Als dt. IT Freelancer für US Kunden arbeiten?

Taipanos

Member
:winke

Wenn ich als deutscher (selbständiger bzw. freiberuflicher) IT Freelancer mit dt. Wohnsitz in den USA arbeiten möchte, sprich auf Stundenlohnbasis für amerikanische Firmen für diverse Monate (im Normalfall 3-6 Monate), welches Visum käme dann in Frage?

VWP ist ja auf 90 Tage begrenzt.

Und H1B dürfte auch fragwürdig sein - amerikanische Auftragnehmer warten kaum auf ihren Freiberufler bis Okt 2013 ... (so wie ich es verstanden habe können H1B erst im Apr wieder beantragt werden und Arbeitsaufnahme wäre dann frühestens Okt 2013 ?!!)

Wie sieht es zudem - theoretisch gesehen - mit einem E Visum aus? Wenn ich mich bspw. als Freelancer in den USA selbständig machen möchte wird man wohl kaum 50K Eur+ von mir als Investition erwarten dürfen, oder!?

Danke für Eure Infos vorab!

Markus
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Markus,

mit VWP darfst Du gar nicht arbeiten, ein E-Visum setzt auch voraus, daß Du US-Bürger beschäftigst.
Alternativ und wenn Du in Deutschland eine Firma hättest, könntest Du dich via L-Visum selber entsenden.

Ob es für Freelancer noch andere Alternativen gibt, könnte Dir ggf. unser Forensponsor American Dream sagen.
 

Taipanos

Member
Hi Ezri,

erstmal Danke für die Antwort.

Etwas differenzierter ist es dann aber schon - beim E Visum muss ja doch "nur" ABSEHBAR sein daß ich US Bürger beschäftige (wobei dies ja auch äußerst vage ist .... will der Konsul hier 100 Leute sehen oder 1 Sekretärin, die für mich arbeitet !?).

Streng genommen ist man als Freiberufler in D selbständig und somit Inhaber einer Personengesellschaft... L Visum sagt mir nun wiederum (noch) nichts...
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Markus, wir haben hier im Forum eine Visa-Abteilung, da ist auch das L-Visum aufgeführt. Das L-Visum ist eine Entsendung. Kannst dich da ja erstmal einlesen undabwarten, was andere User hier noch so schreiben werden ... :)
 

The American Dream

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Hallo Markus,

hier mal eine zwar etwas förmliche aber doch hoffentlich recht konkrete Antwort aus unserer Visa-Abteilung zu deiner Frage:

"Sie benötigen für Ihre geplante Tätigkeit in den USA in jedem Fall ein US-Arbeitsvisum. Die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der direkten Bezahlung von US-Unternehmen) ist nicht im Rahmen des Visa Waiver Programms oder mit einem B-1 Business Visitor Visum möglich.

Es existieren unterschiedliche US-Arbeitsvisaoptionen, mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Beantragungswegen und Kosten. Was allerdings allen US-Arbeitsvisa gemein ist, ist die Tatsache, dass nicht Sie sich selbst für dieses Visum bewerben können. Die Antragstellung erfolgt offiziell immer durch einen konkreten US-Arbeitgeber. Nur für diesen dürfen Sie dann auch in den USA tätig werden. Darüber hinaus muss es sich um ein "regular employment" handeln, d.h. der US-Gesetzgeber geht im Rahmen von Arbeitsvisaanträgen von einem regulären Arbeitsverhältnis zwischen dem Petitioner (US-Unternehmen) und dem Beneficiary (zukünftiger Mitarbeiter) aus. Freelancerverträge oder selbständige Tätigkeiten sind damit nicht abgedeckt. Folglich müsste das US-Unternehmen einen regulären Arbeitsvertrag mit Ihnen schließen und Sie auch auf die "payroll" nehmen.
Aus unserer Sicht käme dann tatsächlich nur das H-1B Visum bzw. H-2B Visum (je nach Ihrer Qualifikation) in Frage. Allerdings nur für einen spezifischen US-Arbeitgeber im Rahmen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses. H-1B Anträge können, wie Sie richtig bemerkt haben, erst wieder ab dem 01. April 2013 gestellt werden für den frühestmöglichen Arbeitsbeginn 01.10.2013.

Wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit in den USA nachgehen wollen, dann wäre das im Rahmen eines E-2 Visums möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass für diese Kategorie strenge Zugangskriterien bestehen. Unter anderem der Nachweis, dass Sie in ein bzw. Ihr US-Unternehmen substantiell investiert haben. Der Gesetzgeber nennt zunächst keine konkrete Investitionssumme. Erfahrungsgemäß sollte die Höhe der Investition allerdings bei mindestens 100,000 USD liegen, um eine realistische Chance auf den Erhalt eines E-2 Visums zu haben. Darüber hinaus müssen noch weitere Aspekte nachgewiesen werden, wie z. B. der Nachweis der Schaffung von US-Arbeitsplätzen. Die Geschäftstätigkeit darf zudem nicht allein dem Zweck dienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt daraus bestreiten können. Aus dem E-2 Antrag muss eindeutig hervorgehen, dass die US-Wirtschaft durch Ihr US-Unternehmen einen Vorteil generiert. "

Mehr dazu dann ggf. auch unter The Easy Way | US Visa Service von THE AMERICAN DREAM

Sieht nicht so leicht aus, dennoch alles Gute!
 

Anja1402

Well-Known Member
Hallo Markus,

das Problem in Deinem Fall ist, dass Du fuer Deine Taetigkeit von einem US Unternehmen entlohnt wuerdest. Wenn Du angestellt bist, kannst Du fuer kurzfristige Geschaeftsreisen oder Projekte/Meetings etc. entweder mit VWP oder einem B1/B2 Visum einreisen. Die Bedingung ist aber immer, dass Du keine entgeltliche Taetigkeit fuer ein US Unternehmen ausfuehrst und das keine Bleibeabsicht besteht. Da Du aber von Deinen Kunden in den USA bezahlt wirst, ist das keine Option. Ich sehe sonst eigentlich kein berufsbezogenes Visum fuer einen Freiberufler, das fuer Dich in Frage kaeme. Aber vielleicht kennt sich da ja jemand besser aus.

Viele Gruesse
Anja
 

† Rabiene

Well-Known Member
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:winke

Wenn ich als deutscher (selbständiger bzw. freiberuflicher) IT Freelancer mit dt. Wohnsitz in den USA arbeiten möchte, sprich auf Stundenlohnbasis für amerikanische Firmen für diverse Monate (im Normalfall 3-6 Monate), welches Visum käme dann in Frage?
im Prinzip erstmal garkeins...

VWP ist ja auf 90 Tage begrenzt.
auch wenn das auf 120 tage begrenzt waere kannst du damit nicht arbeiten..

Und H1B dürfte auch fragwürdig sein - amerikanische Auftragnehmer warten kaum auf ihren Freiberufler bis Okt 2013 ... (so wie ich es verstanden habe können H1B erst im Apr wieder beantragt werden und Arbeitsaufnahme wäre dann frühestens Okt 2013 ?!!)
richtig ...aber der AG muss dich einstellen..als Freiberufler bekommste dann ueber einen AG kein H

Wie sieht es zudem - theoretisch gesehen - mit einem E Visum aus? Wenn ich mich bspw. als Freelancer in den USA selbständig machen möchte wird man wohl kaum 50K Eur+ von mir als Investition erwarten dürfen, oder!?
Ich persoenlich denke das das E auch nicht klappt als freelancer...weil du kannst ja auch Timbukto deinen Job ausueben..

Etwas differenzierter ist es dann aber schon - beim E Visum muss ja doch "nur" ABSEHBAR sein daß ich US Bürger beschäftige (wobei dies ja auch äußerst vage ist .... will der Konsul hier 100 Leute sehen oder 1 Sekretärin, die für mich arbeitet !?).
Wie schon gesagt sehe ich dafuer wenig Erfolg..aber probieren kannste es ja...und Amis beschaftigen ist nur eine von vielen Voraussetzungen fuer ein E..du musst ja einen Bizplan erstellen wo fuer 2 oder 5 jahre die Aussichten fuer das biz sind..

Streng genommen ist man als Freiberufler in D selbständig und somit Inhaber einer Personengesellschaft... L Visum sagt mir nun wiederum (noch) nichts...
Das L hilft dir auch nicht...weil du dafuer auch fuer einen AG arbeiten musst..da ist zwar eine kleine Luecke wo man eine eigene Firma hat und sich sozusagen selber als manager nach USA versetzt..da sehe ich bei dir auch keine wirkliche Moeglichkeit...

mit VWP darfst Du gar nicht arbeiten, ein E-Visum setzt auch voraus, daß Du US-Bürger beschäftigst.
Alternativ und wenn Du in Deutschland eine Firma hättest, könntest Du dich via L-Visum selber entsenden.
Man bekommt ein E auch erstmal ohne das man Amis beschaeftig..oder die nach 2 wochen einstellen zu muessen.. nur sollte man erwaehnen das man es vorhat...

