![]() |
|
||||
|
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN 1. WAS BEDEUTEN DIE BEGRIFFE "TEILNAHMEBERECHTIGT", STAATSANGEHÖRIGER", UND "ZUORDNUNG"? GIBT ES FÄLLE, IN DENEN PERSONEN, DIE NICHT IN EINEM TEILNAHMEBERECHTIGTEN LAND GEBOREN WURDEN, EINEN ANTRAG STELLEN KÖNNEN? Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, ist normalerweise das Land, in dem Sie geboren wurden. Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, hat nichts mit dem Land zu tun, in dem Sie leben. Unter einem "Staatsangehörigen" versteht man für gewöhnlich eine in einem bestimmten Land geborene Person, unabhängig vom derzeitigen Wohnort oder der derzeitigen Nationalität dieser Person. Für Einwanderungszwecke kann man unter einem "Staatsangehörigen" auch eine Person verstehen, die das Recht hat, gemäß der Vorschriften von Paragraf 202 (b) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes einem anderen Land als demjenigen "zugeordnet" zu werden, in dem sie geboren wurden. Wenn Sie beispielsweise in einem nicht für das diesjährige DV-Programm teilnahmeberechtigten Land geboren wurde, können Sie die "Zuordnung" zu einem Land geltend machen, in dem Ihr diesen Anspruch begründender Ehepartner geboren wurde. Ihnen wird jedoch nur ein DV-1 erteilt, wenn Ihr Ehepartner ebenfalls Anspruch auf ein DV-2 hat, das ihm erteilt wird. Sie müssen gemeinsam im Rahmen der DVs in die Vereinigten Staaten einreisen. In gleicher Weise kann ein minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden. Und schließlich können Sie, falls Sie in einem für das diesjährige DVProgramm nicht antragsberechtigten Land geboren wurden, dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden, so lange kein Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt in dem nicht teilnahmeberechtigten Land wohnhaft war. Im Allgemeinen werden Personen nicht als Einwohner eines Landes angesehen, in dem sie nicht geboren oder in das sie nicht rechtmäßig eingebürgert wurden, wenn sie das Land nur vorübergehend besuchen, vorübergehend dort studieren oder sich aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen für ein Unternehmen oder die Regierung eines Landes dort aufhalten, in dem er Antragsteller nicht geboren wurde. Wenn Sie eine alternative Zuordnung wünschen, müssen Sie diese Information auf dem elektronischen DV-Teilnahmeformular unter Frage Nr. 6 angeben. Die Aufführung eines falschen teilnahmeberechtigten oder zuordnungsberechtigten Landes (beispielsweise ein Land, für das Sie Ihren Anspruch nicht nachweisen können) kann zur Disqualifizierung ihres Antrags führen. 2. GIBT ES BEI DEM BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR DIESE DVREGISTRIERUNG IRGENDWELCHE ÄNDERUNGEN ODER NEUE BESTIMMUNGEN? Für die DV-2010 können Sie den Status ihres Antrags anhand ihrer Zugangsdaten auf der Bestätigungsseite überprüfen. Da die Zugangsdaten lediglich einmal mitgeteilt werden - bei der Antragstellung - ist es außerordentlich wichtig, dass Sie diese Daten für die spätere Verwendung ausdrucken oder notieren. Sollten Sie diese Daten verlieren, erhalten Sie trotzdem einen Brief vom Kentucky Consular Center, in dem Sie im Falle eines erfolgreichen Antrags über Ihre Auswahl informiert werden. Sollte Ihr Antrag nicht erfolgreich sein, erhalten Sie keine weitere Benachrichtigung, aber Sie können den Status im Internet mit Ihren Bestätigungsdaten überprüfen. Die Anforderungen and die Bildgröße haben sich für die DV-2010 geändert, sie muss jetzt 600 mal 600 Pixel betragen. Alte Fotos, die bereits in vergangenen Jahren benutzt wurden, sollten für die DV-2010 nicht mehr verwendet werden. Für die DV-2010 dürfen nur Farbfotos eingereicht werden. Schwarz-weiß-Fotos werden nicht akzeptiert. 3. SIND UNTERSCHRIFTEN UND FOTOS FÜR JEDES FAMILIENMITGLIED ERFORDERLICH ODER NUR FÜR DEN HAUPTANTRAGSTELLER? Unterschriften sind auf dem Electronic Diversity Visa Entry Form nicht erforderlich. Es sind aktuelle und separate Fotos von Ihnen, Ihrem Ehegatten und allen Kindern unter 21 Jahren erforderlich. Familien- oder Gruppenfotos werden nicht akzeptiert. Lesen Sie dazu bitte die Informationen zu Fotoanforderungen in dieser Broschüre. 