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Green Card Alles rund um die Greencard

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Alt 17.02.2009, 12:38
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Green-Card-Lotterie (DV-Programm)

Registrierung und Teilnahmebedingungen

Diversity Visa Lotterie - Allgemeine Informationen


Anleitung für die DV-2010 | Registrierungfristen für die DV | Teilnahmebedingungen | DVAntragsverfahren| Antrag | Auswahl der Antragsteller | FAQ| Liste teilnahmeberechtigter Länder


Die Diversity Visa Lotterie 2010 steht unter http://www.dvlottery.state.gov/ bis zum 1.Dezember 2008 zur Verfügung.


ANLEITUNG FÜR DAS EINWANDERUNGSPROGRAMM DV-2010

Das vom Kongress angeordnete Diversity Immigrant Visa Program wird jährlich vom USAußenministerium gemäß den Vorschriften von Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act - INA) durchgeführt. Mit Paragraf 131 des Einwanderungsgesetzes von 1990 (Pub. L. 101-649) wurde INA 203 so geändert, dass eine neue Kategorie von Einwanderern unter dem Namen "diversity immigrants" berücksichtigt werden konnte. Paragraf 203(c) des INA sieht maximal 55.000
Diversity Visa (DV) pro Haushaltsjahr vor, die an Personen aus Ländern mit niedrigen Einwanderungsraten in die Vereinigten Staaten ausgestellt werden.

Im Rahmen des jährlichen DV-Programms werden Visa an Personen erteilt, die die einfachen, aber strengen Auswahlkriterien erfüllen. Im Rahmen einer computergestützten, zufallgesteuerten Ziehung werden Personen ausgewählt, die Diversity Visa beantragen können. Die Visa werden auf sechs geografische Regionen verteilt, wobei Regionen mit niedrigeren Einwanderungsraten eine größere Anzahl von Visa erhalten; keine Visa erhalten die Staatsbürger von Ländern, aus denen in den vergangenen fünf Jahren über 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind. Innerhalb jeder Region darf pro Jahr kein Land mehr als sieben Prozent der verfügbaren Diversity Visa erhalten.

Staatsangehörige folgender Länder1 können sich nicht für die DV-2010 bewerben, weil aus diesen Ländern in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind:

BRASILIEN, GUATEMALA, PHILIPPINEN, KANADA, HAITI, PERU, CHINA (wenn auf dem Festland geboren), INDIEN, POLEN, KOLUMBIEN, JAMAIKA, SÜDKOREA1
Unter den Begriff "Land" in dieser Bekanntmachung fallen alle am Ende dieses Dokumentes (im Original: Seite 13) aufgelisteten Länder, Volkswirtschaften und andere Zuständigkeitsbereiche.

DOMINIKANISCHE REPUBLIK, MEXIKO, VEREINIGTES KÖNIGREICH (außer Nordirland) und abhängige Gebiete, ECUADOR, PAKISTAN, VIETNAM, EL SALVADOR

In der Sonderverwaltungsregion Hongkong, in der Sonderverwaltungsregion Macau und in Taiwan geborene Personen können teilnehmen.

Für die DV-2010 wurde Russland wieder auf die Liste der teilnahmeberechtigten Länder aufgenommen. Das Kosovo wurde ebenfalls auf die Liste der teilnahmeberechtigten Länder gesetzt. Für die DV-2010 wurden keine Länder von der Liste der teilnahmeberechtigten Länder entfernt.

Das US-Außenministerium hat das elektronische Registrierungssystem im Jahr 2005 eingeführt,um das DV-Verfahren effizienter und sicherer zu gestalten. Das Ministerium setzt spezielle Technologien und andere Mittel ein, um Antragsteller auszumachen, die zum Zweck der illegalen Einwanderung Betrug begehen oder mehrere Anträge einreichen. Bei der DV-2010 ist es zum ersten Mal möglich, dass Antragsteller den Status ihres Antrags online einsehen und feststellen können, ob ihre Anträge ausgewählt wurden oder nicht. Teilnehmer, deren Antrag erfolgreich war, werden weiterhin auch per Post benachrichtigt.


REGISTRIERUNGSFRISTEN FÜR DAS DV-PROGRAMM

Anträge für die Diversity Visa Lottery (DV) -2010 müssen zwischen Donnerstag, dem 2. Oktober 2008, 12.00 Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) und Montag, dem 1. Dezember 2008, Ostküstenzeit (GMT-5) elektronisch eingereicht werden.

Während des Registrierungszeitraums steht den Antragsstellern das elektronische Antragsformular für das DV-Programm (E-DV)unter www.dvlottery.state.gov zur Verfügung. In Papierform eingereichte Anträge werden nicht angenommen. Den Antragstellern wird nahegelegt, mit der Antragstellung nicht bis zur letzten Woche des Registrierungszeitraums zu warten. Starke Nachfrage könnte zu Verzögerungen beim Aufbau der Website führen. Nach 12.00 Uhr Ostküstenzeit am 1. Dezember 2008 werden keine Anträge mehr angenommen.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Um an der DV-Lotterie teilzunehmen, muss man Staatsbürger eines der aufgeführten Länder sein. Siehe: Liste der Länder ansehen, deren Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, nach Regionen.

Staatsangehörige eines Landes, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind:

In den meisten Fällen bedeutet dies das Land, in dem Sie geboren wurden. Es gibt jedoch zwei weitere Möglichkeiten, sich für die Teilnahme zu qualifizieren. Erstens, wenn Sie in einem Land geboren wurden, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber Ihr Ehegatte in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, können Sie das Geburtsland Ihres Ehegatten geltend machen, vorausgesetzt, sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte stehen auf dem ausgewählten Formular, Ihnen werden Visa ausgestellt, und Sie reisen gleichzeitig in die Vereinigten Staaten ein.


Zweitens, wenn Sie in einem Land geboren wurden, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber keines Ihrer Elternteile dort geboren wurde oder zum Zeitpunkt Ihrer Geburt dort wohnte, könnten Sie eventuell die Staatsangehörigkeit des Geburtslands eines Elternteils geltend machen, wenn die Staatsangehörigen dieses Landes zur Teilnahme am DV-2010-Programm berechtigt sind.


Um an der Lotterie teilzunehmen, müssen Sie entweder die Anforderung des DVProgramms zur Bildung oder zur Berufserfahrung erfüllen.

Bildung oder Berufserfahrung: Sie müssen entweder eine Ausbildung an einer High School oder einer entsprechenden Schule erhalten haben, die als erfolgreicher Abschluss einer 12-jährigen Grund- und Sekundarschulbildung definiert wird, oder während der letzten fünf Jahre zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf vorweisen, für dessen Ausübung mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich sind. Zur Bewertung der Berufserfahrung wird die Datenbank O*Net OnLine des USArbeitsministeriums eingesetzt. Weitere Informationen über Berufserfahrung, die Sie zur Teilnahme berechtigt, finden Sie unter Häufig gestellte Frage Nr. 13.


Wenn Sie keine dieser Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie KEINEN Antrag für das DV-Programm einreichen.

VERFAHREN ZUR EINREICHUNG EINES TEILNAHMEFORMULARS FÜR DV-2010

Das Außenministerium akzeptiert nur ausgefüllte elektronische Antragsformulare


(Electronic Diversity Visa Entry Forms - E-DV), die während des Registrierungszeitraums elektronisch unter www.dvlottery.state.gov zwischen Donnerstag, dem 2. Oktober 2008, 12.00 Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) und Montag, dem 1. Dezember 2008, Ostküstenzeit (GMT-5) eingereicht wurden.

o Unabhängig davon, wer den Antrag eingereicht hat, werden alle Anträge einer Person von dem Verfahren ausgeschlossen, wenn mehr als EIN Antrag von dieser Person eingeht. Sie können Ihren eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von einer anderen Person einreichen lassen.Wurde der Antrag erfolgreich eingereicht, zeigt der Bildschirm Ihren Namen und eine ausschließlich an Sie vergebene Bestätigungsnummer an. Sie können diese Bestätigung über die Druckfunktion Ihres Browsers für Ihre Unterlagen ausdrucken. Vom 1. Juli 2009 an ist es möglich, den Status des Antrags nach Eingabe der Bestätigungsnummer und der Personaldaten auf der Website einzusehen.


o In Papierform eingereichte Anträge werden nicht angenommen.


