Mit k-1 Visum in der USA - Urlaub machen

Taris89

Well-Known Member
Hallo lieber User,

Ich habe eine Frage ab wann kann ich In den Urlaub fliegen also in mein Heimatland wenn ich schon in Amerika bin ? Ich darf ja nicht ausreisen.
Wie läuft das ab muss ich auf meine Greencard warten oder kann ich mit dem vorübergehenden Arbeitserlaubnis (i-765) und SSN schon ausreisen ?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Da ich eher weniger risikobereit bin, würde ich warten bis ich die GC in der Tasche habe :)
 

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Mit einem K-1 Visum darfst du nicht reisen, sollte dir aber bekannt sein, da man darauf aufmerksam gemacht wird. Wenn du trotzdem aus den USA ausreist, verfällt dein Visum und du kannst nicht wieder einreisen. Das K-1 lässt nur eine einmalige Einreise zu, die du bereits genutzt hast.

Du kannst aber eine sogenannte "Advance Parole" beantragen, damit kannst du ein weiteres Mal mit dem K-1 ausreisen, z.B. für die Hochtzeitsreise, kostet aber 660$. Zudem ist nicht garantiert, dass die "Advance Parole" genehmigt wird. Und wie erwähnt, geht das nur ein einziges Mal.

Ich würde warten, bis du die GC erhalten hast, was ja auch nur ein paar Monate dauert, es sei denn, du möchtest den Prozess abrechen und nicht mehr in den USA leben...


Cheers :winke
der Admin
 

stefan tweets

Well-Known Member
Soweit ich es verstanden habe hat die Advanced Parole zwei Nachteile. Sie wird nicht immer genehmigt, was ja noch ok wäre... aber selbst wenn das Papier genehmigt ist, kann der Grenzbeamte immernoch "Nein" sagen und dann war es das.

Wie Ezri gesagt hat, das ist riskant.

In einer anderen Quelle stand, das es nichts kostet, sozusagen inklusive ist. Aber ich würde davon egal was es kostet die Finger lassen, außer der Grund ist wirklich überzeugend.
 

Taris89

Well-Known Member
.... reusp * Hätte ich doch besser meine Frau in meine Heimat gebracht. *lach* da wäre es jetzt nachts auch nicht so warm :-)
Dann warten wir mal auf diese GC mal sehen wie lange sie dafür brauchen ein Jahr ist jetzt Bald rum (26.10.18) war Ausreise. Bis jetzt habe ich nur ein Termin gehabt zum Fingerabdruck geben und Fotos machen. Nun gut das macht man ja wenn alles gut geht nur einmal im Leben.
 

mariella

Well-Known Member
Ich dachte, wenn man AOS macht, beantragt man EAP gleich mit und darf dann nach ca 5 Monaten ausreisen und arbeiten ohne extra kosten.
 

Admin

Administrator
Teammitglied
Administrator
Nein, AOS Antrag oder EAD berechtigt nicht zur Ausreise. EAD kann zweimal beantragt werde, einmal nach Einreise und einmal zusammen mit dem AOS.

Damit Mitleser sich das vorstellen können und sich im I Wirrwarr zurechtfinden, hier ein etwas vereinfachter Ablauf:
  1. Petition (aka I-129F)
  2. K-1 Antrag
  3. Einreise nach Genehmigung -- K-1 hat eine Gültigkeit von 180 Tagen, man hat aber nach Einreise nur 90 Tage Zeit für Hochzeit
  4. Optional I-765 für Arbeitserlaubnis (EAD) was aber aufgrund der Bearbeitungszeiten nicht wirklich was bringt (da sie wie der Aufenthalt auch nur 90 Tage gültig wäre und die Bearbeitung 60-90 Tage braucht)
  5. Heirat
  6. AOS aka Greencard Antrag (u.a. mit I-485 / I-864) -- bis man die GC erhalten hat, sollte man nicht ausreisen, da man noch keinen PR Status hat und eine Ausreise wie erwähnt als Abbruch des Prozesses gewertet wird
  7. Optional I-765 für Arbeitserlaubnis (EAD, gültig für 1 Jahr) zusammen mit dem AOS; EAD wird irgendwann ausgestellt, dauert im Normalfall 2-3 Monate
  8. Optional I-131 Advance Parole für eine zusätzliche, einmalige Ein- und Ausreise
  9. Optional AR-11 Adressänderung falls man in der Zwischenzeit umzieht
  10. GC erhalten und wieder reisen können
 
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