagte. Er meinte, fuer ihn sei klar, dass man nach nur kurzem Aufenthalt in den USA wie zum Beispiel 5 Jahren noch fortbestehende Bindungen zu Deutschland hat. Das waere eher relevant, wenn jemand, der schon seit 20 oder 25 Jahren in den USA lebt, die Beibehaltung beantragt.
Aber dennoch wuerde ich auch diesen Punkt ausfuehrlich beantworten, besser safe than sorry, right?

Hier also meine Bindungen:

5. Fortbestehende Bindungen an Deutschland

lch bin in Deutschland aufgewachsen und dort zur Schule gegangen. Die deutsche Kultur und Erziehung hat mich geprägt und ich fühle mich, unabhängig von meinem Wohnsitz, als Deutsche. lch bin nach wie vor an dem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben in Deutschland interessiert und informiere mich regelmäßig durch Internetquellen und traditionelle Medien (z.B. Deutsche Welle TV, „Der Spiegel" und andere Zeitschriften, die „Tagesschau“ App, etc) über die aktuellen Vorgänge in Deutschland. Meine Muttersprache ist Deutsch und ich bin mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift vertraut, wie hoffentlich auch aus diesem Antrag zu ersehen ist.

Obwohl ich seit August 2011 in den USA lebe, habe ich auch weiterhin regen Kontakt zu Verwandten und Freunden in Deutschland. Da meine Tochter nach einem Jahr Aufenthalt in Amerika wieder nach Deutschland zurückkehrte, reise ich jedes Jahr mindestens zweimal, im Sommer und zu Weihnachten/Silvester, nach Deutschland um Zeit mit ihr zu verbringen. Dabei besuche ich regelmäßig auch andere Verwandte und Freunde. Mit meiner Tochter führe ich täglich Telefongespräche; mit meiner Mutter und Schwester wöchentlich. Die Bindung zu meiner Schwester und Mutter ist vor allem seit dem Tod meines Vaters im Jahr 2004 sehr eng.

Fortbestehende Bindungen an Deutschland bestehen insbesondere zu folgenden Familienangehörigen in Deutschland:

hier habe ich dann in Tabellenform meine engsten Familienmitglieder aufgezaehlt, mit Namen, Adressen und "Art der Beziehung", also Mutter, Schwester, Tochter etc.


Weiterhin habe ich regelmäßigen und engen Kontakt (E-mail, Telefonate, Skype, gegenseitige Besuche) zu diversen Freunden in Deutschland, zum Beispiel:


Hier habe ich dann wieder in Tabellenform Namen, Adressen und "Art der Beziehung" Freunde, Kollegen etc.


Meine Mutter besitzt außerdem eine Immobilie in Deutschland. Dadurch wird es im Erbfall auch zu einem lmmobilienbesitz meinerseits in Deutschland kommen. Der Eintrag im Grundbuch liegt diesem Antrag in Kopie bei.


Noch einmal, dies ist nur ein Beispiel, euer Antrag kann ganz anders aussehen und andere Inhalte haben. Wichtig ist, dass es stimmig und ueberzeugend ist.

Nun kommt Punkt 6 "Gruende fuer den Erwerb der amerikanischen Staatsbuergerschaft:

6. Gründe für den Erwerb der Amerikanischen Staatsangehörigkeit


Der Hauptgrund für meinen geplanten Erwerb der amerikanischen Staatsangehörigkeit ist die Vermeidung von Nachteilen in meinem Berufsleben sowie der mögliche Verlust meiner „Green Card".


Nach meiner Ankunft in den USA habe ich am 12. September 2011 meine Arbeit bei der Firma Musterfirma aufgenommen und arbeite seitdem ununterbrochen für dieses Unternehmen, das Dinge nach europäischen Rezepten, insbesondere aus Deutschland und Österreich, herstellt.


Durch meine Herkunft und aufgrund von Kenntnissen der Produkte, die ich aus meiner vorherigen Tätigkeit im deutschen Einzelhandel besaß, konnte ich schnell befördert werden und wurde nach ca. vier Monaten Tätigkeit in der Verpackung als Office Manager und Einkäufer eingesetzt. Weitere zwei Jahre später wurde ich stellvertretender Plant Manager und arbeite seither aktiv mit Max Mustermann, dem Plant Manager, und Marta Musterfrau, Director of Operations und Mitbesitzerin der Firma, im Human Resource Team.