Es ist äußerst wichtig, dass alle erforderlichen Fotos eingereicht werden. Ihr Antrag wird abgelehnt, wenn nicht alle erforderlichen Fotos eingereicht werden. Aktuelle Fotos der folgenden Personen müssen elektronisch mit dem elektronischen Antragsformular eingereicht werden:

o Ihr Foto

o Foto Ihres Ehegatten

o Fotos aller Kinder, die zum Antragszeitpunkt unter 21 Jahre alt sind, einschließlich aller leiblichen sowie rechtmäßig adoptierten Kinder und
Stiefkinder, selbst wenn die Kinder nicht mehr bei Ihnen wohnen oder sie nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms mit Ihnen einzuwandern.

• Für Kinder, die bereits US-Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind, muss kein Foto eingereicht werden. Gruppen- oder Familienfotos werden nicht akzeptiert; für jeden Familienangehörigen muss ein separates Foto eingereicht werden.




Falls die erforderlichen Fotos Ihres Ehegatten und jedes aufgeführten Kindes nicht beigefügt werden, stellt dies für das elektronische DVSystem einen unvollständigen Antrag dar. Der Antrag wird nicht akzeptiert und muss erneut eingereicht werden. Falls nicht die richtigen Fotos für jede im Antrag aufgeführte Person in das elektronische DV-System eingegeben werden, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt.

• Mit dem E-DV-Teilnahmeformular muss online ein digitales Foto (Bild) von Ihnen, Ihrem Ehegatten und jedem Kind eingereicht werden. Die Bilddatei kann erstellt werden,indem man entweder ein neues digitales Foto macht oder einen Fotoabzug mit einem digitalen Scanner einscannt.

• Falls die Fotos nicht aktuell sind, manipuliert wurden oder die unten aufgeführtenAnforderungen nicht erfüllen, können die Teilnahme - und Visaanträge abgewiesenwerden.

Anleitung für das Einreichen eines digitalen Fotos (Bild)

Die Bilddatei muss den folgenden kompositorischen und technischen Anforderungen entsprechen und kann wie folgt hergestellt werden: Aufnahme eines neuen digitalen Fotos oder Verwendung eines digitalen Scanners zum Scannen eines Fotos. Über den Link zur Überprüfung der Fotos (photo validator) auf der E-DV-Website können Antragsteller vor dem Einreichen testen, ob ihre Fotos den Anforderungen entsprechen. Unter diesem Link finden Sie auch zusätzliche technische Hinweise zu den Anforderunen and das Foto sowie Beispiele für zulässige und nicht zulässige Fotos.

Kompositorische Anforderungen:

Das eingereichte digitale Bild muss den folgenden kompositorischen Anforderungen entsprechen, andernfalls wird der Antrag abgelehnt:

Kopfhaltung

o Die fotografierte Person muss direkt in die Kamera blicken.

o Der Kopf sollte nicht nach oben, unten oder zur Seite geneigt sein.

o Der Kopf sollte ungefähr 50 Prozent der Bildfläche ausmachen.

Hintergrund

o Die Person auf dem Foto sollte vor einem neutralen, hellen Hintergrund abgebildet sein.

o Dunkle oder gemusterte Hintergründe werden nicht akzeptiert.

Bildschärfe

o Das Foto muss scharf sein.

Modisches Zubehör

o Fotos, auf denen die fotografierte Person eine Sonnenbrille oder anderes vom Gesicht ablenkendes Zubehör trägt, werden nicht akzeptiert.

Kopfbedeckungen und Hüte

o Fotos von Antragstellern, die eine Kopfbedeckung oder einen Hut tragen, werden nur akzeptiert, wenn dies religiöse Gründe hat und dürfen selbst dann keinen Teil des Gesichts des Antragstellers verdecken. Fotos von Antragstellern mit stammestypischem oder anderem Kopfschmuck, der nicht ausdrücklich religiöser Natur ist, werden nicht akzeptiert. Fotos von Angehörigen des Militärs, Flugpersonal und anderen Angestellten mit Mützen werden nicht akzeptiert.


Die Fotos müssen eine Farbtiefe von 24 Bit haben.

Fotos können von einer Kamera in eine Datei auf dem Computer heruntergeladen oder in eine Datei auf dem Computer eingescannt werden. Wenn Sie einen Scanner benutzen, müssen die Einstellungen auf Echtfarbdarstellung oder auf 24 Bit im Farbmodus stehen. Farbfotos müssen für das DVProgramm mit dieser Einstellung gescannt werden. Weitere Anforderungen zum Einscannen finden Sie unten.

Technische Anforderungen

Wenn die eingereichten digitalen Bilder die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, weist das System das elektronische DV-Teilnahmeformular automatisch zurück, und der Absender wird benachrichtigt.

Aufnahme eines neuen digitalen Fotos. Wenn ein neues digitales Foto aufgenommenwird, muss es folgende Anforderungen erfüllen:

• Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts Group (JPEG) haben.

o Größe der Bilddatei: Die maximale Dateigröße ist 240 Kilobyte (240 KB).

o Bildauflösung: 600 Pixel hoch x 600 Pixel breit.

o Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit Farbtiefe [Anmerkung: Farbfotos sind Vorausssetzung. Schwarz-Weiß-Fotos (Farbtiefe von 2 Bit), Fotos mit 8 Bit Farbtiefe oder im 8-Bit-Graustufenmodus werden nicht akzeptiert.]

Scannen eines eingereichten Fotos:

Bevor ein Fotoabzug gescannt wird, muss er den unten aufgeführten kompositorischen Anforderungen entsprechen. Wenn der Abzug den Anforderungen an Druckfarbe und Komposition entspricht, kann er folgendermaßen eingescannt werden:

o Auflösung des Scanners: Der Abzug muss mit einer Auflösung von 150 dpi gescannt werden.

o Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts
Group (JPEG) haben.

o Größe der Bilddatei: Die maximale Dateigröße ist 240 Kilobyte (240 KB).

o Bildauflösung: 600 x 600 Pixel.

o Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit Farbtiefe. [Anmerkung: schwarz-weiß, monochrome oder Bilder im Graustufenmodus werden nicht angenommen.]

INFORMATIONEN ZUM ELEKTRONISCHEN ANTRAGSVERFAHREN

Es gibt nur eine Möglichkeit der Teilnahme an der DV-2010-Lotterie. Die Teilnahme erfolgt über das DS 5501, das Electronic Diversity Visa Entry Form (E-DV-Teilnahmeformular), das nur unter www.dvlottery.state.gov abgerufen werden kann.

Wird das Formular nicht vollständig ausgefüllt, wird der Antragsteller von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Antragsteller werden gebeten, folgende Informationen auf dem E-DV-Teilnahmeformular anzugeben:

1. VOLLSTÄNDIGER NAME

-Nachname/Familienname, Vornamen

2. GEBURTSDATUM

- Tag, Monat, Jahr


3. GESCHLECHT

- männlich oder weiblich

4. GEBURTSORT


5. GEBURTSLAND - Der Name des Geburtslandes sollte dem derzeit gebräuchlichen Namen für das Land entsprechen, in dem Sie geboren wurden.

