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  • 1 Post By tbads

Thema: Als Frau in der US Armee und dann die dt. Staatsbürgerschaft weg?

  1. #1
    USA-Kenner ...weiß schon mehr Avatar von tbads
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    Standard Als Frau in der US Armee und dann die dt. Staatsbürgerschaft weg?

    Hallöchen,
    habe jemanden ganz lieben kennengelernt und sie hatte eine Frage die ich echt nicht beantworten kann. Sie ist in Dtl. geboren und ist(war?) gebürtige Doppelstaatsangehörige USA/Dtl. Sie hat sich dann entschlossen, in die US Armee einzutreten und ihr wurde auf dem Standesamt gesagt, als sie ihr Kind ins Stammbuch eintragen lassen wollte, daß sie mit dem Eintritt in die US Armee ihre de. Staatsbürgerschaft verloren hätte. Jetzt hab ich mal nachgelesen beim Auswärtigen Amt und da steht: Auswärtiges Amt - FAQ - Wie verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit?

    Wie verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit?

    Ein deutscher Staatsangehöriger, der auf eigenen Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit (außer der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz) erwirbt, verliert die deutsche. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nur dann nicht verloren, wenn der Antragsteller vor Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit bei den deutschen Behörden eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung eingeholt hat.
    Wehrpflichtige Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls automatisch.
    Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können auf eigenen Wunsch auf die deutsche verzichten.


    Jetzt hab ich wieder geguckt, Wehrpflichtige Deutsche sind wohl Männer. Sie ist aber ne Frau. Ja und jetzt, ist sie weg die dt. Staatsangehörigkeit oder nicht?
    Geändert von anjaxxo (07.10.2011 um 10:49 Uhr)
    Wer die Dummköpfe gegen sich hat verdient Vertrauen. (Jean Paul Sartre)

  2. #2
    USA-Kenner ...weiß schon mehr Avatar von tbads
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    Oh und das ist blöd, rückwirkend gilt das ja wohl nicht:
    Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte

    Grundsätzlich stellt der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung einen Verlustgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit da. Mit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2011 wurde das Verfahren für bestimmte Länder vereinfacht.
    Demnach gilt die Zustimmung nunmehr zugunsten der Deutschen als erteilt, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
    - Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
    - Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
    - Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
    - Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung
    besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten.
    Unter diese Regelung fallen u.a. auch die USA. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht mehr nötig. Die Zustimmung gilt als erteilt

    Deutsche Vertretungen in den USA - Verlust
    Wer die Dummköpfe gegen sich hat verdient Vertrauen. (Jean Paul Sartre)

  3. #3
    Selfkant
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    Zitat Zitat von tbads Beitrag anzeigen
    Oh und das ist blöd, rückwirkend gilt das ja wohl nicht:
    Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte

    Grundsätzlich stellt der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung einen Verlustgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit da. Mit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2011 wurde das Verfahren für bestimmte Länder vereinfacht.
    Demnach gilt die Zustimmung nunmehr zugunsten der Deutschen als erteilt, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
    - Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
    - Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
    - Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
    - Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung
    besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten.
    Unter diese Regelung fallen u.a. auch die USA. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht mehr nötig. Die Zustimmung gilt als erteilt

    Deutsche Vertretungen in den USA - Verlust
    Das ist eine gute Nachricht, da unser Sohn in das US Militaer gehen will. Da braucht er nun den Antrag nicht mehr zu stellen!

  4. #4
    USA-Profi ...weiß schon mehr Avatar von Emmaglamour
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    Zitat Zitat von tbads Beitrag anzeigen
    Oh und das ist blöd, rückwirkend gilt das ja wohl nicht:
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das rückwirkend gilt, aber ich würde sicherheitshalber mal eine Mail ans zuständige deutsche Konsulat schicken.

    Ich erinnere mich nämlich vage, dass Deutsche, die die US-StaBü durch Naturalisierung bekommen haben, auch rückwirkend noch die BBG beantragen können (oder das zumindest zeitweilig konnten), wenn sie zum Zeitpunkt der US-Einbürgerung die Voraussetzungen für eine BBG erfüllt haben und damit quasi rückwirkend die deutsche StaBü wiedererlangen können/konnten. Da gab's vor geschätzt einem Jahr irgendeine Änderung/Entwicklung in dieser Richtung. Kann sein, dass das nur vorübergehend war; ich habe die Details nicht mehr präsent. Wie dem auch sei: Ich würde in jedem Falle nachfragen. Kost't ja nix.
    "Zu dummen Anwürfen kann man keine intelligenten Repliken machen. Das ist der Vorteil, den manche Dummköpfe haben, weil sie dann mit ihren Sätzen unkommentiert bestehen können." ~ Jan Philipp Reemtsma

  5. #5
    USA-Kenner ...weiß schon mehr Avatar von tbads
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    @ Selfkant: Prima, einem ist schon geholfen!
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    Wer die Dummköpfe gegen sich hat verdient Vertrauen. (Jean Paul Sartre)

  6. #6
    NRH2011
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    Ich kann Dir auch berichten, das deine liebe Person vermutlich nicht weit "hoch" kommen wird in der Army mit doppelter Staatsbürgerschaft.
    Ich kenne einige Majors die nicht, bzw. so lange nicht höher kamen, bis Ihre deutschen Frauen die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt haben.
    Gleiche mit einem Soldaten der aus dem emaligen Jugoslawien stammt, er konnte nicht höher kommen als ein SSG (Staff Sergeant) bis er die kroatische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte.

  7. #7
    Selfkant
    Gast

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    Zitat Zitat von NRH2011 Beitrag anzeigen
    Ich kann Dir auch berichten, das deine liebe Person vermutlich nicht weit "hoch" kommen wird in der Army mit doppelter Staatsbürgerschaft.
    Ich kenne einige Majors die nicht, bzw. so lange nicht höher kamen, bis Ihre deutschen Frauen die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt haben.
    Gleiche mit einem Soldaten der aus dem emaligen Jugoslawien stammt, er konnte nicht höher kommen als ein SSG (Staff Sergeant) bis er die kroatische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte.
    Na ja, wenn unser Sohn es erst einmal zum Major gebracht hat, bin ich schon recht zufrieden, und auch ist bis dahin noch viel Zeit verflossen, dass sich auch diese Regeln aendern koennen!


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