Austauschstudenten (J Visum)

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Muus

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Dieses Visum ist für Teilnehmer an Austauschprogrammen, die vom Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) des amerikanischen Außenministeriums verwaltet werden.
Austauschvisa Kategorien


  • J-1 ist für Austausch Studenten/in
  • J-2 ist für Ehegatten und Kinder von Austausch Studenten/in
Voraussetzungen für J Visa Studenten


  • Sie besitzen die Qualifikationen für das angebotene Programm
  • dass der Antragsteller außerhalb der USA einen festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen hat, die ihn nach Beendigung des Besuchs zur Rückreise ins Ausland veranlassen werden
  • Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen werden, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums in den USA zu bestreiten.
  • Der Schüler/Student muss entweder die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Unterricht folgen zu können, oder der Kurs muss in der Muttersprache des Schülers/Studenten stattfinden, oder das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben. Ausgenommen hiervon sind Schüler/Studenten, die ausschließlich an einem englischen Sprachkurs teilnehmen wollen.
  • Sie werden die Anforderungen des Paragraphen 212(e) des Immigration and Nationality Acts (INA) erfüllen (2-jährige Aufenthaltspflicht im Ausland)
  • Sie werden die Anforderungen des Paragraphen 212(j) des INA erfüllen, wenn Sie in Medizin promovieren oder an einem medizinische Ausbildungsprogramm teilnehmen werden
  • Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen.
Erforderliche Dokumente

  • Formular DS-2019: Original, ausgefüllt und unterzeichnet
  • Formular DS-7002: Ausbildungs-/Praktikumsablauf
    • Alle J1-Visum beantragende Auszubildende oder Praktikanten mit einem DS-2019 datiert am 19. Juli 2007 oder später (basiert auf box 7) müssen ein DS-7002 vorlegen.
  • SEVIS I-901 Zahlungsbeleg (SEVIS Gebühr Information)
Familienangehörige

Der/Die Ehepartner/in sowie unverheiratete, minderjährige Kinder können um ein J-2-Visum ansuchen, um die Antragsteller/in zu begleiten. Familienmitglieder müssen alle Kriterien für die Ausstellung eines Visums erfüllen, einschließlich der Nachweise, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, und dass sie die U.S.A. nach Ende des Programms verlassen werden. Ehepartner/innen und Kinder von Studenten/innen dürfen unter keinen Umständen eine berufliche Tätigkeit aufnehmen.

Ehepartner/innen und Kinder von Student/innen dürfen eine öffentliche Schule besuchen.
Ausnahmen

Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahme.
Weitere Anleitungen & Informationen


  • Studenten sollten sich mit dem gesamten Prozess der Visumsbeantragung vertraut machen.
  • Bitte kontaktieren Sie EducationUSA für weitere Informationen über das Studieren in den USA.

Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/j/
 
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