Auswandern zur Freundin nach Kalifornien

Ace

Well-Known Member
Mit wem hat deine Freundin denn da gesprochen? Wenn du per Visa Waiver einreist, gibst du beim Antrag und der Einreise an, dass du keine Bleibeabsicht hast. Die hast du aber ganz eindeutig und wärst dann unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eingereist. Anders sieht es bei einer Spontanhochzeit aus, das ist aber bei euch nicht der Fall und auch nicht glaubhaft, schon gar nicht, wenn ihr "so schnell wie möglich" heiratet.
Wieso muss es auf einmal so schnell gehen und was hat euch bisher davon abgehalten, den normalen Weg zu beschreiten (sprich K-Visum oder CR-1?)? Hättet ihr den zeitnah gestartet, könntest du ganz entspannt legal im September einreisen und bleiben.
 

anjaxxo

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Also es gibt ein Update:
Meine Freundin hat mit dem US Immigration Office telefoniert.
Sie sagen, ich brauche ganz sicher den Rückflug, aber der Rest sollte funktionieren.
Wenn ich dort bin, sollten wir so schnell wie möglich heiraten und die Greencard beantragen.
Ebenso auch ein Work permit beantragen.
Eine Liste mit Formularen haben wir dafür bekommen. Also ein Verlobten Visum ist nicht nötig wird gesagt.
Hoffen wir mal das alles gut geht.

Das ist mit Sicherheit nicht von einer offiziellen Stelle. Frag deine Freundin mal, mit wem genau sie gesprochen hat.
Offizielle Informationen bekommt man hier www.uscis.gov.

Dort gibt es auch Telefonnummern, aber sie beraten nicht, sondern man kann lediglich mal den case status erfragen.

Was du vorhast ist illegal und mag vielleicht gut gehen, vielleicht aber auch nicht. Und wenn es nicht gut geht, kriegst du mit Sicherheit mehrjaehrige Sperren fuer die Einreise. Das kann ja wohl nicht in deinem Sinne sein, wenn deine Freundin schwanger ist.

Ich wuerde an eurer Stelle das Verlobten-Visum beantragen. Waehrend der Bearbeitungszeit kannst du deine Freundin ja trotzdem besuchen, habe ich mit meinem Mann auch so gemacht. War gar kein Problem, mit ESTA und MIT Rueckflugticket.
Ihr wisst ja sicher nicht erst jetzt, dass deine Freundin schwanger ist. Jetzt alles uebers Knie zu brechen ist keine gute Idee. Da haette man sich, wie Ace schon sagt, ganz in Ruhe vorher kuemmern koennen. Das ist natuerlich nun zu spaet und da muss man eben in den sauren Apfel beissen und warten.

Es gibt auch nicht so etwas wie einen Eilanrag. Die Bearbeitung dauert seine Zeit und da lassen sich die Amerikaner auch nicht stressen.

Eine Beschreibung wie das ablaeuft mit dem Verlobten-Visum findet man hier im Forum. So und nicht anders wuerde ich das machen.
Besser finde ich noch, erst zu heiraten und dann ein CR-I zu beantragen. Dauert nicht viel laenger und du hast gleich eine Arbeitserlaubnis und man kann sich das AoS sparen und muss dann nur nach 2 Jahren removal of condition beantragen. Du kannst ja bei deinem nächsten Besuch heiraten (wie gesagt, nur mit Rueckflugticket). Dann beantragt ihr gleich das CR-I und du fliegst erst einmal wieder nach Hause. Waehrend der Bearbeitungszeit kann man sich besuchen.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Wenn Du mit VWP/ESTA einreist, dann gibst Du an, dass Du maximal 90 Tage im Land bleiben möchtest. Da das bei Dir nicht der Fall ist und Du mit Bleibeabsicht einreist, ist die Einreise illegal und fällt in die Kategorie "Visumsbetrug". Das kann gutgehen, aber es kann auch richtig nach hinten losgehen, zumal bei Euch ja ganz klar nachweisbar ist, dass bei der Einreise schon eine Heirats- und Bleibeabsicht bestand. Wenn Ihr da einen Sachbearbeiter habt, der sich präzise ans Gesetz hält, wird Dein Greencardantrag abgelehnt und Du wirst nicht nur ausgewiesen, sondern mit einer automatischen mehrjährigen Einreisespere belegt. Willst Du das riskieren? Wirklich?