4. WARUM KÖNNEN STAATSANGEHÖRIGE BESTIMMTER LÄNDER NICHT AM DV-PROGRAMM TEILNEHMEN? Diversity Visas sind dafür gedacht, Personen aus anderen Ländern als denjenigen eine Einwanderungsmöglichkeit zu bieten, aus denen eine große Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandert. Laut Gesetz werden Staatsangehörige von Ländern mit einer hohen Einwanderungsquote ("high admission") keine Diversity Visas erteilt. Laut Gesetz versteht man darunter Länder, aus denen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 50.000 Personen im Rahmen der Visakategorie zur Förderung von Familienzusammenführung und Beschäftigung in die Vereinigten Staaten eingewandert sind. Jedes Jahr addiert das Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS) die Zahlen der Personen, die im Rahmen des Programms zur Familienzusammenführung und Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren zugelassen wurden. Danach werden die Länder festgelegt, deren Staatsangehörige von der jährlichen Diversity Lottery ausgeschlossen werden müssen. Da vor jedem jährlichen DV-Zulassungsverfahren eine erneute Festlegung stattfindet, kann sich die Liste der Länder, deren Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, von Jahr zu Jahr ändern. 5. AUF WELCHE ANZAHL SIND DIE VISA, DIE IM RAHMEN DER DV-2010 ERTEILT WERDEN, BEGRENZT? Laut Gesetz werden im Rahmen des Diversity Immigration Program maximal 55.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen pro Jahr an den antragsberechtigten Personenkreis erteilt. Allerdings bestimmt das im November 1997 vom Kongress verabschiedete Nicaraguan Adjustment and Central America Relief Act (NACARA), dass mit Beginn der DV-1999 und solange erforderlich bis zu 5.000 der 55.000 jährlich erteilten Diversity Visas im Rahmen des NACARA-Programms zu erteilen sind. Die tatsächliche Absenkung der Obergrenze um bis zu 5.000 begann mit der DV2000 und bleibt für das DV-2010-Programm gültig. 6. WELCHE REGIONALEN OBERGRENZEN GIBT ES FÜR DIE ERTEILUNG DER REGIONAL DIVERSITY VISA IM RAHMEN DER DV-2010? Das Büro für Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsangelegenheiten legt jedes Jahr gemäß Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes die regionalen Obergrenzen für das DVProgramm fest. Sobald USCIS die Berechnungen abgeschlossen hat, werden die regionalen Visaobergrenzen bekannt gegeben. 7. WANN WERDEN ANTRÄGE FÜR DAS DV-2010-PROGRAMM ENTGEGENGENOMMEN? Anträge für die DV-2010 können im Rahmen der oben angeführten Frist gestellt werden. Jedes Jahr bewerben sich in der Registrierungsfrist Millionen von Menschen für das rogramm. Die hohe Zahl der Anträge führt zu einer enormen Arbeitslast bei der Auswahl und Bearbeitung der erfolgreichen Teilnehmer. Die Festlegung des Registrierungszeitraums auf Oktober, November und Dezember gewährleistet die rechtzeitige Benachrichtigung der erfolgreichen Antragsteller und gibt ihnen sowie unseren Botschaften und Konsulaten Zeit, die Anträge auf Erteilung der Visa vorzubereiten und fertigzustellen. Es ist ratsam, die Anträge möglichst zu Beginn der Registrierungsfrist einzureichen. Wenn zu viele Anträge gegen Ende der Frist eingehen, kann das zur Verlangsamung des Systems führen. Nach 12.00 Uhr Ostküstenzeit am Montag, dem 1. Dezember 2008 werden keine Anträge mehr angenommen. 8. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN AUFHALTEN, FÜR DAS PROGRAMM BEWERBEN? Ja, Antragsteller können sich in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land aufhalten, und der Antrag kann aus den Vereinigten Staaten oder aus dem Ausland gestellt werden. 9. KANN JEDER ANTRAGSTELLER WÄHREND DER JÄHRLICHEN E-DVREGISTRIERUNGSFRIST NUR EINEN ANTRAG EINREICHEN? Ja, das Gesetz erlaubt lediglich einen Antrag pro Person pro Registrierungszeitraum. Personen, für die mehr als ein Antrag eingereicht wird, werden disqualifiziert. Das Außenministerium setzt modernste Technologien und andere Methoden ein, um Personen auszumachen, die während des Registrierungszeitraums mehrere Anträge einreichen. Wer mehr als einen Antrag einreicht, wird disqualifiziert, und das Außenministerium speichert hierüber einen dauerhaften elektronischen Nachweis. Während der regulären Registrierungsperiode kann man sich jedes Jahr für das Programm bewerben. 