Erbschaft und Steuern etc.

jabe

New Member
Meine Eltern sind dieses Jahr verstorben und meine Schwester und ich sind Erben zu gleichen Teilen geworden. Einen Teil des Geldes habe ich schon ueberwiesen bekommen.


Das Haus wird demnaechst verkauft und dann werde ich die andere Haelfte erhalten (entweder noch dieses Jahr sonst naechstes). Alle Gelder laufen ueber ein Erbengemeinschaftskonto.


Sowie es aussieht muss ich FBAR, 3520, 8938 ausfuellen. Aber gebe ich nur meine Haelfte des Erbes an? Was ist wenn ich den meinen Teil in Deutschland lassen will, gebe trotzdem ich die Gesamtssumme an? Gibt es noch andere Sachen auf die ich achten muss.




Ich versuche mich zwar in alles reinzulesen, bin aber total ueberfordert. Vor allen wenn man liest, dass man sogar eine Strafe fuers falsch ausfuellen zahlen muss. Fuer eure Hilfe waere ich euch sehr dankbar.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Jabe,

für Erbrecht sind wir wohl das falsche Forum, auch wenn du in den USA lebst. Aber generell (nicht rechtsverbindlich), mein ich dass man nur angibt, was man selber geerbt hat.
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Jein. Bei der Einkommensteuer schon, aber falls Jabe Verfuegungsgewalt auf das Erbschaftskonto hat, muss er/sie beim FBAR nicht nur seinen Teil angeben, sondern den gesamten Kontostand, egal wem das Geld gehoert.
 
Oben