Die Firma wurde im Jahr 2004 von den heutigen Besitzern, Moritz und Marta Mustermann übernommen und expandiert seither ständig. Es wurden neue Maschinen und andere Anlagen angeschafft; aufgrund des hohen Standards und der Qualität vor allem aus Deutschland.


Diese Expansion wird sich auch in Zukunft fortsetzen; inzwischen stellt die Firma exklusiv für die Supermarktkette Kaufladen unter deren Namen Dinge her und ist ebenfall mit anderen Lebensmittelketten in Gesprächen, um die Produktion und den Verkauf weiter zu steigern. Hierfür ist es erforderlich, nach dem europäischen Vorbild zu produzieren und auch neuere Dinge anzubieten.


Aus diesem Grund muss zum einen Marktforschung vor Ort in Deutschland und Österreich betrieben werden; zum anderen ist auch eine enge Zusammenarbeit mit dem deutschen Dingsverband erforderlich, bei dem Herr Moritz Mustermann seit einigen Monaten durch meine Hilfe Fördermitglied ist.

Aus diesem Grund hat die Firmenleitung beschlossen, mich für vorraussichtlich drei bis fünf Jahre nach Deutschland zu entsenden, da ich aufgrund meiner Herkunft, Sprachkenntnisse und sowohl Produkt- als auch Vertriebskenntnisse die besten Voraussetzungen für diese Aufgabe biete.


Eine Versetzung, gerade ins Ausland, ist ein komplexes Unterfangen und mit nicht unerheblichen Anstrengungen und Kosten verbunden, die sich über eine kürzere Entsendung aus Sicht der Firma nicht amortisieren – gerade auch nicht für ein kleineres, mittelständisches Unternehmen.


Nach amerikanischem Einwanderungsrecht kann ich jedoch meinen Status als Permanent Resident („Green Card") bei längeren Auslandsaufenthalten verlieren und damit auch die Arbeitserlaubnis.

Daher ist für mich der Erwerb der amerikanischen Staatsbürgerschaft die Garantie, auch nach längerem Auslandsaufenthalt in die USA zurückkehren zu können und weiterhin ohne einen Bruch an meiner Karriere in der Firma zu arbeiten.

Die Beantragung eines Re-Entry Permits würde mir die Rückkehr in die USA nicht garantieren, da es nur für zwei Jahre gültig ist und eine Verlängerung um jeweils 12 Monate nicht automatisch gegeben ist. Meine Firma hat dementsprechend momentan auch Bedenken, mich trotz meiner Qualifikationen für eine Versetzung ins Ausland in Betracht zu ziehen.


Der Nicht-Erwerb der amerikanischen Staatsangehörigkeit würde also zu einer erheblichen Einschränkung meiner Karriere und damit auch meines potentiellen Einkommens führen. lch fühle mich trotz meines langen Aufenthaltes in den USA jedoch als Deutsche und kann mir nicht vorstellen, meine deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben und benötige daher die Beibehaltungsgenehmigung bevor ich die weiteren Schritte in Angriff nehmen würde. Ein entsprechendes Schreiben meines Arbeitgebers, das die allgemeine Problematik bestätigt, füge ich als Anlage bei.


Da ein Wechsel nach Europa so schnell wie möglich erfolgen soll, benötige ich bereits jetzt eine positive Entscheidung aufgrund der Bearbeitungszeit sowohl dieses Antrags als auch des Antrags der amerikanischen Staatsbürgerschaft.


Die Musterfirma, Inc. bietet mir einen sicheren Arbeitsplatz mit gutem Gehalt und zahlreichen Zusatzleistungen. Bevor ich bei dieser Firma angefangen habe, hatte ich mich auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt nach einer Karrieremöglichkeit gemäß meiner Qualifikation umgeschaut und bin zu dem Schluss gekommen, dass ein ähnlich sicherer Arbeitsplatz mit entsprechenden Zusatzleistungen nur amerikanischen Staatsbürgern im öffentlichen Dienst offen steht. Sollte es aus irgendwelchen Gründen zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit meinem jetzigen Arbeitgeber kommen, könnte ich mich als „permanent resident“ auf diese Stellen jedoch nicht bewerben (Beispiele für Stellenausschreibungen lege ich diesem Antrag bei). Gerade angesichts der momentanen wirtschaftlichen Entwicklung in den USA möchte ich im Falle des Falles nicht in meinem Entscheidungsspielraum eingeschränkt sein und alle Möglichkeiten, meinen Lebensunterhalt zu verdienen, nutzen können.