10. DÜRFEN EHEPARTNER SEPARATE BEWERBUNGEN EINREICHEN? Ja, wenn beide teilnahmeberechtigt sind, können beide Ehepartner jeweils einen Antrag stellen. Sollte ein Partner ausgewählt werden, wird der Anspruch des anderen aus seinem Status als Ehepartner abgeleitet. 11. WELCHE FAMILIENMITGLIEDER MUSS ICH IN MEINEM ELEKTRONISCHEN DV-ANTRAG AUFFÜHREN? Im Antrag müssen der Ehepartner (Ehemann oder Ehefrau) sowie alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren aufgeführt sein, soweit die Kinder nicht amerikanische Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten sind. Der Ehegatte muss auch aufgeführt werden, wenn Sie zurzeit getrennt leben, es sei denn, Sie sind offiziell getrennt (d.h., es gibt eine gerichtlich anerkannte schriftliche Vereinbarung oder einen Gerichtsbeschluss). Wenn Sie allerdings offiziell getrennt oder rechtskräftig geschieden sind, muss der ehemalige Ehegatte nicht aufgeführt werden. ALLE Ihre Kinder, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen elektronischen Antrags unverheiratet und unter 21 Jahren sind, müssen aufgeführt werden, auch nicht leibliche Kinder sowie die Kinder des Ehegatten oder rechtmäßig im Einklang mit den Gesetzen Ihres Landes adoptierte Kinder, es sei denn, diese Kinder sind bereits US-Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung. Zum Zeitpunt des elektronischen Antrags müssen alle Kinder unter 21 Jahren aufgeführt werden, selbst wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen oder nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms mit Ihnen einzuwandern. Die Tatsache, dass Familienmitglieder im Antrag aufgeführt sind, verpflichtet diese nicht, mit einzureisen. Sie können sich dagegen entscheiden. Wenn auf dem Visumantrag allerdings eine teilnahmeberechtigte Person aufgeführt wird, die im ursprünglichen Antrag nicht genannt war, werden Sie disqualifiziert. Dies betrifft lediglich Personen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags Familienmitglieder waren, nicht zu einem späteren Zeitpunkt zur Familie hinzugekommene. Ihr Ehepartner kann zusätzlich einen unabhängigen Antrag einreichen, auch wenn er bereits auf Ihrem Antrag aufgeführt ist, solange beide Anträge die Personaldaten aller Unterhaltsberechtigten der Familie enthalten. Siehe Frage 10 oben. 12. MUSS ICH MEINEN EIGENEN ANTRAG STELLEN ODER KANN JEMAND ANDERER IN MEINEM NAMEN HANDELN? Sie können Ihren Antrag selbst vorbereiten und einreichen oder ihn von einer anderen Person einreichen lassen. Unabhängig davon, ob ein Antrag direkt vom Antragsteller eingereicht wird oder ob ein Rechtsanwalt, Freund, Verwandter etc. dabei behilflich ist, kann unter dem Namen einer Person nur ein Antrag eingereicht werden, un der Antragsteller ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags. Sollte der Antrag ausgewählt werden, wird die Benachrichtigung lediglich an die auf dem Antrag angegebene Postanschrift versandt. Alle Antragsteller, auch die nicht ausgewählten, können den Status ihres Antrags auf der offiziellen DV-Website einsehen. Die Antragsteller sollten ihre auf der Bestätigungsseite aufgeführten Zugangsdaten aufbewahren, damit sie den Status ihres Antrags selbständig einsehen können. 13. WELCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN GIBT ES BEZÜGLICH AUSBILDUNG UND BERUFSERFAHRUNG? Gemäß den Gesetzen und Verordnungen muss jeder Teilnehmer zumindest einen High-School-Abschluss oder einen entsprechenden Abschluss vorweisen oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf erworben haben, für den zumindest zwei Jahre Ausbildung oder Erfahrung erforderlich sind. Eine "High-Schooloder entsprechende Ausbildung" wird definiert als erfolgreicher Abschluss einer zwölfjährigen Grund- und Sekundarschulbildung in den Vereinigten Staaten oder als der erfolgreiche Abschluss einer offiziellen, mit der High- School-Ausbildung in den Vereinigten Staaten vergleichbaren Grund- und Sekundarschulbildung in einem anderen Land. Nur formale Ausbildungsgäne erfüllen diese Voraussetzung, Fernstudienprogramme oder allgemeine Äquivalenzdiplome (general equivalency diploma -G.E.D.) werden nicht akzeptiert. Nachweise über Schulbildung oder Berufserfahrung müssen dem Konsularbeamten beim Gespräch über denVisumantrag vorgelegt