Ich würde empfehlen, dass Du wie geplant in die USA fliegst, heiratest, dann sofort CR-1 beantragst und dann wieder ausreist, bis die Greencardbeantragung durch ist. Du kannst zwischenzeitlich weiterhin mit ESTA einreisen und Frau und Baby besuchen, und vielleicht ist Deine Dann-Frau ja auch bereit, zwischendurch mal für ein paar Wochen oder Monate mit dem Baby nach Deutschland zu reisen und Zeit bei Dir zu verbringen. Oder vielleicht könnte sie für die gesamte Antragsdauer umsiedeln, was den Vorteil hätte, dass sie Dein Heimatland und Deinen kulturellen Hintergrund auch kennenlernt.

Aber jetzt auf hauruck ein AOS erzwingen zu wollen, was richtig schiefgehen kann, ist nicht unbedingt die beste Wahl. Erst recht nicht, wenn Du Deiner Frau und Deinem Kind in den ersten Jahren zur Seite stehen willst.

Verstehe halt nicht wirklich den Sinn. Nur weil ich kein Rückflug habe ist es doch nicht gleich illegal einzureisen oder?
Man darf ja 90 Tage mit ESTA bleiben.
Den Sinn musst Du nicht verstehen; Du musst Dich lediglich dran halten. Wie das eben so ist bei Gesetzen. ;)
Und nein, man darf via VWP nicht pauschal 90 Tage im Land bleiben; sondern der IO am POS darf maximal 90 Tage Verweildauer einräumen (was er aber keinesfalls muss; er kann auch lediglich 14 Tage oder 30 Tage erlauben), und man darf nicht mit Bleibeabsicht, Arbeitsabsicht, Studienabsicht oder dergleichen einreisen. Für so etwas gibt es eben die unterschiedlichen Visumskategorien, und Visa sind zwingend erforderlich, wenn man zu einem Zweck einreisen möchte, der beim VWP ausdrücklich ausgeschlossen wird. Wie heiraten mit Bleibeabsicht...

Gibt mit Sicherheit auch etliche Leute, die Familie besuchen und noch nicht genau wissen, wann sie wieder zurück fliegen. Die stehen dann dumm da wenn sie ohne Rückflug Ticket aussteigen?
Bitte nicht falsch verstehen, ich verstehe es nur einfach nicht.
Ohne Rückflugticket kommt man in Deutschland (bzw. am internationalen Abflkughafen) gar nicht erst in den Flieger. Das wird direkt beim Check-in überprüft.
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Das geht mich ja jetzt auch nichts an, aber vielleicht magst du es ja trotzdem beantworten.
Wie sieht denn eure finanzielle Planung so aus?
Ich gehe mal davon aus, dass deine Freundin in Lohn und Brot steht und du nicht? Sonst wuerde sie ja eher nach Deutschland kommen als du nach Amerika. Oder arbeitet ihr beide und sie hat den besseren Job?
Was passiert, wenn das Kind dann da ist? Arbeitet sie dann und du bist Hausmann? Oder wollt ihr beide arbeiten? Wer kuemmert sich dann in der Zeit ums Kind? Oder gibt sie ihren Job dann auf und ihr hofft, dass du eine Stelle findest?

Wie gesagt, dass musst du natuerlich nicht beantworten, ich bin halt nur etwas neugierig und fuer uns ist es hier auch immer wichtig, dass alles gut durchdacht ist und nicht nur einfach ausgewandert wird, weil man eben will und weil die Mentalitaet da drueben ja "viel besser" ist als in Deutschland.
 
Also ich bin leider nur mit dem Handy online und es ist hier nicht so handlich zu schreiben und schwer zu bedienen.
Nochmal zu einzelnen Fragen:
Sie hat beim US Immigration Office angerufen.
Ich glaube hier verstehen auch einige was falsch oder haben bisher nicht richtig gelesen.
Es muss schnell gehen, da ich bisher nicht damit gerechnet habe, dass es auf diese Weise nicht funktioniert.
Habe ich auch in meinem Eingangs Posting beschrieben. Sonst wären natürlich alle erforderlichen Unterlagen beantragt worden.
Es ist auch kein Geld mehr da um etliche Male hin und her zu fliegen.
Und sobald man die Greencard beantragt hat, darf man doch gar nicht mehr ausreisen?
Ich habe hier alles beendet. Sie ist halbe Deutsche und kennt Deutschland genug, wir haben hier schon genug Zeit verbracht
Ich habe ihr von diesem Forum erzählt und ihr gesagt, dass hier jeder sagt, dass es nicht funktioniert. Sie ist schon am verzweifeln weil sie jetzt nochmal angerufen hat und ihr wurde nochmal alles so bestätigt. Und ich glaube das jetzt einfach.
Ich habe jetzt auch den Rückflug gebucht. Ich werde es einfach so machen.
Tut mir leid wenn sich das alles etwas unfreundlich und gereizt anhört, aber ich stehe mal wieder zwischen zwei Meinungen, hier wird gesagt es geht nicht und eine Amerikanerin die mit dem Immigration Office telefoniert hat und meinte die sagen es geht alles klar.
Den Rest beantworte ich mal am PC
 