6. LAND FÜR DAS SIE TEILNAHMEBERECHTIGT SIND ODER DEM SIE FÜR
DAS DV-PROGRAMM ZUGEORDNET WERDEN - Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind ist normalerweise Ihr Geburtsland. Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, hat nichts mit dem Land zu tun, in dem Sie leben. Wenn Sie in einem Land geboren wurden, das nicht zur Teilnahme am DV-Programm berechtigt ist, lesen Sie bitte sorgfältig die Anleitung, um herauszufinden, ob Sie eventuell die Möglichkeit haben, einem anderen Land zugeordnet zu werden. Weitere Informationen zur Zurechnung
finden Sie unter Häufig gestellte Frage Nr. 1 in diesen Anweisungen.

7. EINZUREICHENDE FOTOS

– siehe Informationen zu den technischen Anforderungen an die Fotos. Versichern Sie sich, dass – falls zutreffend - Fotos Ihres Ehepartner und aller Kinder beigefügt sind. Siehe Häufig gestellte Frage Nr. 3.

8. POSTANSCHRIFT

– zu Händen, Adresszeile1, Adresszeile 2, Stadt, Bezirk/Landkreis/Provinz/Bundesstaat, Postleitzahl, Land

9. LAND, IN DEM SIE HEUTE LEBEN

10. TELEFONNUMMER (freiwillig)

11. E-MAIL-ADRESSE

(freiwillig)

12. HÖCHSTER BILDUNGSABSCHLUSS, DEN SIE BIS HEUTE ERREICHT

HABEN Bitte geben Sie an, welcher der folgenden Abschlüsse Ihrem eigenen höchsten Bildungsabschluss entspricht: (1) nur Grundschule, (2) High-School (weiterführende Schule)
ohne Abschluss, (3) High-School-Abschluss, (4) Berufsschule, (5) Universitätsstudium ohne Abschluss, (6) Universitätsabschluss, (7) Masterkurse ohne Abschluss, (8) Masterabschluss, (9) Kurse für eine Promotion belegt, (10) Doktorgrad

13. FAMILIENSTAND

– ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, offiziell getrennt

14. ZAHL DER KINDER -

Die Angaben MÜSSEN den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort Ihres Ehegatten und sowie aller unverheirateten und unter 21 Jahre alten leiblichen, rechtmäßig adoptierten und Stiefkinder enthalten, (mit Ausnahme der Kinder, die bereits amerikanische Staatsbürger oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind), selbst wenn Sie nicht mehr rechtmäßig mit dem Elternteil des Kindes verheiratet sind, und selbst wenn der Ehegatte oder das Kind zurzeit nicht bei Ihnen wohnt und/oder nicht mit Ihnen einwandern möchte. Beachten Sie, dass verheiratete Kinder und Kinder ab 21 Jahren nicht für das DV-Programm infrage kommen, allerdings sind Kinder, die während der Bearbeitung die Altersgrenze überschreiten, unter bestimmten Umständen laut US-Gesetz davor geschützt, disqualifiziert zu werden. Wenn ihr elektronischer DV-Antrag gestellt wird, bevor ihr Kind 21 Jahre alt ist und das Kind vor der Ausstellung des Visums 21 Jahre alt wird, wird es im bei der Visabearbeitung behandelt, als sei es unter 21 Jahre alt.

Falls nicht alle teilnahmeberechtigten Kinder aufgeführt werden, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert, und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt. Siehe Häufig gestellte Frage Nr. 11.

15. ANGABEN ZUM EHEPARTNER

- Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort,

Geburtsland, Foto. Sollten Sie Ihren Ehepartner nicht aufführen, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert, und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt.

16. ANGABEN ZU DEN KINDERN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort,

Geburtsland, Foto: Bitte alle Kinder aufführen, die in Frage Nr. 14 oben erwähnt werden.


AUSWAHL DER TEILNEHMER


Der Computer wählt Personen aus allen gültigen Anträgen aus nach dem Zufallsprinzip.



Die ausgewählten Teilnehmer werden zwischen Mai und Juli 2009 per Post benachrichtigt. Das Benachrichtungsschreiben enthält zusätzliche Anweisungen, darunter Informationen über die im Zusammenhang mit der Einwanderung in die Vereinigten Staaten entstehenden Gebühren.

Die im Rahmen des Zufallsprinzips ausgewählten Personen werden NICHT per E-Mail benachrichtigt. NICHT ausgewählte Personen erhalten KEINE Benachrichtigung.

Die Botschaften und Konsulate der Vereinigten Staaten stellen keine Liste der ausgewählten Teilnehmer zur Verfügung. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von erfolgreichen Teilnehmern können ebenfalls ein Visum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzufolgen. Die DV-2010-Visa werden zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. September 2010 erteilt. Die Bearbeitung der Anträge und Ausstellung der DV-Visa an erfolgreiche Antragsteller und ihre antragsberechtigten Familienangehörigen MUSS bis Mitternacht am 30. September 2010 erfolgen. Unter keinen Umständen können nach diesem Datum noch Diversity Visa erteilt oder Änderungen genehmigt werden; nach diesem Datum erhalten auch Familienangehörige kein Visum zur Familienzusammenführung mit dem Antragsteller in den Vereinigten Staaten mehr.

Um ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten zu erhalten, müssen die bei der nach dem Zufallsprinzip erfolgten Ziehung ausgewählten Teilnehmer ALLE nach amerikanischem Recht geforderten Auswahlkriterien erfüllen. Diese Anforderungen können den Grad der Überprüfung und den dafür erforderlich Zeitaufwand für Staatsangehörige einiger Länder, diehier aufgeführt sind, erhöhen, dazu zählen auch die Länder, die als staatliche Sponsoren von Terrorismus kategorisiert sind, ist aber nicht auf diese beschränkt.


Wichtiger Hinweis

Für die elektronische Teilnahme am jährlichen DV-Programm wird keine Gebühr erhoben.

Die Regierung der Vereinigten Staaten bedient sich zur Durchführung des DVProgramms keiner Berater von außen und keiner privaten Dienstleistungen. Vermittler oder andere, die den Antragstellern ihre Unterstützung bei der Vorbereitung der DV-Unterlagen Anbieten, tun dies ohne die Genehmigung oder Zustimmung der US-Regierung. Die Entscheidung, ob ein Vermittler von außen oder anderweitige Unterstützung zur Vorbereitung der Teilnahme an der DV in Anspruch genommen wird, obliegt dem Teilnehmer.

Ein berechtigter elektronischer Antrag, der vom Antragsteller direkt eingereicht wird, hat eine ebenso große Chance, vom Computer im Kentucky Consular Center ausgewählt zu werden. Das gleiche gilt für die Chancen eines elektronischen Antrags, der wähend der Registrierungsfrist eingereicht wird, nach dem Zufallsprinzip in seiner Region ausgewählt zu werden. Wenn allerdings mehr als ein Antrag pro Person eingeht, wird diese Person von der Registrierung ausgeschlossen – unabhängig davon, von wem der Antrag eingereicht wird.


Geändert von AndreasS (17.02.2009 um 13:28 Uhr)
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Alt 17.02.2009, 12:49
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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

1. WAS BEDEUTEN DIE BEGRIFFE "TEILNAHMEBERECHTIGT", STAATSANGEHÖRIGER", UND "ZUORDNUNG"? GIBT ES FÄLLE, IN DENEN PERSONEN, DIE NICHT IN EINEM TEILNAHMEBERECHTIGTEN LAND GEBOREN WURDEN, EINEN ANTRAG STELLEN KÖNNEN?

Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, ist normalerweise das Land, in dem Sie geboren wurden. Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, hat nichts mit dem Land zu tun, in dem Sie leben. Unter einem "Staatsangehörigen" versteht man für gewöhnlich eine in einem bestimmten Land geborene Person, unabhängig vom derzeitigen Wohnort oder der derzeitigen Nationalität dieser Person. Für Einwanderungszwecke kann man unter einem "Staatsangehörigen" auch eine Person verstehen, die das Recht hat, gemäß der Vorschriften von Paragraf 202 (b) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes einem anderen Land als demjenigen "zugeordnet" zu werden, in dem sie geboren wurden. Wenn Sie beispielsweise in einem nicht für das diesjährige DV-Programm teilnahmeberechtigten Land geboren wurde, können Sie die "Zuordnung" zu einem Land geltend machen, in dem Ihr diesen Anspruch begründender Ehepartner geboren wurde. Ihnen wird jedoch nur ein DV-1 erteilt, wenn Ihr Ehepartner ebenfalls Anspruch auf ein DV-2 hat, das ihm erteilt wird. Sie müssen gemeinsam im Rahmen der DVs in die Vereinigten Staaten einreisen. In gleicher Weise kann ein minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden. Und schließlich können Sie, falls Sie in einem für das diesjährige DVProgramm nicht antragsberechtigten Land geboren wurden, dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden, so lange kein Elternteil zum Zeitpunkt Ihrer Geburt in dem nicht teilnahmeberechtigten Land wohnhaft war. Im Allgemeinen werden Personen nicht als Einwohner eines Landes angesehen, in dem sie nicht geboren oder in das sie nicht rechtmäßig eingebürgert wurden, wenn sie das Land nur vorübergehend besuchen, vorübergehend dort studieren oder sich aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen für ein Unternehmen oder die Regierung eines Landes dort aufhalten, in dem er Antragsteller nicht geboren wurde. Wenn Sie eine alternative Zuordnung wünschen, müssen Sie diese Information auf dem elektronischen DV-Teilnahmeformular unter Frage Nr. 6 angeben. Die Aufführung eines falschen teilnahmeberechtigten oder zuordnungsberechtigten Landes (beispielsweise ein Land, für das Sie Ihren Anspruch nicht nachweisen können) kann zur Disqualifizierung ihres Antrags führen.

2. GIBT ES BEI DEM BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR DIESE


DVREGISTRIERUNG IRGENDWELCHE ÄNDERUNGEN ODER NEUE BESTIMMUNGEN?

Für die DV-2010 können Sie den Status ihres Antrags anhand ihrer Zugangsdaten auf der Bestätigungsseite überprüfen. Da die Zugangsdaten lediglich einmal mitgeteilt werden - bei der Antragstellung - ist es außerordentlich wichtig, dass Sie diese Daten für die spätere Verwendung ausdrucken oder notieren. Sollten Sie diese Daten verlieren, erhalten Sie

trotzdem einen Brief vom Kentucky Consular Center, in dem Sie im Falle eines erfolgreichen Antrags über Ihre Auswahl informiert werden. Sollte Ihr Antrag nicht erfolgreich sein, erhalten Sie keine weitere Benachrichtigung, aber Sie können den Status im Internet mit Ihren Bestätigungsdaten überprüfen. Die Anforderungen and die Bildgröße haben sich für die DV-2010 geändert, sie muss jetzt 600 mal 600 Pixel betragen. Alte Fotos, die bereits in vergangenen Jahren benutzt wurden, sollten für die DV-2010 nicht mehr
verwendet werden. Für die DV-2010 dürfen nur Farbfotos eingereicht werden. Schwarz-weiß-Fotos werden nicht akzeptiert.

3. SIND UNTERSCHRIFTEN UND FOTOS FÜR JEDES FAMILIENMITGLIED ERFORDERLICH ODER NUR FÜR DEN HAUPTANTRAGSTELLER?

Unterschriften sind auf dem Electronic Diversity Visa Entry Form nicht erforderlich. Es sind aktuelle und separate Fotos von Ihnen, Ihrem Ehegatten und allen Kindern unter 21 Jahren erforderlich. Familien- oder Gruppenfotos werden nicht akzeptiert. Lesen Sie dazu bitte die Informationen zu Fotoanforderungen in dieser Broschüre.
4. WARUM KÖNNEN STAATSANGEHÖRIGE BESTIMMTER LÄNDER NICHT AM DV-PROGRAMM TEILNEHMEN?

Diversity Visas sind dafür gedacht, Personen aus anderen Ländern als denjenigen eine Einwanderungsmöglichkeit zu bieten, aus denen eine große Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandert. Laut Gesetz werden Staatsangehörige von Ländern mit einer hohen Einwanderungsquote ("high admission") keine Diversity Visas erteilt. Laut

Gesetz versteht man darunter Länder, aus denen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 50.000 Personen im Rahmen der Visakategorie zur Förderung von Familienzusammenführung und Beschäftigung in die Vereinigten Staaten eingewandert sind. Jedes Jahr addiert das Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS) die Zahlen der Personen, die im Rahmen des Programms zur Familienzusammenführung und Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren zugelassen wurden. Danach werden die Länder festgelegt, deren Staatsangehörige von der jährlichen Diversity Lottery ausgeschlossen werden müssen. Da vor jedem jährlichen DV-Zulassungsverfahren eine
erneute Festlegung stattfindet, kann sich die Liste der Länder, deren Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, von Jahr zu Jahr ändern.

5. AUF WELCHE ANZAHL SIND DIE VISA, DIE IM RAHMEN DER DV-2010 ERTEILT WERDEN, BEGRENZT?



Laut Gesetz werden im Rahmen des Diversity Immigration Program maximal 55.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen pro Jahr an den antragsberechtigten Personenkreis erteilt. Allerdings bestimmt das im November 1997 vom Kongress verabschiedete Nicaraguan Adjustment and Central America Relief Act (NACARA), dass mit Beginn der DV-1999

und solange erforderlich bis zu 5.000 der 55.000 jährlich erteilten Diversity Visas im Rahmen des NACARA-Programms zu erteilen sind. Die tatsächliche Absenkung der Obergrenze um bis zu 5.000 begann mit der DV2000 und bleibt für das DV-2010-Programm gültig.

6. WELCHE REGIONALEN OBERGRENZEN GIBT ES FÜR DIE ERTEILUNG DER REGIONAL DIVERSITY VISA IM RAHMEN DER DV-2010?


Das Büro für Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsangelegenheiten legt jedes Jahr gemäß Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes die regionalen Obergrenzen für das DVProgramm fest. Sobald USCIS die Berechnungen abgeschlossen hat, werden die regionalen Visaobergrenzen bekannt gegeben.

7. WANN WERDEN ANTRÄGE FÜR DAS DV-2010-PROGRAMM ENTGEGENGENOMMEN?



Anträge für die DV-2010 können im Rahmen der oben angeführten Frist gestellt werden. Jedes Jahr bewerben sich in der Registrierungsfrist Millionen von Menschen für das rogramm. Die hohe Zahl der Anträge führt zu einer enormen Arbeitslast bei der Auswahl und Bearbeitung der erfolgreichen Teilnehmer. Die Festlegung des Registrierungszeitraums auf

Oktober, November und Dezember gewährleistet die rechtzeitige Benachrichtigung der erfolgreichen Antragsteller und gibt ihnen sowie unseren Botschaften und Konsulaten Zeit, die Anträge auf Erteilung der Visa vorzubereiten und fertigzustellen. Es ist ratsam, die Anträge möglichst zu Beginn der Registrierungsfrist einzureichen. Wenn zu viele
Anträge gegen Ende der Frist eingehen, kann das zur Verlangsamung des Systems führen. Nach 12.00 Uhr Ostküstenzeit am Montag, dem 1. Dezember 2008 werden keine Anträge mehr angenommen.

8. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN AUFHALTEN, FÜR DAS PROGRAMM BEWERBEN?

Ja, Antragsteller können sich in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land aufhalten, und der Antrag kann aus den Vereinigten Staaten
oder aus dem Ausland gestellt werden.

9. KANN JEDER ANTRAGSTELLER WÄHREND DER JÄHRLICHEN E-DVREGISTRIERUNGSFRIST NUR EINEN ANTRAG EINREICHEN?

Ja, das Gesetz erlaubt lediglich einen Antrag pro Person pro Registrierungszeitraum. Personen, für die mehr als ein Antrag eingereicht wird, werden disqualifiziert. Das Außenministerium setzt modernste Technologien und andere Methoden ein, um Personen auszumachen, die während des Registrierungszeitraums mehrere Anträge
einreichen. Wer mehr als einen Antrag einreicht, wird disqualifiziert, und das Außenministerium speichert hierüber einen dauerhaften elektronischen Nachweis. Während der regulären Registrierungsperiode kann man sich jedes Jahr für das Programm bewerben.

10. DÜRFEN EHEPARTNER SEPARATE BEWERBUNGEN EINREICHEN?

Ja, wenn beide teilnahmeberechtigt sind, können beide Ehepartner jeweils einen Antrag stellen. Sollte ein Partner ausgewählt werden, wird der Anspruch des anderen aus seinem Status als Ehepartner abgeleitet.

11. WELCHE FAMILIENMITGLIEDER MUSS ICH IN MEINEM ELEKTRONISCHEN DV-ANTRAG AUFFÜHREN?

Im Antrag müssen der Ehepartner (Ehemann oder Ehefrau) sowie alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren aufgeführt sein, soweit die Kinder
nicht amerikanische Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten sind. Der Ehegatte muss auch aufgeführt werden, wenn Sie zurzeit getrennt leben, es sei denn, Sie sind offiziell getrennt (d.h., es gibt eine gerichtlich anerkannte schriftliche Vereinbarung oder einen Gerichtsbeschluss). Wenn Sie allerdings offiziell getrennt oder rechtskräftig geschieden sind, muss der ehemalige Ehegatte nicht aufgeführt werden. ALLE Ihre Kinder, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen elektronischen Antrags unverheiratet und unter 21 Jahren sind, müssen aufgeführt werden, auch nicht leibliche Kinder sowie die Kinder des Ehegatten oder
rechtmäßig im Einklang mit den Gesetzen Ihres Landes adoptierte Kinder, es sei denn, diese Kinder sind bereits US-Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung. Zum Zeitpunt des elektronischen Antrags müssen alle Kinder unter 21 Jahren aufgeführt werden, selbst wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen oder nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms mit Ihnen einzuwandern. Die Tatsache, dass Familienmitglieder im Antrag aufgeführt sind,
verpflichtet diese nicht, mit einzureisen. Sie können sich dagegen entscheiden. Wenn auf dem Visumantrag allerdings eine teilnahmeberechtigte Person aufgeführt wird, die im ursprünglichen Antrag nicht genannt war, werden Sie disqualifiziert. Dies betrifft lediglich Personen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags Familienmitglieder waren, nicht zu einem späteren Zeitpunkt zur Familie hinzugekommene. Ihr Ehepartner kann zusätzlich einen unabhängigen Antrag einreichen, auch wenn er bereits auf Ihrem Antrag aufgeführt ist,
solange beide Anträge die Personaldaten aller Unterhaltsberechtigten der Familie enthalten. Siehe Frage 10 oben.

12. MUSS ICH MEINEN EIGENEN ANTRAG STELLEN ODER KANN JEMAND ANDERER IN MEINEM NAMEN HANDELN?

Sie können Ihren Antrag selbst vorbereiten und einreichen oder ihn von einer anderen Person einreichen lassen. Unabhängig davon, ob ein Antrag
direkt vom Antragsteller eingereicht wird oder ob ein Rechtsanwalt, Freund, Verwandter etc. dabei behilflich ist, kann unter dem Namen einer Person nur ein Antrag eingereicht werden, un der Antragsteller ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags. Sollte der Antrag ausgewählt werden, wird die Benachrichtigung lediglich an die
auf dem Antrag angegebene Postanschrift versandt. Alle Antragsteller, auch die nicht ausgewählten, können den Status ihres Antrags auf der offiziellen DV-Website einsehen. Die Antragsteller sollten ihre auf der Bestätigungsseite aufgeführten Zugangsdaten aufbewahren, damit sie den Status ihres Antrags selbständig einsehen können.

13. WELCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN GIBT ES BEZÜGLICH AUSBILDUNG UND BERUFSERFAHRUNG?

Gemäß den Gesetzen und Verordnungen muss jeder Teilnehmer zumindest einen High-School-Abschluss oder einen entsprechenden Abschluss vorweisen oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf erworben haben, für den zumindest zwei Jahre Ausbildung oder Erfahrung erforderlich sind. Eine "High-Schooloder entsprechende Ausbildung" wird definiert als erfolgreicher Abschluss einer zwölfjährigen Grund- und Sekundarschulbildung in den Vereinigten Staaten oder als der erfolgreiche Abschluss einer offiziellen, mit der High- School-Ausbildung in den Vereinigten Staaten vergleichbaren Grund- und Sekundarschulbildung in einem anderen Land. Nur formale Ausbildungsgäne erfüllen diese Voraussetzung, Fernstudienprogramme oder allgemeine Äquivalenzdiplome (general equivalency diploma -G.E.D.) werden nicht akzeptiert. Nachweise über Schulbildung oder
Berufserfahrung müssen dem Konsularbeamten beim Gespräch über denVisumantrag vorgelegt werden.

Welche Berufe berechtigen zur Teilnahme am


Diversity-Visa-Programm?

Zur Beurteilung der Teilnahmeberechtigung aufgrund der Berufserfahrung werden Definitionen der Datenbank O*Net OnLine des Arbeitsministeriums herangezogen. Die O*Net-Online-Datenbank teilt die Berufserfahrung in fünf "Arbeitskategorien" ein. Obwohl auf der Website des Arbeitsministeriums viele Berufe aufgeführt werden, qualifizieren nur
bestimmte Berufe zur Teilnahme am Diversity-Visa-Programm. Um sich auf der Grundlage der Berufserfahrung für ein Diversity-Visum zu qualifizieren, muss man in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre Erfahrung in einem Beruf vorweisen, der in Berufskategorie 4 oder 5 fällt sowie eine Berufsvorbereitung (Specific Vocational Preparation -
SVP) der Klassifizierung 7.0 oder höher.

Wie finde ich die zur Teilnahme berechtigenden Berufe auf der
Website des Arbeitsministeriums?

Zur Teilnahme an der DV berechtigende Berufe sind in der Datenbank des Arbeitsministeriums O*Net Online Database aufgeführt. Folgen Sie diesen Anweisungen, um herauszufinden, ob Ihr Beruf zur Teilnahme berechtigt: Wählen Sie "Find Occupations" und dann eine bestimmte "Job Family" aus. Wählen Sie beispielsweise Architektur und Ingenieurwesen und klicken Sie auf "GO". Dann klicken Sie auf den Link für den konkreten Beruf. Klicken Sie, bei diesem Beispiel bleibend, auf Luftfahrttechnik. Nach der Auswahl des Links für den konkreten Beruf, gehen Sie zur Überschrift "Job Zone", um die Nummer der Berufskategorie und die Berufsvorbereitungsbewertung (SVP) einzusehen.
14. WIE WERDEN DIE ERFOLGREICHEN TEILNEHMER AUSGEWÄHLT?