werden. Welche Berufe berechtigen zur Teilnahme am Diversity-Visa-Programm? Zur Beurteilung der Teilnahmeberechtigung aufgrund der Berufserfahrung werden Definitionen der Datenbank O*Net OnLine des Arbeitsministeriums herangezogen. Die O*Net-Online-Datenbank teilt die Berufserfahrung in fünf "Arbeitskategorien" ein. Obwohl auf der Website des Arbeitsministeriums viele Berufe aufgeführt werden, qualifizieren nur bestimmte Berufe zur Teilnahme am Diversity-Visa-Programm. Um sich auf der Grundlage der Berufserfahrung für ein Diversity-Visum zu qualifizieren, muss man in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre Erfahrung in einem Beruf vorweisen, der in Berufskategorie 4 oder 5 fällt sowie eine Berufsvorbereitung (Specific Vocational Preparation - SVP) der Klassifizierung 7.0 oder höher. Wie finde ich die zur Teilnahme berechtigenden Berufe auf der Website des Arbeitsministeriums? Zur Teilnahme an der DV berechtigende Berufe sind in der Datenbank des Arbeitsministeriums O*Net Online Database aufgeführt. Folgen Sie diesen Anweisungen, um herauszufinden, ob Ihr Beruf zur Teilnahme berechtigt: Wählen Sie "Find Occupations" und dann eine bestimmte "Job Family" aus. Wählen Sie beispielsweise Architektur und Ingenieurwesen und klicken Sie auf "GO". Dann klicken Sie auf den Link für den konkreten Beruf. Klicken Sie, bei diesem Beispiel bleibend, auf Luftfahrttechnik. Nach der Auswahl des Links für den konkreten Beruf, gehen Sie zur Überschrift "Job Zone", um die Nummer der Berufskategorie und die Berufsvorbereitungsbewertung (SVP) einzusehen. 14. WIE WERDEN DIE ERFOLGREICHEN TEILNEHMER AUSGEWÄHLT? Im Kentucky Consular Center werden alle Eingänge aus den jeweiligen Regionen einzeln nummeriert. Nach Ablauf der Registrierungsfrist wählt ein Computer nach dem Zufallsprinzip Anträge aus allen Eingängen aus jeder geografischen Region aus. Innerhalb jeder Region wird der erste nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Antrag der erste registrierte Antrag, der zweite ausgewählte Antrag der zweite registrierte Antrag und so weiter. Alle in der Registrierungsfrist eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer Region ausgewählt zu werden. Wenn ein Antrag ausgewählt wurde, erhält der Teilnehmer per Brief eine Benachrichtigung vom Kentucky Consular Center mit Anweisungen zur Beantragung des Visums . Das Kentucky Consular Center bearbeitet den Antrag weiter, bis die als Visaantragsteller ausgewählten Personen angewiesen werden, zum Gesprächstermin ein US-Konsulat aufzusuchen oder bis diejenigen, die dazu berechtigt sind, in einem Büro des USCIS in den Vereinigten Staaten die Änderung ihres Aufenthaltsstatus beantragen. Wichtige Anmerkung: Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Personen werden NICHT per E-Mail benachrichtigt. Sollten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung über Ihre Auswahl für die elektronische DV erhalten, handelt es sich nicht um eine rechtmäßige Benachrichtigung. 15. KÖNNEN DIE AUSGEWÄHLTEN PERSONEN IHREN AUFENTHALTSSTATUS BEI USCIS ÄNDERN? Ja, falls sie im Übrigen berechtigt sind, ihren Aufenthaltsstatus im Einklang mit Paragraf 245 des INA zu ändern, können ausgewählte Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, bei USCIS die Änderung ihres Aufenthaltsstatus in den eines Einwohners mit Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass USCIS ihren Fall – einschließlich im Ausland lebender Unterhaltsberechtigter - vor dem 30. September 2010 abschließend bearbeiten kann, da an diesem Tag die Registrierungsfrist für das DV-2010-Programm abläuft. Nach 24.00 Uhr Ostküstenzeit am 30.09.10 werden unter keinen Umständen weitere Visanummern für das DV-2010-Programm vergeben. Quelle:http://germany.usembassy.gov/root/pd...y-2010-sas.pdf Geändert von AndreasS (17.02.2009 um 12:59 Uhr) |
|
||||
|