Ace

Well-Known Member
Was meinst du wohl, wieso es Verlobten-Visa und Ehegatten-Visa gibt, wenn man einfach so einreisen, heiraten und bleiben könnte? Weil es so viel Spaß macht, zu warten? Ihr müsst am Ende selber wissen, was ihr macht. Eure Pläne sind so nicht legal und sollte das auffliegen, wirst du entsprechend abgeschoben und mit einer Einreisesperre versehen. Ich würde ja lieber ein bisschen warten, anstatt das zu riskieren. Du nicht?
Wenn ihr es so durchzieht, würde ich mir an eurer Stelle auf jeden Fall den Namen des Sachbearbeiters bei USCIS notieren, der deiner Freundin das so gesagt hat. Lasst euch das Prozedere idealerweise noch einmal schriftlich von USCIS bestätigen.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Einreisen und heiraten mit ESTA - geht
Einreisen, heiraten und da bleiben mit ESTA - geht nicht
Verlobtenvisum beantragen, Erteilung des Visums abwarten, dann einreisen, heiraten und dann da bleiben (AoS machen) - geht
 

domnk

Well-Known Member
Ich glaube hier verstehen auch einige was falsch oder haben bisher nicht richtig gelesen.
Es muss schnell gehen, da ich bisher nicht damit gerechnet habe, dass es auf diese Weise nicht funktioniert.

Nein das verstehen wir schon. Nur, ohne jetzt unfreundlich oder gereizt erscheinen zu wollen, das ist dem Gesetz und dem Immigration Officer im Zweifelsfall egal. Es ist natuerlich bloed gelaufen, aber was soll's.

Ihr bewegt euch aber, im besten Fall, dennoch in einer rechtlichen Grauzone. AOS wird zwar geduldet, aber nur unter Umstaenden und auch dann nur wenn zum Zeitpunkt der Einreise keine Falschangabe gemacht wurde.

Aus dem Foreign Affairs Manual, beziehend auf INA 101(a)(15)(B)

9 FAM 201.1-4(C) (U) VWP Traveler Eligibility Requirements
a. (U) General VWP Eligibility Requirements: An alien who is a national of a participating VWP country does not require a visa, provided the alien:
(1) (U) Is applying for admission as a nonimmigrant visitor, as described in INA 101(a)(15)(B);
(2) (U) Seeks to enter the United States for a period not to exceed 90 days;
(3) (U) Possesses a valid passport issued by a VWP designated country (see 9 FAM 201.1-4(D);
(4) (U) Waives any right otherwise provided in the Immigration and Nationality Act to administrative or judicial review or appeal of an immigration officers determination of admissibility;
(5) (U) Waives any right to contest, other than on the basis of an application for asylum, any action for removal;
(6) (U) Can provide evidence of financial solvency; and
(7) (U) Can provide evidence of a domicile abroad.

b. (U) Nature of VWP Travel:
(1) (U) Maintenance of Status: An alien admitted to the United States under the VWP:
(a) (U) Is admitted as a visitor for business or pleasure for a period not to exceed 90 days;
(b) (U) May not engage in activities inconsistent with status as a visitor;
(c) (U) Is not eligible for an extension of temporary stay in the United States;
(d) (U) Is not eligible for adjustment of status to that of a lawful permanent resident alien (other than as an immediate relative as defined under INA 201(b) or under the provisions of INA 245(i); and

(e) (U) Is not eligible for change of nonimmigrant status.

Wie du siehst kannst du also theoretisch von deinem VWP Status um AOS ansuchen, darfst allerdings nicht mit Bleibeabsichten einreisen. Wenn dich der IO am Flughafen also fragt was der Grund fuer deine Reise ist, dann muesstest du wahrheitsgemaess angeben, dass du zu deiner schwangeren Frau reist mit der Absicht sie zu heiraten und im Land zu bleiben. Spaetestens dann wirst du im naechsten Flieger Richtung Deutschland sitzen. Du musst also hoffen, dass dir der IO diese Frage nicht stellt oder du musst eine Falschangabe machen, die dich waehrend des AOS Prozesses in den A* beissen koennte.