Als doppelter Staatsbürger könnte ich sowohl meine engen Verbindungen zu meiner Familie und Freunden in Deutschland, als auch lokale und internationale Karrierechancen ohne Benachteiligungen wahrnehmen.

Auch hier muesst ihr natuerlich eure jeweilige Situation schildern. Jede Geschichte ist anders, jede Auswanderung ist anders und die Gruende desjenigen, der die Beibehaltung beantragt ist daher auch jeweils anders. Dies ist nur als Beispiel gedacht.

Ausserdem kann man auch noch einen Lebenslauf beifuegen, hier ist mein Beispiel:

· Persönliche Daten


Name: Jane Doe
Geburtsdatum: 01.01.9999
Familienstand: verheiratet,
Tochter Marina Musterkind

· Beruflicher Werdegang

Hier mit Datum eure Arbeitgeber einsetzen (chronologisch, wie bei einer Bewerbung, das neueste Datum nach ganz oben)

· Schulbildung:


9999 bis 9999 Grundschule Musterschule
9999 bis 9999 Städtisches Gymnasium von Musterstadt, in Musterstadt

Abschluss: Abitur
 
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anjaxxo

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Teil 3

Meinem Antrag habe ich dann noch 2 Stellenanzeigen beigelegt, die meiner Ausbildung entsprachen, und auf die sich nur US citizens bewerben konnten, ausserdem das Schreiben meines Arbeitgebers und den Grundbuchauszug (gegebenenfalls Erbe in Deutschland).
Ausserdem habe ich eine beglaubigte Kopie meiner Green Card mitgebracht und natuerlich das Original zum Vorzeigen. (Ich glaube mich zu erinnern, dass ich auch meinen Reisepass vorzeigen musste und davon haben sie dann auch eine Kopie gemacht und beglaubigt, es kann aber auch sein, dass ich die schon selbst mitgebracht habe, das weiss ich nicht mehr so genau.)

Den kompletten Antrag mit Anlagen habe ich dann in zweifacher Ausfertigung Mitte November 2015 beim deutschen Generalkonsulat in New York City persoenlich vorbeigebracht (man kann online dafuer einen Termin machen). Der Konsul hat ihn direkt vor Ort mit mir durchgeguckt, noch ein paar Fragen gestellt.
Das deutsche Konsulat schickt den Antrag dann weiter ans BVA in Koeln zusammen mit einer Stellungnahme.
Wenn man den Antrag persoenlich vorbeibringt hat das den Vorteil, dass der Konsul einem sofort sagt, ob Aussicht auf Erfolg besteht oder nicht. Bei mir hat er gesagt, dass er kein Problem mit dem Antrag sehen wuerde und er sich daher in der Stellungnahme positiv aeussern wuerde.

Ich wurde dann Anfang Januar per Email benachrichtigt, dass mein Antrag genehmigt wurde und die Urkunde zur Abholung im Konsulat bereitliegen wuerde. Spaeter habe ich gesehen, dass der Antrag vom BVA im Dezember schon genehmigt wurde.

Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben): 1234567ABCD

Sehr geehrte Frau Doe,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes zu Ihrem Antrag vom 24.11.2015 eingegangen ist.

Diese kann Ihnen ausgehändigt werden, sobald Sie dem Generalkonsulat die Zahlung der Gebühr in Höhe von 255,- Euro nachweisen. Bitte entnehmen Sie alle notwendigen Überweisungsinformationen aus dem anbei übersandten Schreiben des Bundesverwaltungsamt.

Sollten Sie über ein Konto in Deutschland verfügen, empfehlen wir Ihnen, die Zahlung von diesem Konto aus vorzunehmen, da hier in der Regel für Sie die geringsten Kosten anfallen. Sie können die Gebühr natürlich auch durch Verwandte oder Freunde in Deutschland begleichen lassen.

