R-Visum

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Ein von der US Einwanderungsbehörde (USCIS/DHS) genehmigtes Antragsformular I-129 (Antrag für einen ausländischen Arbeitnehmer auf Zeit) ist nun erforderlich vor der Beantragung eines Visums für die Ausübung eines religiösen Berufs. Bitte informieren Sie sich auf der USCIS Webseite über Anträge für ausländische Arbeitnehmer auf Zeit, Zusammenfassung der Fakten (Fact Sheet) und die I-129 Checkliste für die Ausübung eines religiösen Berufs.
Das U.S.-Einwanderungsgesetz sieht eine Nicht-Einwanderungs-Visumskategorie „R“ vor für Ausländer, die in den USA eine Arbeit in religiöser Kapazität aufnehmen möchten.
Das R-Visum ist für Geistliche einer Religion und Vollzeitkräfte in religiösen Berufen. Die Anforderungen für das R-Visum sind ausdrücklich bestimmt. Diese Visakategorie ist für viele Besucher, obwohl Ihre Reise in die USA für eine religiöse Tätigkeit geplant ist, nicht geeignet. Besucher, die sich nicht für ein R-Visum qualifizieren, könnten jedoch möglicherweise für ein B1/B2 Visum (Geschäfts- und Urlaubsreisen) qualifiziert sein.
Um sich für ein R-Visum zu qualifizieren, muss ein Antragsteller:

  • Ein Mitglied einer religiösen Glaubensgemeinschaft sein, die eine solide, gemeinnützige und steuerbefreite religiöse Organisation in den USA ist oder Verbindung zu dieser hat.
  • Diese Mitgliedschaft muss bereits zwei Jahre direkt vor der Beantragung des Visums bestanden haben.
  • Die Einreise muss ausschließlich zur Ausübung der Berufung eines Geistlichen oder einer Vollzeitkraft in einem religiösen Beruf für die betreffende Glaubensgemeinschaft oder für die mit ihr verbundene Organisation geschehen.
  • Ein genehmigter Antrag für ausländische Arbeitnehmer I-129, ausgestellt auf den Antragsteller, muss vorliegen.
Zusätzlich, wenn der Antragsteller bereits 5 Jahre mit einem R-Visum in den USA verbracht hat, muss der Antragsteller vor der erneuten Beantragung eines R-Visums ein Jahr außerhalb der USA wohnen und auch dort physisch anwesend sein.
Die Konfession des Antragstellers muss zeigen, dass sie:

  • eine Form kirchlicher Leitung besitzt
  • ein anerkanntes Glaubensbekenntnis und Form der Andacht hat
  • eine formelle Gesetzessammlung von Grundsätzen und Disziplin hat
  • von Kirchengemeinden besuchte religiöse Gottesdienste und Zeremonien in etablierten Orten der Andacht hält
Erforderliche Zusatzdokumente

  • Antrag I-129 [siehe I-129 Checkliste für Antragsteller]
  • Offizelles Schreiben des US Justizministeriums, daß die Kirche oder religiöse Organisation von Steurn befreit ist bzw. einen anderen Nachweis, daß Sie dafür qualifiziert ist.
  • Brief von einem bevollmächtigten Vertreter der religiösen Organisation in den USA, der folgendes bestätigt:
    • die Verbindung zwischen der religiösen Organisation in den USA und der religiösen Glaubensgemeinschaft im Ausland;
    • die Dauer der Mitgliedschaft des Antragstellers in der religiösen Konfession im Ausland;
    • die Autorität des Antragstellers, die Funktion eines Geistlichen zu übernehmen, oder die Art der Tätigkeiten, die der Antragsteller als Angestellter in einem religiösen Beruf ausüben wird;
    • Nachweis eines Hochschulabschlusses, falls der Antragsteller einen religiösen Beruf ausübt;
    • Vereinbarungen für die Entlohnung des Antragstellers für seine Dienste in den USA; und
    • Name und Ort der religiösen Kirchengemeinde oder Organisation, in die der Antragsteller seine Dienste stellen wird
  • im Fall dass die religiöse Mitgliedschaft des Antragstellers ganz oder teilweise im Ausland stattfand, müssen die religiösen Organisationen im Ausland und den USA derselben Konfession angehören
  • der Antragsteller muss direkt vor der Beantragung des R-Visums für zwei Jahre Mitglied der religiösen Glaubensgemeinschaft gewesen sein
  • Falls der Antragsteller ein Geistlicher ist, muss er oder sie die Befugnis zur Durchführung religiöser Gottesdienste für diese Konfession haben. Die Aufgaben sollten detailliert beschrieben werden; oder
  • falls der Antragsteller einen religiösen Beruf ausüben wird, muss er zumindest einen Hochschulabschluss oder Vergleichbares besitzen, und dieser Abschluss muss für den Eintritt in den religiösen Beruf erforderlich sein; oder
  • falls der Antragsteller einer angelernten Beschäftigung nachgehen wird, ist er qualifiziert, wenn die Art der Arbeit in Bezug zu einem traditionellen religiösen Amt steht
  • die Vereinbarung zur Entlohnung, einschließlich des Betrags und der Quelle des Gehalts, anderer Formen der Kompensation wie Verpflegung und Unterkunft, sowie jegliche andere Beihilfen, die einen Geldwert besitzen, und eine Erklärung ob diese Entlohnung im Gegenzug zu den zu leistenden Diensten stattfinden wird
  • Name und Adresse speziell der betreffenden Einheit der religiösen Glaubensgemeinschaft oder der angegliederten Vereinigung, wo der Antragsteller seinen Dienst verrichten wird; und
  • Falls der Antragsteller für eine Organisation arbeiten soll, die mit einer religiösen Glaubensgemeinschaft verbunden ist, eine Beschreibung der Art der Beziehung zwischen den beiden Organisationen
  • Nachweis über das Vermögen und die Arbeitsweise der religiösen Organisation
  • die unter gültigem Landesrecht verfassten Dokumente zur Eintragung der Organisation ins Vereinsregister
Familienmitglieder
Der Ehepartner und die unverheirateten Kinder eines in religiöser Weise Berufstätigen können durch ihn als Hauptantragsteller ebenfalls ein Visum erhalten. Sie dürfen eine öffentliche Bildungseinrichtung besuchen, aber keine Arbeit in den USA aufnehmen.
Zeitliche Begrenzung
Besitzer von R-Visa dürfen bis zu 5 Jahre in den USA bleiben, um ihrer Berufung nachzugehen.



Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/r/
 
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