Im Kentucky Consular Center werden alle Eingänge aus den jeweiligen Regionen einzeln nummeriert. Nach Ablauf der Registrierungsfrist wählt ein Computer nach dem Zufallsprinzip Anträge aus allen Eingängen aus jeder geografischen Region aus. Innerhalb jeder Region wird der erste nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Antrag der erste registrierte Antrag,

der zweite ausgewählte Antrag der zweite registrierte Antrag und so weiter. Alle in der Registrierungsfrist eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer Region ausgewählt zu werden. Wenn ein Antrag ausgewählt wurde, erhält der Teilnehmer per Brief eine Benachrichtigung vom Kentucky Consular Center mit Anweisungen zur
Beantragung des Visums . Das Kentucky Consular Center bearbeitet den Antrag weiter, bis die als Visaantragsteller ausgewählten Personen angewiesen werden, zum Gesprächstermin ein US-Konsulat aufzusuchen oder bis diejenigen, die dazu berechtigt sind, in einem Büro des USCIS in den Vereinigten Staaten die Änderung ihres Aufenthaltsstatus beantragen.

Wichtige Anmerkung: Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Personen werden NICHT per E-Mail benachrichtigt. Sollten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung über Ihre Auswahl für die elektronische DV erhalten, handelt es sich nicht um eine rechtmäßige Benachrichtigung.

15. KÖNNEN DIE AUSGEWÄHLTEN PERSONEN IHREN AUFENTHALTSSTATUS BEI USCIS ÄNDERN?

Ja, falls sie im Übrigen berechtigt sind, ihren Aufenthaltsstatus im Einklang mit Paragraf 245 des INA zu ändern, können ausgewählte Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, bei USCIS die Änderung ihres Aufenthaltsstatus in den eines Einwohners mit Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass USCIS ihren Fall – einschließlich im Ausland lebender Unterhaltsberechtigter - vor dem 30. September 2010 abschließend bearbeiten kann, da an diesem Tag die
Registrierungsfrist für das DV-2010-Programm abläuft. Nach 24.00 Uhr Ostküstenzeit am 30.09.10 werden unter keinen Umständen weitere Visanummern für das DV-2010-Programm vergeben.

Quelle:http://germany.usembassy.gov/root/pd...y-2010-sas.pdf

Geändert von AndreasS (17.02.2009 um 12:59 Uhr)
  #13 (permalink)  
Alt 17.02.2009, 13:01
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15. KÖNNEN DIE AUSGEWÄHLTEN PERSONEN IHREN AUFENTHALTSSTATUS
BEI USCIS ÄNDERN?

Ja, falls sie im Übrigen berechtigt sind, ihren Aufenthaltsstatus im Einklang
mit Paragraf 245 des INA zu ändern, können ausgewählte Personen, die
sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, bei USCIS die Änderung ihres Aufenthaltsstatus
in den eines Einwohners mit Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass USCIS ihren Fall –
einschließlich im Ausland lebender Unterhaltsberechtigter - vor dem 30. September 2010
abschließend bearbeiten kann, da an diesem Tag die
Registrierungsfrist für das DV-2010-Programm abläuft. Nach 24.00
Uhr Ostküstenzeit am 30.09.10 werden unter keinen Umständen
weitere Visanummern für das DV-2010-Programm vergeben.

16. WERDEN NICHT AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER INFORMIERT?

Ab der DV-2010 werden alle Bewerber, darunter auch die NICHT
ausgewählten, den Status ihres Antrags über die E-DV-Website prüfen und
herausfinden können, ob ihr Antrag ausgewählt wurde oder nicht.

Bewerber sollten die Informationen ihrer eigenen Bestätigungsseite zum

Zeitpunkt ihres Antrags (2. Oktober 2008 bis 1. Dezember 2008)
aufbewahren, bis sie den Status ihres Antrags online überprüfen können.
Statusinformationen für das DV-2010 werden im Zeitraum vom 1. Juli
2009 bis zum 30. Juni 2010 erhältlich sein. Alle
Benachrichtigungsschreiben werden innerhalb von fünf bis sieben
Monaten nach Ende der Antragsfrist an die auf dem Antrag angegebene
Adresse gesandt.





17. WIE VIELE PERSONEN WERDEN AUSGEWÄHLT?



Für das DV-2010 stehen 50.000 Visa zur Verfügung, aber es werden mehr
als 50.000 Personen ausgewählt. Da wahrscheinlich einige der ersten
50.000 ausgewählten Personen keinen Anspruch auf ein Visum haben oder

ihren Antrag nicht bis zur Visaerteilung verfolgen, werden vom Kentucky

Consular Center mehr als 50.000 Anträge ausgewählt. So wird
gewährleistet, dass alle verfügbaren DV-Visa ausgestellt werden.
Allerdings bedeutet das auch, dass nicht genügend Visa für alle
ursprünglich Ausgewählten zur Verfügung stehen. Alle ausgewählten
Antragsteller werden unverzüglich über ihren Platz auf der Liste
informiert. Gespräche für das DV-2010-Programm beginnen Anfang
Oktober 2009. Das Kentucky Consular Center lässt den ausgewählten
Antragstellern vier bis sechs Wochen vor den Gesprächsterminen mit den
US-Konsularbeamten in den Auslandsvertretungen ein
Benachrichtigungsschreiben zukommen. Jeden Monat werden, soweit die
Anzahl der Visa es zulässt, Visa an die Antragsteller erteilt, deren Antrag
in dem Monat abschließend bearbeitet wurde. Sobald alle 50.000 DV-Visa
ausgestellt wurden, ist das Programm beendet. Im Prinzip könnte die
Anzahl der zu vergebenden Visa vor September 2010 erschöpft sein.
Ausgewählte Antragsteller, die ein Visum erhalten möchten, sollten also
unverzüglich reagieren. Die zufällige Auswahl durch den Computer des
Kentucky Consular Center ist noch keine Garantie für die Erteilung


eines Visums. Sie müssen sich auch für das Visum qualifizieren.


18. GIBT ES EIN MINDESTALTER FÜR DIE TEILNAHME AM
ELEKTRONISCHEN DV-PROGRAMM?

Es gibt kein Mindestalter für die Teilnahme am Programm, aber da eine
High-School-Ausbildung oder Berufserfahrung für jeden
Hauptantragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Voraussetzung ist,
werden sich die meisten Personen unter 18 Jahren nicht für die Teilnahme
qualifizieren.


19. ENTSTEHEN GEBÜHREN DURCH DAS ELEKTRONISCHE
DVPROGRAMM?

Für die Einreichung eines elektronischen Teilnahmeformulars entstehen
keine Gebühren. Die Antragsteller müssen alle vorgeschriebenen

Visumgebühren direkt bei der Zahlstelle der US-Botschaft oder des

Konsulats begleichen, wenn sie den Visumantrag stellen. Weitere
Informationen zu den Gebühren für Diversity Visa und Einwanderungsvisa
erhalten die ausgewählten Antragsteller zusammen mit den Anweisungen
vom Kentucky Consular Center.





20. KÖNNEN DV-ANTRAGSTELLER AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN
ERHALTEN, FALLS ES GRÜNDE FÜR DIE NICHTERTEILUNG EINES VISUMS
GIBT ODER GIBT ES FÜR SIE EIN SPEZIELLES VERFAHREN FÜR EINE

AUSNAHMEGENEHMIGUNG?



Die Antragsteller unterliegen allen im Einwanderungs- und

Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegten Bestimmungen für die
Nichterteilung von Einwanderungsvisa. Es gibt abgesehen von den
gesetzlich festgelegten weder Sonderregelungen für Ausnahmen von
Bestimmungen für die Nichterteilung eines Visums noch besondere
Verfahren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Einige
allgemeine Sonderregelungen für Ausnahmen für Personen, die enge
Angehörige haben, die US-Staatsbürger oder eine
Daueraufenthaltsgenehmigung haben können auch für DV-Bewerber
möglich sein, aber die zeitliche Begrenzung des DV-Programms erschwert
es Teilnehmern, von solchen Sonderregelungen Gebrauch zu machen.





21. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE BEREITS FÜR EIN

EINWANDERUNGSVISUM UNTER EINER ANDEREN KATEGORIE REGISTRIERT
SIND, AM DV-PROGRAMM BETEILIGEN?




Ja, diese Personen können sich am DV-Programm beteiligen.


22. WIE LANGE BLEIBT DER ANSPRUCH AUF BEANTRAGUNG EINES
VISUMS IN DER DV-KATEGORIE FÜR AUSGEWÄHLTE ANTRAGSTELLER

ERHALTEN?



Personen, die im Rahmen der DV-2010 ausgewählt wurden, können nur
im Haushaltsjahr 2010 einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen,
also vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010. Die Antragsteller

müssen ihr DV-Visum oder die Änderungen ihres Aufenthaltsstatus

bis zum Ende des Haushaltsjahrs erhalten haben. Ausgewählte
Personen, die ihr Visum nicht im Haushaltsjahr 2010 erhalten, können ihre
Ansprüche aus dem DV-Programm nicht in das nächste Jahr
übertragen.Außerdem können Ehegatten und Kinder, die ihren
Aufenthaltsstatus aus einer Registrierung für DV-2010 ableiten, nur
zwischen Oktober 2009 und September 2010 Visa aus der DV-Kategorie
erhalten.Antragsteller aus dem Ausland erhalten vier bis sechs Wochen
vor ihrem Gesprächstermin ein Benachrichtigungsschreiben vom Kentucky
Consular Center.





23. WAS GESCHIEHT MIT EINEM DV-ANTRAG, WENN DER AUSGEWÄHLTE
TEILNEHMER STIRBT?

Der Tod einer ausgewählten Person führt zur automatischen Aufhebung
seines Antrags. Teilnahmeberechtigte Ehegatten oder Kinder haben keinen
Anspruch mehr auf ein aus diesem Antrag begründeten Visum.


24. WANN STEHT E-DV ONLINE ZUR VERFÜGUNG?
Die Online-Teilnahme ist während des Registrierungszeitraums von 12.00
Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) am 2. Oktober 2008 bis 12.00 Uhr

Ostküstenzeit (GMT-5) am 1. Dezember 2008 möglich.



25. KANN ICH DAS E-DV-ANTRAGSFORMULAR HERUNTERLADEN UND IN
EINEM MICROSOFT-WORD-PROGRAMM (ODER EINEM ANDEREN
GEEIGNETEN PROGRAMM) SPEICHERN UND DANN AUSFÜLLEN?


Nein, Sie können das Formular nicht in einem anderen Programm zum

Ausfüllen speichern und später übermitteln. Das E-DV-Antragsformular
ist ein reines Web-Formular. Dadurch ist es "universeller" als ein
anwendereigenes Textverarbeitungsformat. Darüber hinaus müssen die
Informationen online eingegeben und weitergeleitet werden.





26. WENN ICH KEINEN SCANNER BESITZE, KANN ICH DANN FOTOS ZU

MEINEN VERWANDTEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN SCHICKEN, DIE SIE
EINSCANNEN, AUF EINER DISKETTE ABSPEICHERN UND DIE DISKETTE FÜR
MEINEN ANTRAG AN MICH ZURÜCKSCHICKEN?





Ja, das ist möglich, solange das Foto die Anforderungen bezüglich der

Angaben zu den Fotos in der Anleitung erfüllt und das Foto elektronisch
und gleichzeitig mit dem E-DV-Onlineformular übermittelt wird. Die
Antragsteller müssen bereits im Besitz der eingescannten Fotodatei sein,
wenn sie den Antrag online stellen. Das Foto kann nicht getrennt von dem
Online-Antrag übermittelt werden. Nur ein Online-Antrag kann für jede
Person eingereicht werden. Mehrfachanträge disqualifizieren diese Person
für das DV-2010.Der gesamte Antrag (Foto und Antrag zusammen) kann
von den Vereinigten Staaten oder vom Ausland aus elektronisch
übermittelt werden.





27. KANN ICH DAS FORMULAR ONLINE ABSPEICHERN, SO DASS ICH

ZUNÄCHST NUR EINEN TEIL UND SPÄTER DEN REST AUSFÜLLEN KANN?





Nein, das ist nicht möglich. Das elektronische DV-Teilnahmeformular
muss vollständig ausgefüllt und direkt danach übermittelt werden. Weil
das Formular aus zwei Teilen besteht und wegen möglicher

Netzwerkstörungen und –verzögerungen ist das E-DV-System jedoch so

ausgelegt, dass sechzig (60) Minuten zwischen dem Herunterladen des
Formulars und dem Eingang des Formulars auf der E-DV-Website
vergehen können. Vergehen mehr als 60 Minuten bis zum Eingang des
elektronischen Antrags werden die bisher eingegebenen Informationen
gelöscht. Damit wird die Möglichkeit ausgeschlossen, dass ein
vollständiger Antrag aus Versehen als Duplikat eines vorherigen
Teileintrags angesehen wird. In der Anleitung zu DV-2010 wird klar und
ausführlich erläutert, welche Informationen zum Ausfüllen des Formulars
benötigt werden. So können Sie sich gut vorbereiten und sicherstellen,
dass Sie alle erforderlichen Informationen zur Verfügung haben, bevor Sie
anfangen, das Formular online auszufüllen.





28. WENN DIE EINGEREICHTEN DIGITALEN BILDER DIE

ANFORDERUNGEN NICHT ERFÜLLEN, SIEHT DAS VERFAHREN VOR, DASS DAS
SYSTEM DAS E-DV-TEILNAHMEFORMULAR AUTOMATISCH ABLEHNT UND
DEN ABSENDER INFORMIERT. HEISST DAS, ICH KANN MEINE EINGABE
WIEDERHOLEN?





Ja, die Eingabe kann wiederholt werden. Da die Eingabe automatisch

abgewiesen wurde, wird sie nicht als zur E-DV-Website übermittelt
angesehen. Sie zählt nicht als übermittelter E-DV-Antrag, und es wird
keine Eingangsbestätigung gesendet. Sollte es Probleme mit dem
gesendeten digitalen Foto geben, weil es nicht den Anforderungen
entspricht, wird er automatisch von der E-DV-Website abgewiesen.
Aufgrund der technischen Eigenschaften des Internets kann man nicht
vorhersagen, wie lange es dauert, bis die Nachricht über die Abweisung
den Absender erreicht. Wenn der Teilnehmer das Problem lösen kann und
Formular Teil I oder II innerhalb von sechzig (60) Minuten erneut sendet,
gibt es kein Problem. Andernfalls muss der Eingabeprozess von Neuem
begonnen werden. Ein Antragsteller kann einen Antrag so oft wie nötig
absenden, bis ein vollständiger Antrag eingegangen und eine
Empfangsbestätigung gesendet worden ist.





29. WIRD DIE ELEKTRONISCHE EMPFANGSBESTÄTIGUNG ÜBER DEN

EINGANG DES AUSGEFÜLLTEN E-DV-TEILNAHMEFORMULARS IM ONLINESYSTEM
AUTOMATISCH NACH DER EINGABE GESENDET?






