F1, Heirat und AOS

mariella

Well-Known Member
Hallo,


ich bin mit F1 visum in den USA. Mein Freund (US Bürger) und ich planen nächstes Jahr zu heiraten.

Ich habe viel im Internet rumgelesen und wenn ich es richtig verstehe, kann ich, da legal hier mit non-immigrant visa (F1), nach der Hochzeit AOS filen.

Mein Freund: I-130
Ich: I-485
Ich: I-765

Alles kann zusammen abgeschickt werden, da ich F1 habe, also wir müssen nicht auf I-130 warten.


Dann: biometrics und interview.


Ist das so korrekt? Vergesse ich was?

Ich plane lieber jetzt schonmal, als dass ich das dann alles in einem Jahr rausfinden muss.



Wir wohnen schon zusammen, haben aber beide keinen Mietvertrag. Wir mieten von Verwandten von ihm. Wäre es ratsam einen Mietvertrag aufzusetzen als Beweis für Echtheit der Ehe?

Wir haben auch keine gemeinsamen Konten.
Utilities laufen über den Vermieter (Verwandte) und nicht auf unsere Namen.
Wir haben eine renters insurance in unser beider Namen.
Es gibt genügend Fotos und wir waren einmal zusammen meine Familie in Deutschland besuchen, da habe ich die Flugtickets.
Ich habe ein bißchen Angst, dass das nicht genug sein wird, da wir zum Zeitpunkt der AOS Antragstellung 3 Jahre zusammen sind.
Sollten wir ein gemeinsames Konto eröffnen?
Die Ehe wäre ja keine sham, also gehe ich davon aus, dass man uns auch glaubt, aber man weiß ja nie.

Was meint das Forum?
Vielen Dank für jegliche Tips!
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Schaut, dass Euch der Verwandte einen Mietvertrag ausstellt, da können ja auch die Utilities mitaufgelistet sein, mit dem Datum ab dem ersten Tag.
Gemeinsames Konto kann nicht schaden :)
Gab es eine richtige Verlobung, mit Ring und allem Pipapo? Wenn ja, dann gibt es da sicherlich nicht nur den Ring, sondern auch Fotos oder gar ein Video?
Ihr schickt Euch ja sicherlich schon seit drei Jahren SMS oder WhatsApp oder was auch immer, das sollte auch gelten, denn das ist ja datiert. :)
 

mariella

Well-Known Member
Danke, Ezri!

Es wird jetzt langsam ernster hier und diesen Sommer werden wir heiraten.

Jetzt habe ich in einem anderen Thread gelesen, (da ging es um J1 allerdings), dass man eventuell nicht arbeiten darf während AOS?
Ich bin an der Uni angestellt und kann nicht einfach nicht zur Arbeit erscheinen.

Ich werde auch nochmal hier beim International Office nachfragen, aber für die ist es auch nicht alltäglich solche Fragen zu beantworten.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Japp, man während AOS darf man nicht arbeiten, aber sicher dich noch von anderer Seite her ab. :)
 

Calis

Well-Known Member
Wie auch im anderen Thread, es ist was anderes wenn man mit dem K1 Visum in den USA ist, denn in diesem Fall bestand noch nie eine Arbeitserlaubnis. Dann muss man auf das EAD warten.

Hier wäre der Ablauf:
K1-visum
Einreise
Heirat
AOS starten und EAD beantragen
EAD erhalten und Arbeit suchen
AOS wird genehmigt und GC erteilt

Im Fall, dass man ein nicht K1-Visum hat, bleibt man solange auf seinem Status bis das AOS entschieden ist.
Wenn man das AOS macht !kann! man eine vorläufige EAD beantragen, die man vor der AOS Entscheidung bekommt und man schon in der Wartezeit arbeiten kann.
Was glaubst du würden die Arbeitgeber husten, wenn man ihnen sagen würde, du, du hast für deinen (L/H1B) Angestellten gerade ein GC beantragt, jetzt schick ihn mal ein paar Monate heim um auf unsere Entscheidung zu warten.
Adjustment of Status bedeutet ja zu deutsch Anpassung des Status, was praktisch für alle Visakategorien steht.
Einziger Unterschied, dass es sich bei den beiden Schreibern nicht direkt um Arbeitsvisas handelt. Hierbei müssen sie vorallem klären, ob nicht irgendwelche Vergünstigungen durch ihren Statuswechsel verloren gehen würden.
Hier der Fall:
F1, legaler Aufenthalt solange es gültig ist und man die Anforderungen erfüllt
UPS, jetzt kommt was dazwischen und man Heiratet.
Man startet AOS + EAD (solange sie studiert erfüllt sie immer noch die Anforderungen ihres gültigen F1 Visums und darf auch Ihren Uni Job behalten)
EAD wird erteilt (jetzt darf sie plötzlich auch einen Job annehmen der nicht an der Uni ist und hier kommt die Frage ins Spiel, verliert sie dadurch ihre Vergünstigungen?)
AOS wird genehmigt.

Der Fall, dass sie nicht arbeiten dürfte, wäre der, wie im anderen Thread beschrieben, wenn sie in der Graceperiod heiraten würde, denn dann ist sie nur geduldet für touristische Zwecke und ihr nicht erlaubt einer Tätigkeit nachzugehen und sie müsste eine neue EAD beantragen.
 

stefan tweets

Well-Known Member
Es gibt genügend Fotos und wir waren einmal zusammen meine Familie in Deutschland besuchen, da habe ich die Flugtickets.

Bei meinem Interview gab es nur zwei Fragen zur Ehe und dem drum rum: Wo habt ihr euch kennengelernt und wann. Das ist die Standartfrage in Frankfurt, dort dauert ein typisches Interview zwischen 5 und 10 Minuten und macht das am Schalter.

In den USA soll es ähnlich sein, ich kenne einen Fall persönlich, da war es auch so. Bilder und Co hatten wir dabei, aber nicht gebraucht.
 

mariella

Well-Known Member
Herzlichen Dank Calis und stefan tweets!!

Dann ist ja alles nur halb so wild und wir müssen uns durch die Papiere arbeiten.
Student bin ich auch weiterhin, AOS und GC müssten noch vor Studienablauf durch sein, also solange F1 noch gültig ist.

Danke, danke! :)
 

Calis

Well-Known Member
hallo mariella
sollte so sein ja, aber wie gesagt, erkundige dich über die Voraussetzungen von denen dein Studienvisa/Programm abhängig ist.
Nicht, dass du plötzlich vertragliche Probleme bekommst und Studiengebühren sich erhöhen oder du deinen Campusjob verlierst weil die zb nur für Studenten mit bestimmten Visas vorgesehen sind.

Durch muss das AOS auch nicht sein, nur der Antrag eingereicht sein bevor dein Visum ausläuft. Das heist wenn du das NOA1 bekommst, (sollte 1-2 Wochen nachdem ihr den Antrag abgeschickt habt sein) dann bist du auf der sicheren Seite, denn das sagt dir, dass der Antrag eingegangen ist. Ab dann bist du im „Pending Status“ und somit auch nicht illegal bzw im overstay.
 

mariella

Well-Known Member
ja, Calis, ich checke alles natürlich nochmal :) was meine Arbeit angeht ist sie nicht an ein Visum gebunden, auch nicht Studiengebühren (da hab ich ein Stipendium, was auch visaunabhängig ist).

Mein Studium geht noch so vielleicht 1-2 Jahre, also Zeitdruck habe ich da wohl nicht so :)

Vielen Dank!!
 
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