15. KÖNNEN DIE AUSGEWÄHLTEN PERSONEN IHREN AUFENTHALTSSTATUS BEI USCIS ÄNDERN? Ja, falls sie im Übrigen berechtigt sind, ihren Aufenthaltsstatus im Einklang mit Paragraf 245 des INA zu ändern, können ausgewählte Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, bei USCIS die Änderung ihres Aufenthaltsstatus in den eines Einwohners mit Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass USCIS ihren Fall – einschließlich im Ausland lebender Unterhaltsberechtigter - vor dem 30. September 2010 abschließend bearbeiten kann, da an diesem Tag die Registrierungsfrist für das DV-2010-Programm abläuft. Nach 24.00 Uhr Ostküstenzeit am 30.09.10 werden unter keinen Umständen weitere Visanummern für das DV-2010-Programm vergeben. 16. WERDEN NICHT AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER INFORMIERT? Ab der DV-2010 werden alle Bewerber, darunter auch die NICHT ausgewählten, den Status ihres Antrags über die E-DV-Website prüfen und herausfinden können, ob ihr Antrag ausgewählt wurde oder nicht. Bewerber sollten die Informationen ihrer eigenen Bestätigungsseite zum Zeitpunkt ihres Antrags (2. Oktober 2008 bis 1. Dezember 2008) aufbewahren, bis sie den Status ihres Antrags online überprüfen können. Statusinformationen für das DV-2010 werden im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 erhältlich sein. Alle Benachrichtigungsschreiben werden innerhalb von fünf bis sieben Monaten nach Ende der Antragsfrist an die auf dem Antrag angegebene Adresse gesandt. 17. WIE VIELE PERSONEN WERDEN AUSGEWÄHLT? Für das DV-2010 stehen 50.000 Visa zur Verfügung, aber es werden mehr als 50.000 Personen ausgewählt. Da wahrscheinlich einige der ersten 50.000 ausgewählten Personen keinen Anspruch auf ein Visum haben oder ihren Antrag nicht bis zur Visaerteilung verfolgen, werden vom Kentucky Consular Center mehr als 50.000 Anträge ausgewählt. So wird gewährleistet, dass alle verfügbaren DV-Visa ausgestellt werden. Allerdings bedeutet das auch, dass nicht genügend Visa für alle ursprünglich Ausgewählten zur Verfügung stehen. Alle ausgewählten Antragsteller werden unverzüglich über ihren Platz auf der Liste informiert. Gespräche für das DV-2010-Programm beginnen Anfang Oktober 2009. Das Kentucky Consular Center lässt den ausgewählten Antragstellern vier bis sechs Wochen vor den Gesprächsterminen mit den US-Konsularbeamten in den Auslandsvertretungen ein Benachrichtigungsschreiben zukommen. Jeden Monat werden, soweit die Anzahl der Visa es zulässt, Visa an die Antragsteller erteilt, deren Antrag in dem Monat abschließend bearbeitet wurde. Sobald alle 50.000 DV-Visa ausgestellt wurden, ist das Programm beendet. Im Prinzip könnte die Anzahl der zu vergebenden Visa vor September 2010 erschöpft sein. Ausgewählte Antragsteller, die ein Visum erhalten möchten, sollten also unverzüglich reagieren. Die zufällige Auswahl durch den Computer des Kentucky Consular Center ist noch keine Garantie für die Erteilung eines Visums. Sie müssen sich auch für das Visum qualifizieren. 18. GIBT ES EIN MINDESTALTER FÜR DIE TEILNAHME AM ELEKTRONISCHEN DV-PROGRAMM? Es gibt kein Mindestalter für die Teilnahme am Programm, aber da eine High-School-Ausbildung oder Berufserfahrung für jeden Hauptantragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Voraussetzung ist, werden sich die meisten Personen unter 18 Jahren nicht für die Teilnahme qualifizieren. 19. ENTSTEHEN GEBÜHREN DURCH DAS ELEKTRONISCHE DVPROGRAMM? Für die Einreichung eines elektronischen Teilnahmeformulars entstehen keine Gebühren. Die Antragsteller müssen alle vorgeschriebenen Visumgebühren direkt bei der Zahlstelle der US-Botschaft oder des Konsulats begleichen, wenn sie den Visumantrag stellen. Weitere Informationen zu den Gebühren für Diversity Visa und Einwanderungsvisa erhalten die ausgewählten Antragsteller zusammen mit den Anweisungen vom Kentucky Consular Center. 20. KÖNNEN DV-ANTRAGSTELLER AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN ERHALTEN, FALLS ES GRÜNDE FÜR DIE NICHTERTEILUNG EINES VISUMS GIBT ODER GIBT ES FÜR SIE EIN SPEZIELLES VERFAHREN FÜR EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG? Die Antragsteller unterliegen allen im Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegten Bestimmungen für die Nichterteilung von Einwanderungsvisa. Es gibt abgesehen von den gesetzlich festgelegten weder Sonderregelungen für Ausnahmen von Bestimmungen für die Nichterteilung eines Visums noch besondere Verfahren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Einige allgemeine Sonderregelungen für Ausnahmen für Personen, die enge Angehörige haben, die US-Staatsbürger oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung haben können auch für DV-Bewerber möglich sein, aber die zeitliche Begrenzung des DV-Programms erschwert es Teilnehmern, von solchen Sonderregelungen Gebrauch zu machen. 21. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE BEREITS FÜR EIN EINWANDERUNGSVISUM UNTER EINER ANDEREN KATEGORIE REGISTRIERT SIND, AM DV-PROGRAMM BETEILIGEN? Ja, diese Personen können sich am DV-Programm beteiligen. 22. WIE LANGE BLEIBT DER ANSPRUCH AUF BEANTRAGUNG EINES VISUMS IN DER DV-KATEGORIE FÜR AUSGEWÄHLTE ANTRAGSTELLER ERHALTEN? Personen, die im Rahmen der DV-2010 ausgewählt wurden, können nur im Haushaltsjahr 2010 einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, also vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010. Die Antragsteller müssen ihr DV-Visum oder die Änderungen ihres Aufenthaltsstatus bis zum Ende des Haushaltsjahrs erhalten haben. Ausgewählte Personen, die ihr Visum nicht im Haushaltsjahr 2010 erhalten, können ihre Ansprüche aus dem DV-Programm nicht in das nächste Jahr übertragen.Außerdem können Ehegatten und Kinder, die ihren Aufenthaltsstatus aus einer Registrierung für DV-2010 ableiten, nur zwischen Oktober 2009 und September 2010 Visa aus der DV-Kategorie erhalten.Antragsteller aus dem Ausland erhalten vier bis sechs Wochen vor ihrem Gesprächstermin ein Benachrichtigungsschreiben vom Kentucky Consular Center. 23. WAS GESCHIEHT MIT EINEM DV-ANTRAG, WENN DER AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER STIRBT? Der Tod einer ausgewählten Person führt zur automatischen Aufhebung seines Antrags. Teilnahmeberechtigte Ehegatten oder Kinder haben keinen Anspruch mehr auf ein aus diesem Antrag begründeten Visum. 24. WANN STEHT E-DV ONLINE ZUR VERFÜGUNG? Die Online-Teilnahme ist während des Registrierungszeitraums von 12.00 Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) am 2. Oktober 2008 bis 12.00 Uhr Ostküstenzeit (GMT-5) am 1. Dezember 2008 möglich. 25. KANN ICH DAS E-DV-ANTRAGSFORMULAR HERUNTERLADEN UND IN EINEM MICROSOFT-WORD-PROGRAMM (ODER EINEM ANDEREN GEEIGNETEN PROGRAMM) SPEICHERN UND DANN AUSFÜLLEN? Nein, Sie können das Formular nicht in einem anderen Programm zum Ausfüllen speichern und später übermitteln. Das E-DV-Antragsformular ist ein reines Web-Formular. Dadurch ist es "universeller" als ein anwendereigenes Textverarbeitungsformat. Darüber hinaus müssen die Informationen online eingegeben und weitergeleitet werden. 26. WENN ICH KEINEN SCANNER BESITZE, KANN ICH DANN FOTOS ZU MEINEN VERWANDTEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN SCHICKEN, DIE SIE EINSCANNEN, AUF EINER DISKETTE ABSPEICHERN UND DIE DISKETTE FÜR MEINEN ANTRAG AN MICH ZURÜCKSCHICKEN? Ja, das ist möglich, solange das Foto die Anforderungen bezüglich der Angaben zu den Fotos in der Anleitung erfüllt und das Foto elektronisch und gleichzeitig mit dem E-DV-Onlineformular übermittelt wird. Die Antragsteller müssen bereits im Besitz der eingescannten Fotodatei sein, wenn sie den Antrag online stellen. Das Foto kann nicht getrennt von dem Online-Antrag übermittelt werden. Nur ein Online-Antrag kann für jede Person eingereicht werden. Mehrfachanträge disqualifizieren diese Person für das DV-2010.Der gesamte Antrag (Foto und Antrag zusammen) kann von den Vereinigten Staaten oder vom Ausland aus elektronisch übermittelt werden. 27. KANN ICH DAS FORMULAR ONLINE ABSPEICHERN, SO DASS ICH ZUNÄCHST NUR EINEN TEIL UND SPÄTER DEN REST AUSFÜLLEN KANN? Nein, das ist nicht möglich. Das elektronische DV-Teilnahmeformular muss vollständig ausgefüllt und direkt danach übermittelt werden. Weil das Formular aus zwei Teilen besteht und wegen möglicher Netzwerkstörungen und –verzögerungen ist das E-DV-System jedoch so ausgelegt, dass sechzig (60) Minuten zwischen dem Herunterladen des Formulars und dem Eingang des Formulars auf der E-DV-Website vergehen können. Vergehen mehr als 60 Minuten bis zum Eingang des elektronischen Antrags werden die bisher eingegebenen Informationen gelöscht. Damit wird die Möglichkeit ausgeschlossen, dass ein vollständiger Antrag aus Versehen als Duplikat eines vorherigen Teileintrags angesehen wird. In der Anleitung zu DV-2010 wird klar und ausführlich erläutert, welche Informationen zum Ausfüllen des Formulars benötigt werden. So können Sie sich gut vorbereiten und sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Informationen zur Verfügung haben, bevor Sie anfangen, das Formular online auszufüllen. 