Bitte stellen Sie sicher, dass der o.a. Betrag in voller Höhe bei der Bundeskasse eingeht. Die bei einer Überweisung aus dem Ausland anfallenden Bankgebühren müssen durch Sie zusätzlich gezahlt werden. Hinsichtlich des Verfahrens der Zahlung der Überweisungsgebühren fragen Sie bitte Ihr hiesiges Kreditinstitut.

Die Aushändigung Ihrer Urkunde kann während der Öffnungszeiten des Generalkonsulates (montags - freitags von 09.00 – 11.30 Uhr) ohne vorherige Terminabsprache bei der Konsularabteilung (1st Avenue, Eingang 49. Straße, 3. Etage) erfolgen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren deutschen Reisepass, Ihre Resident Alien Card („Green Card“) im Original, den Überweisungsbeleg über die geleistete Zahlung im Original oder in Fotokopie und einen Ausdruck dieser Nachricht mit.

Sofern Sie die Aushändigung Ihrer Urkunde durch einen unserer Honorarkonsuln wünschen, schicken Sie bitte ein Moneyorder („pay to the order of: German Mission Consulate“) über 6,00 USD für eine Übersendung per Einschreiben oder ein Moneyorder („pay to the order of: German Mission Consulate“) über 21,00 USD für eine Zusendung per Federal Express und Ihren Zahlungsnachweis unter Angabe des o.g. Geschäftszeichens an dieses Generalkonsulat.

Deutsche Vertretungen in den USA - Honorarkonsuln

Bitte beachten Sie, dass die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsamts erst dann wirksam wird, wenn Sie Ihnen oder der schriftlich bevollmächtigen Person ausgehändigt worden ist. Dieses Schreiben dient nur Ihrer Information und ersetzt nicht die Übergabe der Urkunde. Sofern Sie die amerikanische Staatsangehörigkeit vor der Aushändigung einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes annehmen, geht Ihre deutsche Staatsangehörigkeit unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz verloren.

Ich weise auf die Bitte des Bundesverwaltungsamts hin, das Datum der erfolgten Einbürgerung in den USA zur gegebenen Zeit durch Vorlage einer einfachen Kopie der amerikanischen Einbürgerungsurkunde nachzuweisen. Bitte schicken Sie diese nach erfolgter Einbürgerung direkt an das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Bitte beachten Sie, dass die Urkunde über die Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Konsularbeamten oder Honorarkonsul ausgehändigt werden muss. Eine direkte Zusendung der Urkunde an Ihre Anschrift ist NICHT möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Sincerely,

Maria Musterfrau

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Consulate General of the Federal Republic of Germany
871 United Nations Plaza
New York, NY 10017
Tel.: (212) 610-9727
Fax: (212) 610-9705
e-mail: rk-s1-gk@newy.diplo.de
website: www.germany.info


Als pdf war dann noch die Entscheidung des BVA in Koeln beigefuegt mit den Ueberweisungsdaten etc.

Und wenn man dann die Urkunde in den Haenden haelt, steht nichts mehr im Weg, die amerikanische Staatsbuergerschaft anzunehmen.

Natuerlich kann man das auch parallel machen, in meinem Fall konnte ich aber sowieso erst im Mai die amerikanische Staatsbuergerschaft beantragen, denn man darf ja nicht bis 90 Tage vor Ablauf der 5 Jahres permanent residence (oder 3 Jahre bei Verheirateten) den Antrag losschicken.




Hier geht es jetzt also los mit dem Antrag auf citizenship. Hier zunaechst mein Coverletter:

Jane Doe
11 Jane Doe Street
Jane Doe Town, NY 11111

USCIS
Attn: N-400
2501 S State Hwy 121 Business
Suite 400
Lewisville, TX 75067

Jane Doe Town, 05/28/2016


Hier eure Alien-Nr eintragen (findet man auf der Green Card)
Application for naturalization

Dear Sir or Madam:

Enclosed please find my application for naturalization, including the following items:

· Form N-400
· A money order for the application and biometrics (fingerprint) fees, totaling $680
· Two identical color photos, with my name written in pencil on the back
· A photocopy of my green card, front and back
· Copy of marriage certificate

Thank you for your attention to this matter.


