Aus Dtl. US Firmen beraten

henk

New Member
Liebes Forum,
ich bin nebenberuflich freiberuflich tätig und würde gern auch die ein oder andere Advisory Anfrage aus den USA annehmen (Vergütung auf Stundenbasis).
Die Tätigkeit würde ich rein virtuell aus Deutschland heraus ausüben (also keine VISA bedingten Probleme). Kennt jemand die Risiken (e.g. Doppelbesteuerung) bzw. kennt gute Quellen über die ich mich selbst informieren kann? Bei meinen bisherigen Recherchen finde ich nicht die auf meine Situation zutreffenden Richtlinien.
Tausend Dank schon im Voraus!
 

Admin

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Teammitglied
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Hallo henk und :willkommen lm Forum :winke

Steuerpflichtig in den USA wirst du aufgrund von Beratungstätigkeit nicht; auch unterliegt diese Leistung nicht der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland (es greift der Reverse Charge), jedoch musst du das natürlich in der Abrechnung sauber angeben.

Dein Steuerberater ist dein Freund, findest aber Infos auch z.B. bei der IHK - Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland - oder bei Firmen wir KPMG - United States - Indirect Tax Guide
 

henk

New Member
Super vielen Dank! Das hilft schon sehr!! Und ja, den Steuerberater werde ich in dieser Angelegenheit sicherheitshalber einbinden. :)
Viele Grüße!
 

nycfan

Well-Known Member
Im Ergebnis ist die Aussage richtig.
Die Leistung ist in Deutschland nicht (Umsatz) steuerbar da die Leistung nach deutschem Umsatzsteuerrecht in den USA erbracht wurde. Reverse Charge (Steuerschuldumkehr) gilt allerdings nur für die EU und einige andere Länder wie z.B. die Schweiz. Reverse Charge bedeutet eigentlich, dass der Leistungsempfänger im Ausland die dort anfallende MwSt. entrichtet und gleichzeitig als Vorsteuer geltend macht.

Bei Drittländern muss im Einzelfall geprüft werden, wie es sich verhält. Die vom Admin verlinkte IHK Text sagt dazu folgendes:
Ebenso ist zu beachten, dass der Umsatz des deutschen Unternehmers dann nicht erfasst wird, wenn er nach dem Umsatzsteuerrecht der Staaten kein Steuergegenstand ist oder ein vergleichbares Besteuerungssystem überhaupt nicht besteht (zum Beispiel in den USA auf Bundesebene).
Im Ergebnis ist der Umsatz also weder in D noch in den USA steuerbar und muss deshalb auch, nicht im Rahmen der ZM gemeldet werden, was bei Reverse Charge notwendig wäre.
 
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