28. WENN DIE EINGEREICHTEN DIGITALEN BILDER DIE ANFORDERUNGEN NICHT ERFÜLLEN, SIEHT DAS VERFAHREN VOR, DASS DAS SYSTEM DAS E-DV-TEILNAHMEFORMULAR AUTOMATISCH ABLEHNT UND DEN ABSENDER INFORMIERT. HEISST DAS, ICH KANN MEINE EINGABE WIEDERHOLEN? Ja, die Eingabe kann wiederholt werden. Da die Eingabe automatisch abgewiesen wurde, wird sie nicht als zur E-DV-Website übermittelt angesehen. Sie zählt nicht als übermittelter E-DV-Antrag, und es wird keine Eingangsbestätigung gesendet. Sollte es Probleme mit dem gesendeten digitalen Foto geben, weil es nicht den Anforderungen entspricht, wird er automatisch von der E-DV-Website abgewiesen. Aufgrund der technischen Eigenschaften des Internets kann man nicht vorhersagen, wie lange es dauert, bis die Nachricht über die Abweisung den Absender erreicht. Wenn der Teilnehmer das Problem lösen kann und Formular Teil I oder II innerhalb von sechzig (60) Minuten erneut sendet, gibt es kein Problem. Andernfalls muss der Eingabeprozess von Neuem begonnen werden. Ein Antragsteller kann einen Antrag so oft wie nötig absenden, bis ein vollständiger Antrag eingegangen und eine Empfangsbestätigung gesendet worden ist. 29. WIRD DIE ELEKTRONISCHE EMPFANGSBESTÄTIGUNG ÜBER DEN EINGANG DES AUSGEFÜLLTEN E-DV-TEILNAHMEFORMULARS IM ONLINESYSTEM AUTOMATISCH NACH DER EINGABE GESENDET? Die Antwort von der E-DV-Website mit der Bestätigung über den Eingang eines akzeptablen elektronischen DV-Formulars wird von der E-DVWebsite unverzüglich versandt. Aufgrund der technischen Eigenschaften des Internets ist es jedoch nicht möglich vorherzusagen, wie lange es dauert, bis die Nachricht den Absender erreicht. Wenn mehrere Minuten seit dem Drücken der Schaltfläche "Submit" vergangen sind, kann man die Schaltfläche "Submit" problemlos ein zweites Mal anklicken. Es stört das E-DV-System nicht, wenn die Schaltfläche "Submit" ein zweites Mal angeklickt wird, weil keine Empfangsbestätigung gesendet wurde. Ein Antragsteller kann einen Antrag so oft wie nötig absenden, bis ein vollständiger Antrag eingegangen und eine Empfangsbestätigung eingegangen ist. Schicken Sie jedoch Ihre Informationen nicht erneut ab, wenn Sie bereits eine Bestätigungsbenachrichtigung erhalten haben. 30. WOHER WEISS ICH, DASS DIE AUSWAHLBENACHRICHTIGUNG, DIE ICH ERHALTEN HABE, ECHT IST? WIE KANN ICH FESTSTELLEN, OB ICH TATSÄCHLICH DURCH DIE ZUFÄLLIGE DV-LOTTERIE AUSGEWÄHLT WURDE? Bewahren Sie Ihre Bestätigungsseite auf. Sie werden den Status Ihres Antrags auf der offiziellen DV-Website überprüfen müssen, nachdem die elektronische Lotterie durchgeführt wurde (normalerweise im März). Wenn Sie Ihre Bestätigungsinformationen verlieren, werden Sie nicht selbst den DV-Antragsstatus überprüfen können, und wir können Ihnen die Bestätigungsseite nicht erneut schicken. Wenn Sie ausgewählt wurden, werden Sie zwischen Mai und Juli 2009 auch einen Brief vom Kentucky Consular Center an die auf ihrem E-DV-Teilnahmeformular angegebene Adresse erhalten. Nur die zufällig ausgewählten Personen werden per Post benachrichtigt. Personen, die nicht ausgewählt wurden, können Ihren Antrag mithilfe der Bestätigungsdaten auf der offiziellen DV-Website überprüfen, sie erhalten jedoch keine zusätzliche offizielle Benachrichtung per E-Mail oder Post. Wir können Ihnen die Daten auf Ihrer Bestätigungsseite NICHT erneut zuschicken. Wenn Sie die Daten auf Ihrer Bestätigungsseite verlegen, erfahren Sie nur durch Erhalt eines offiziellen Briefs per Post, ob Sie ausgewählt wurden. Die Botschaften und Konsulate der Vereinigten Staaten stellen KEINE Liste der für das Visaverfahren ausgewählten Teilnehmer zur Verfügung. Das Kentucky Consular Center (KCC) wird die Briefe an die ausgewählten Personen übersenden. Diese Briefe enthalten die Anleitung für das Visaantragsverfahren. Aus der Anleitung geht hervor, dass die ausgewählten Antragsteller alle Gebühren für die DV- und Einwanderungsvisa nur persönlich während des Gesprächstermins bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat bezahlen können. Die Zahlstelle oder der Konsularbeamte überreicht dem Antragsteller unverzüglich eine Quittung der US-Regierung. Geld oder DV-Gebühren sollten nie per Post, über Western Union oder über andere Lieferdienste geschickt werden. Die Teilnahme für die E-DV-Lotterie erfolgt über das Internet auf der offiziellen E-DV-Website der US-Regierung unter www.dvlottery.state.gov . Das KCC, die Konsularabteilungen oder die USRegierung haben die ausgewählten Personen nie per E-Mail benachrichtigt, und es bestehen keine Pläne E-Mail zu diesem Zweck für das DV-Programm 2010 zu benutzen. Das Büro für Konsularangelegenheiten des US-Außenministeriums weist darauf hin, dass es sich nur bei Internetsites mit dem Kürzel ".gov" um offizielle Websites der Regierung handelt. Viele andere nichtstaatliche Websites (beispielsweise mit den Endungen ".com", ".org" oder ".net") bieten nützliche Informationen und Dienstleistungen zu Einwanderung und Visabeantragung. Unabhängig vom Inhalt der nichtstaatlichen Websites befürwortet, empfiehlt oder unterstützt das Außenministerium Informationen oder Materialien auf anderen Websites nicht. Einige Websites versuchen womöglich, Kunden und andere zu der Annahme zu verleiten, dass es sich um offizielle Websites handelt und kontaktieren Sie womöglich per E-Mail, um ihre Angebote zu unterbreiten. Diese Websites könnten versuchen, Gebühren für Dienstleistungen wie Formulare und Informationen über Einwanderungsverfahren zu verlangen, die auf der Website für Visadienste des US-Außenministeriums oder über die Websites der Konsularabteilungen gebührenfrei angeboten werden. Zudem könnten diese Websites Gebühren für Dienstleistungen verlangen, die Sie nicht erhalten (für die Teilnahme an der DV-Lotterie und für die Beantragung von Visa). Dies sind Versuche, Ihr Geld zu stehlen. Wenn Sie diesen Betrügern Geld überweisen, werden Sie es nie wieder sehen. Sie sollten auch vorsichtig bei der Übersendung von persönlichen Informationen sein, die von diesen Websites für betrügerische Absichten verwendet werden könnte. 31. WIE MELDE ICH BETRUG IM INTERNET ODER UNERWÜNSCHTE EMAILS? Wenn sie einen Betrugsfall im Internet zur Anzeige bringen wollen, können Sie dies über die Website econsumer.gov des Ausschusses zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs tun. Unter http://www.econsumer.gov/english/ sind hier Verbraucherschutzorganisationen aus 17 Ländern zusammengeschlossen. Alternativ können Sie sich an das Internetbeschwerdezentrum ( Internet Crime Complant Center) des FBI wenden. Wegen Beschwerden über unerwünschte E-Mails wenden Sie sich bitte an die Seite "Contact Us" des US-Justizministeriums. 32. ERHALTE ICH UNTERSTÜTZUNG ODER ZUSCHÜSSE DER USREGIERUNG FÜR DIE FLUGKOSTEN IN DIE VEREINIGTEN STAATEN UND DIE WOHNUNGS- UND ARBEITSSUCHE SOWIE DIE GESUNDHEITSFÜRSORGE, BIS ICH MICH DORT VOLLSTÄNDIG EINGELEBT HABE, WENN MEIN VISUMANTRAG IM RAHMEN DES DV-PROGRAMMS ERFOLG HAT? Nein. Antragsteller, die ein DV-Visum erhalten, bekommen keinerlei Unterstützung, wie beispielsweise Zuschüsse zu den Flugkosten, Hilfe bei der Wohnungssuche oder andere Beihilfen. Wenn Sie ausgewählt werden, ein DV-Visum zu beantragen, müssen Sie vor der Ausstellung des Visums Nachweise vorlegen, dass Sie in den Vereinigten Staaten keine Sozialhilfe beantragen werden. Diese Nachweise können in Form einer Kombination aus persönlichem Vermögen, einer eidesstattlichen Unterstützungserklärung (affidavit of support) auf Formular I-134 durch einen Verwandten oder Freund, der in den Vereinigten Staaten lebt, und/oder in Form eines Stellenangebots eines amerikanischen Arbeitgebers erbracht werden. Quelle http://germany.usembassy.gov/root/pd...y-2010-sas.pdf Laender die zur Teilnahme berechtigt sind, siehe englische Teilnahmebedingungen. Geändert von AndreasS (17.02.2009 um 13:09 Uhr) |
![]() |
| Stichworte |
| greencard lottery, immigration, usa |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
LinkBacks (?)
LinkBack to this Thread: http://www.usa-auswandererforum.com/green-card/204-greencard-lotterie.html
|
||||
| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Ezris Logbuch Auswandern | This thread | Refback | 06.08.2009 21:28 | |