Sincerely,

Jane Doe
 

anjaxxo

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Citizen
Teil 4

Dann habe ich das N-400 gemaess der folgenden instructions :link ausgefuellt

N-400

Also bitte aufpassen, ich habe nur die Dokumente aufgefuehrt, die ich mitschicken musste, bei euch koennten es andere sein, also genau die instructions durchlesen und entsprechend den Antrag ausfuellen und entsprechend Anlagen dazulegen. Auch sind die Gebuehren jetzt wohl teurer, auch das kann man auf der Seite www.uscis.gov nachlesen.

Jetzt koennt ihr schon mal anfangen fuer den Test zu lernen. Hier sind ein paar nuetzliche Links:

citizenship test - USCIS.gov Search Results

100 Civics Questions and Answers with MP3 Audio (English version)

Civics Questions for the new Naturalization Test einer meiner Lieblingslinks)

Als naechstes, ca. 2 bis 3 Wochen nach Einreichen des Antrags erhaelt man den Termin fuer die biometrics. Im Anschreiben steht alles drin, was man mitnehmen muss.

Und wenn man das hinter sich hat, wartet man eigentlich nur noch auf das Interview.

Fuer das Interview sollte man eine Kopie des Antrages, seine Green Card und alle Anlagen, die man zum N-400 beigelegt hat, in Kopie mitbringen. Ausserdem eventuell evidence bei Zeiten ausserhalb der USA (Tickets etc), ich hatte den Brief meines Arbeitgebers noch dabei, proof of residence, also utility bills, Fuehrerschein, oder aehnliches.
Auch hier haengt wieder alles vom jeweiligen Fall ab.

Mein Interview lief folgendermassen ab:

Zunaechst wurde ich begruesst und dann habe ich gleich den Test machen muessen. Der Schreibtest bestand daraus, 3 Worte zu schreiben, die die Dame mir diktiert hat. Und beim Lesetest musste ich drei Worte vorlesen. Wer das nicht schafft, sollte auch wirklich nicht in den Staaten leben, denn der kann dann ueberhaupt kein Englisch).
Dann musste ich Fragen beantworten. Es werden hoechstens 10 Fragen gestellt von den 100, die man lernen muss, davon muss man 6 richtige (wie im Lotto) haben. Hat man 6 Fragen richtig beantwortet, wird aufgehoert zu fragen.

Danach ging sie dann meinen Antrag mit mir durch, hat noch einmal alles von mir bestaetigen lassen, Name, Anschrift, und was auch immer ich ausgefuellt habe.
Als wir dann zu den Zeiten ausserhalb der USA kamen, gab es bei mir ein paar Schwierigkeiten. Ich hatte sehr lange Zeiten und einmal hatte ich auch die 180 Tage um 3 Tage ueberschritten. Ich wurde dann ein bisschen laenger durch die Mangel genommen und genauer befragt und sie kam dann zu dem Schluss, dass sie noch keine Entscheidung treffen koennte und ich von ihr hoeren wuerde.

Meine mitgebrachten Unterlagen wollte sie alle nicht sehen, ausser die Green Card.

Bin dann ein bisschen enttaeuscht wieder abgedackelt, habe dann aber in der naechsten Woche schon die Einladung zur oath ceremony erhalten. Diese fand ca. 4 Wochen spaeter statt.
Bei den meisten Interviews wird die Entscheidung wohl beim Interview getroffen und manchmal ist auch die oath ceremony direkt im Anschluss. Das ist von service center zu service center verschieden.


Und als letzter Schritt kommt dann die oath ceremony. :usa

Meine oath ceremony fand in einem Federal court room statt. Mit mir wurden 32 Leute vereidigt aus 24 Laendern. Ich war die einzige Deutsche, die meisten (ich glaube 4) kamen aus Kanada. War schon cool, wie viele Nationalitaeten vertreten war.

In der Einladung stand, dass die Veranstaltung um 1 pm beginnen sollte, und mir wurde gesagt, dass man ca. 1 Stunde vorher da sein sollte. Es stellte sich dann heraus, dass die Stunde vorher schon mit 1 pm eingeplant war...da mussten wir dann erst mal wieder gehen und irgendwo spaet fruehstuecken, als ob man nicht schon aufgeregt genug waere.

Vor dem Gerichtssaal wurde mir direkt ein Antrag auf voter registry ausgehaendigt, den habe ich auch gleich ausgefuellt (immer mit dem Hintergedanken, dass gerade Trump zum Praesidenten gewaehlt wurde...grusel).