Die Antwort von der E-DV-Website mit der Bestätigung über den Eingang
eines akzeptablen elektronischen DV-Formulars wird von der E-DVWebsite
unverzüglich versandt. Aufgrund der technischen Eigenschaften

des Internets ist es jedoch nicht möglich vorherzusagen, wie lange es

dauert, bis die Nachricht den Absender erreicht. Wenn mehrere Minuten
seit dem Drücken der Schaltfläche "Submit" vergangen sind, kann man die
Schaltfläche "Submit" problemlos ein zweites Mal anklicken. Es stört das
E-DV-System nicht, wenn die Schaltfläche "Submit" ein zweites Mal


angeklickt wird, weil keine Empfangsbestätigung gesendet wurde. Ein
Antragsteller kann einen Antrag so oft wie nötig absenden, bis ein

vollständiger Antrag eingegangen und eine Empfangsbestätigung

eingegangen ist. Schicken Sie jedoch Ihre Informationen nicht erneut ab,
wenn Sie bereits eine Bestätigungsbenachrichtigung erhalten haben.





30. WOHER WEISS ICH, DASS DIE AUSWAHLBENACHRICHTIGUNG, DIE ICH

ERHALTEN HABE, ECHT IST? WIE KANN ICH FESTSTELLEN, OB ICH
TATSÄCHLICH DURCH DIE ZUFÄLLIGE DV-LOTTERIE AUSGEWÄHLT WURDE?





Bewahren Sie Ihre Bestätigungsseite auf. Sie werden den Status Ihres

Antrags auf der offiziellen DV-Website überprüfen müssen, nachdem die
elektronische Lotterie durchgeführt wurde (normalerweise im März).
Wenn Sie Ihre Bestätigungsinformationen verlieren, werden Sie nicht
selbst den DV-Antragsstatus überprüfen können, und wir können Ihnen die
Bestätigungsseite nicht erneut schicken. Wenn Sie ausgewählt wurden,
werden Sie zwischen Mai und Juli 2009 auch einen Brief vom Kentucky
Consular Center an die auf ihrem E-DV-Teilnahmeformular angegebene
Adresse erhalten. Nur die zufällig ausgewählten Personen werden per Post
benachrichtigt. Personen, die nicht ausgewählt wurden, können Ihren
Antrag mithilfe der Bestätigungsdaten auf der offiziellen DV-Website
überprüfen, sie erhalten jedoch keine zusätzliche offizielle Benachrichtung
per E-Mail oder Post. Wir können Ihnen die Daten auf Ihrer
Bestätigungsseite NICHT erneut zuschicken. Wenn Sie die Daten auf Ihrer
Bestätigungsseite verlegen, erfahren Sie nur durch Erhalt eines offiziellen
Briefs per Post, ob Sie ausgewählt wurden. Die Botschaften und Konsulate
der Vereinigten Staaten stellen KEINE Liste der für das Visaverfahren
ausgewählten Teilnehmer zur Verfügung.
Das Kentucky Consular Center (KCC) wird die Briefe an die
ausgewählten Personen übersenden. Diese Briefe enthalten die Anleitung
für das Visaantragsverfahren. Aus der Anleitung geht hervor, dass die
ausgewählten Antragsteller alle Gebühren für die DV- und
Einwanderungsvisa nur persönlich während des Gesprächstermins bei
einer US-Botschaft oder einem Konsulat bezahlen können. Die Zahlstelle
oder der Konsularbeamte überreicht dem Antragsteller unverzüglich eine
Quittung der US-Regierung. Geld oder DV-Gebühren sollten nie per Post,
über Western Union oder über andere Lieferdienste geschickt werden.
Die Teilnahme für die E-DV-Lotterie erfolgt über das Internet auf der
offiziellen E-DV-Website der US-Regierung unter
www.dvlottery.state.gov



. Das KCC, die Konsularabteilungen oder die USRegierung
haben die ausgewählten Personen nie per E-Mail
benachrichtigt, und es bestehen keine Pläne E-Mail zu diesem Zweck für

das DV-Programm 2010 zu benutzen.

Das Büro für Konsularangelegenheiten des US-Außenministeriums weist
darauf hin, dass es sich nur bei Internetsites mit dem Kürzel ".gov" um
offizielle Websites der Regierung handelt. Viele andere nichtstaatliche
Websites (beispielsweise mit den Endungen ".com", ".org" oder ".net")
bieten nützliche Informationen und Dienstleistungen zu Einwanderung
und Visabeantragung. Unabhängig vom Inhalt der nichtstaatlichen
Websites befürwortet, empfiehlt oder unterstützt das Außenministerium
Informationen oder Materialien auf anderen Websites nicht.
Einige Websites versuchen womöglich, Kunden und andere zu der
Annahme zu verleiten, dass es sich um offizielle Websites handelt und
kontaktieren Sie womöglich per E-Mail, um ihre Angebote zu
unterbreiten. Diese Websites könnten versuchen, Gebühren für
Dienstleistungen wie Formulare und Informationen über
Einwanderungsverfahren zu verlangen, die auf der Website für
Visadienste des US-Außenministeriums oder über die Websites der
Konsularabteilungen gebührenfrei angeboten werden. Zudem könnten
diese Websites Gebühren für Dienstleistungen verlangen, die Sie nicht
erhalten (für die Teilnahme an der DV-Lotterie und für die Beantragung
von Visa). Dies sind Versuche, Ihr Geld zu stehlen. Wenn Sie diesen
Betrügern Geld überweisen, werden Sie es nie wieder sehen. Sie sollten
auch vorsichtig bei der Übersendung von persönlichen Informationen sein,
die von diesen Websites für betrügerische Absichten verwendet werden
könnte.





31. WIE MELDE ICH BETRUG IM INTERNET ODER UNERWÜNSCHTE EMAILS?

Wenn sie einen Betrugsfall im Internet zur Anzeige bringen wollen, können Sie
dies über die Website econsumer.gov des Ausschusses zur Bekämpfung des
unlauteren Wettbewerbs tun. Unter http://www.econsumer.gov/english/ sind hier
Verbraucherschutzorganisationen aus 17 Ländern zusammengeschlossen.
Alternativ können Sie sich an das Internetbeschwerdezentrum (


Internet Crime Complant Center) des FBI wenden. Wegen Beschwerden über
unerwünschte E-Mails wenden Sie sich bitte an die Seite "Contact Us" des

US-Justizministeriums.



32. ERHALTE ICH UNTERSTÜTZUNG ODER ZUSCHÜSSE DER USREGIERUNG

FÜR DIE FLUGKOSTEN IN DIE VEREINIGTEN STAATEN UND DIE
WOHNUNGS- UND ARBEITSSUCHE SOWIE DIE GESUNDHEITSFÜRSORGE, BIS
ICH MICH DORT VOLLSTÄNDIG EINGELEBT HABE, WENN MEIN
VISUMANTRAG IM RAHMEN DES DV-PROGRAMMS ERFOLG HAT?





Nein. Antragsteller, die ein DV-Visum erhalten, bekommen keinerlei

Unterstützung, wie beispielsweise Zuschüsse zu den Flugkosten, Hilfe bei
der Wohnungssuche oder andere Beihilfen.
Wenn Sie ausgewählt werden, ein DV-Visum zu beantragen, müssen Sie
vor der Ausstellung des Visums Nachweise vorlegen, dass Sie in den
Vereinigten Staaten keine Sozialhilfe beantragen werden. Diese
Nachweise können in Form einer Kombination aus persönlichem
Vermögen, einer eidesstattlichen Unterstützungserklärung (affidavit of
support) auf Formular I-134 durch einen Verwandten oder Freund, der in
den Vereinigten Staaten lebt, und/oder in Form eines Stellenangebots


eines amerikanischen Arbeitgebers erbracht werden.

Quelle http://germany.usembassy.gov/root/pd...y-2010-sas.pdf


Laender die zur Teilnahme berechtigt sind, siehe englische Teilnahmebedingungen.

Geändert von AndreasS (17.02.2009 um 13:09 Uhr)
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