So einfach ist das nicht mehr..es wird strenger geprueft bisher weil sie wohl mitbekommen haben das damit Schindluder getrieben wird...und ich weiss nicht ob das ueberhaupt geht als freelancer
Ob es für Freelancer noch andere Alternativen gibt, könnte Dir ggf. unser Forensponsor American Dream sagen.[/QUOTE]

Hallo Markus,
. Wenn Du angestellt bist, kannst Du fuer kurzfristige Geschaeftsreisen oder Projekte/Meetings etc. entweder mit VWP oder einem B1/B2 Visum einreisen.
So wie ich das verstehe ist er selbstaendig also nicht angestellt bei einer Firma..oder habe ich jetzt was falsch vestanden an deinem Post?

Mal eine Frage..geht es dir um US-Kunden oder geht es dir um's nach USA ziehen zu duerfen? Musst du fuer die Us -kunden zu bedienen vor Ort sein oder geht das auch von D aus?




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Hallo Rabiene - bitte Multiquote benutzen oder vor dem Schreiben überlegen aber nicht alle 3 Minuten ein Posting absetzen - Cheers, der Admin
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Taipanos

Member
Hallo zusammen,

also erstmal herzlichen Dank für die vielen Antworten (@Admin: Toll wäre es wenn die Email Notification auch funktionieren würde, habe erst heute die ganzen Antworten gesehen).

Das klingt alles extrem entmutigend, ehrlich gesagt. Ich bin selbständig, L Visum fällt von vornherein eh flach da man dafür bei einem US Arbeitgeber wohl angestellt sein muss.

Mir geht es primär tatsächlich erstmal nur darum als deutscher IT Freelancer auf dem amerikanischen Markt Fuss zu fassen mit der langfristigen Abwägung (nicht Absicht derzeit) evtl. in die USA zu ziehen.

@ AmericanDream: 100K Investitionsvolumen bei einem einzelnen Freelancer ??? Reichlich unrealistisch, oder !? H1B fällt auch flach da ich ja eben für eine Vielzahl von amerik. Unternehmen tätig werden würde (abgesehen von der zeitlichen Begrenzung, die im IT Sektor eh völlig unrealistisch ist).

In meinem Job sitzt man beim Kunden quasi auf dem Schoss, sprich bekommt von diesem ein ("physikalischen") Büro, klassisches Projektgeschäft halt.

Noch irgendwelche Ideen?

Nochmals vielen Dank!
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Für ein L muß man nicht bei einem US-Arbeitgeber angestellt sein, es kann auch z.B. ein deutsches Unternehmen mit einer US-Niederlassung sein. Man kann z.B. selber eine Niederlassung in den USA gründen und sich dann selber entsenden. Aber das würde auch nicht in deinen Zeitplan passen, würd ich mal sagen.

Thema abonnieren funktioniert einwandfrei, wieso das bei dir nicht klappt, weiß ich nicht :hmm
 

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Hallo zusammen,

also erstmal herzlichen Dank für die vielen Antworten (@Admin: Toll wäre es wenn die Email Notification auch funktionieren würde, habe erst heute die ganzen Antworten gesehen).
Tut sie aber..man kann das einstellen wie oft man das haben will..in deinem kontrollzentrum fragt man dich wie oft und wann ..da "sofort" anklicken..

Das klingt alles extrem entmutigend, ehrlich gesagt. Ich bin selbständig, L Visum fällt von vornherein eh flach da man dafür bei einem US Arbeitgeber wohl angestellt sein muss.
Richtig..
@ AmericanDream: 100K Investitionsvolumen bei einem einzelnen Freelancer ??? Reichlich unrealistisch, oder !?
finde ich auch und ehrlich gesagt es gibt Erfolgsstories wo man keine 100 K gebraucht hat
...
In meinem Job sitzt man beim Kunden quasi auf dem Schoss, sprich bekommt von diesem ein ("physikalischen") Büro, klassisches Projektgeschäft halt.
Hey bin kein It-dude.;). soll das heissen das es per Bildschirm geht ?

Noch irgendwelche Ideen?
Nope..das sind die 3 Arten von Visa die man haette nutzen koennen wenn irgendwas gestimmt haette..
und wenn es echt ueber PC's geht brauchst du ja kein Visum dafuer....
 
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