Dann wurden wir reingelassen und sollten uns auf die Zuschauerbaenke setzen. Der Gerichtssaal sah aus wie im Fernsehen, sehr edel alles in Holz mit einem dicken roten Teppich, 14 Geschworenensitze (es sind wohl immer 2 extra), an jedem Platz standen Monitore, auch bei den Geschworenensitzen.

Ein netter Mensch erklaerte uns dann, wie die Zeremonie ablaufen wuerde. Zunaechst muessten wir unsere Einladung zusammen mit unserer Green Card abgeben (ein komisches Gefuehl, die Green Card, auf die man ja 5 Jahre so gut aufgepasst hat, jetzt auf einmal abgeben zu muessen). Dazu wurden wir alle namentlich aufgerufen.
Auf dem Rueckweg zu unseren Zuschauerplaetzen wurde uns dann noch eine Fahne :usa und ein Leitfaden, wie man mit der Fahne umzugehen hat, ausgehaendigt von einer Dame von American Legion.

Dann hielten verschiedene Leute Reden.
Erst die Dame, die uns die voter registries ausgehaendigt hatte. Sie erklaerte, wie wichtig doch das waehlen ist und wie priviligiert wir waeren, nun an der Demokratie des Landes teilnehmen zu koennen.
Dann wurde ein Vortrag ueber die Fahne gehalten, von der Dame, die uns auch die Fahne gegeben hatte.
Dann kam noch ein Redner, aber irgendwie habe ich vergessen, was der uns erzaehlt hat.

Um punkt 2 pm kam dann der Richter herein. Er hat auch ein paar Begruessungsworte gesagt und dann eine sehr schoene Rede gehalten. Danach wurde der oath gesprochen, dann der pledge of allegiance.
Dann wurden wir alle per Namen aufgerufen und erhielten vom Richter unsere Urkunde und einen Brief vom Weissen Haus, sehr nett geschrieben, ein Willkommens-Brief von Barack Obama, natuerlich nicht persoenlich unterzeichnet, aber mit einer Kopie seiner Unterschrift (da war ich doch froh, dass ich den noch von Obama bekommen habe und nicht von Donald Trump :ohshit)


Man durfte auch Photos machen oder filmen.

Das alles hat ca. eineinhalb Stunden gedauert und war sehr feierlich.


Als letzten Schritt muss man dann eine Kopie des certificates of naturalization zum BVA nach Koeln schicken, erst dann ist der Vorgang bei denen geschlossen und es ist offiziell, dass man nun beide Staatsbuergerschaften hat.

:usa :brd

Ich hoffe, ich habe alles richtig wiedergegeben, falls jemand Korrekturen oder Ergaenzungen hat, immer her damit.
Hiermit moechte ich mich auch noch einmal ganz herzlich bei unserem User Ulrich bedanken, ohne ihn haette ich das sicher nicht so easy geschafft. Vielen Dank auch fuer den seelischen Beistand.
:danke
 
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Ulrich

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Nur zur Richtigstellung -- einen Lebenslauf fuer die BBG muss man *nicht* zwingend einschicken; das bietet sich nur an, wenn man aufgrund seiner beruflichen Karriere argumentiert. Wenn Du Dich z.B. auf eine Stelle als Kerphysiker bewerben willst, dann ist es halt nicht schluessig, wenn Du in Deinem Lebenslauf nicht ueber einen abgebrochenen Hauptschulabschluss hinauskommst...
 

anjaxxo

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Citizen
Nur zur Richtigstellung -- einen Lebenslauf fuer die BBG muss man *nicht* zwingend einschicken; das bietet sich nur an, wenn man aufgrund seiner beruflichen Karriere argumentiert. Wenn Du Dich z.B. auf eine Stelle als Kerphysiker bewerben willst, dann ist es halt nicht schluessig, wenn Du in Deinem Lebenslauf nicht ueber einen abgebrochenen Hauptschulabschluss hinauskommst...

Ok, habe muss in kann geaendert. :danke
 

Suze

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Citizen
Ich habe meinen Antrag auf Beibehaltung am 6. Jan. weggeschickt - bin derzeit am bibbern und warten auf Bescheid aus Koeln ....
 
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