9 FAM 302.9-4(B)(3) (U) Interpretation of the Term Misrepresentation

h. (U) Evidence of Violation of Status:

(1) (U) To find an alien inadmissible under INA 212(a)(6)(C)(i), there must be evidence that, at the time of the visa application or entry into the United States, the alien stated orally or in writing to a consular or immigration officer that the purpose of the visit to the United States was other than to work or remain indefinitely. Ordinarily, such evidence would be in the form of an admission, from information taken from the alien's nonimmigrant visa (NIV) application, or a report by an immigration officer that the alien made such a statement (e.g., as would be found on the DHS Form I-275, Withdrawal of Application/Consular Notification). Additionally, for all findings of inadmissibility under the 30/60-day guidelines described in section g, above, you must request an AO from CA/VO/L/A.

(2) (U) The burden of proof falls on the alien to establish that his or her true intent at the time of the suspected misrepresentation was permissible in their nonimmigrant status. In the absence of any further offering of proof by the alien to rebut the presumption, a finding of ineligibility will result. You must give the alien the opportunity to rebut the presumption by presentation of evidence to overcome it. If you are satisfied that the presumption is overcome, and the alien is otherwise eligible, process the case to conclusion. If the presumption is not overcome, you must request an AO from CA/VO/L/A. The AO must include evidence of the actual representation; e.g.:
(a) (U) Evidence that the alien violated status within 30 days (see 9 FAM 302.9-4(B)(4)); and
(b) (U) Evidence of the misrepresentation statement from the actual visa application or application for entry; or
(c) (U) The consul's statement that the applicant has admitted that he or she misrepresented the purpose of his or her visit on the visa application or to the immigration officer.

Aus dem Foreign Affairs Manual geht weiter hervor, dass zur Bestimmung ob eine Misrepresentation stattgefunden hat, oft die 30/60-day guidelines angewendet werden. Das heisst (und das kannst du gerne ausfuehrlicher oben in dem Link nachlesen), dass man innerhalb der ersten 30 Tage generell von Misrepresentation ausgeht, innerhalb von 60 Tagen schaut man genauer hin wenn der Fall es hergibt und nach 60 Tagen geht man generell nicht davon aus, kann aber im Fall der Faelle noch immer genauer hinsehen.

Nun sind aber die Fakten in eurem Fall eigentlich drueckend gegen euch. Es kann natuerlich gut gehen, ueberhaupt keine Frage, aber ich kann mir gut vorstellen, dass man euch die Spontanhochzeit nicht abnimmt wegen der Schwangerschaft usw. Auch koenntest du, so lese ich das heraus, keinen Wohnsitz in Deutschland mehr nachweisen. Das spraeche dann noch mehr gegen euch.

Aber wie gesagt, wo kein Klaeger, da kein Richter. Es kann gutgehen. Ich bin mir sicher, dass es bei einigen gut gegangen ist. Ich weiss nicht was deine Freundin konkret gefragt hat. Wie du oben siehst stehen beide Aussagen prinzipiell nicht im Widerspruch. Man kann unter VWP einreisen, heiraten und bleiben. Aber man darf eben nicht mit der Absicht zu heiraten und zu bleiben einreisen. Kommt dir wer drauf, bist du raus. Wahrscheinlich fuer laenger.

Wie du weiter siehst habe ich hier nicht bloss meine Meinung gepostet, sondern die relevanten Stellen aus dem Foreign Affairs Manual, die die betreffenden Teile des Immigration und Nationality Act wiedergeben.

Viel Glueck und godspeed
 

domnk

Well-Known Member
Und noch als Anmerkung, da meine Bearbeitungszeit fuer das Posting oben schon abgelaufen ist:

Ich kann dem Vorschlag, sich das ganze schriftlich bestaetigen zu lassen, nur beipflichten. Dabei wuerde ich auch ganz genau darauf achten wie die Frage formuliert wird. Ich kann von hier aus natuerlich nicht nachvollziehen was genau deine Freundin die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter gefragt hat, noch wie die Frage verstanden wurde, aber die Antwort die ihr erhalten habt widerspricht nicht nur der gaengigen Erfahrung in allen moeglichen Auswanderforen, sondern auch, wie oben dargelegt, dem Buchstaben des Gesetzes. Bedenke dabei, im Sinne meines Postings oben, auch folgendes:

Auf die generelle Frage
"Can somebody, who entered the United States under the Visa Waiver Program, apply for adjustment of status as an immediate relative?" ist die Antwort "yes" (eigentlich "yes, if certain preconditions are met").

Auf die Frage
"Can my boyfriend, who entered the United States under the Visa Waiver Program with the intention to stay, apply for adjustment of status as an immediate relative?" muesste die Antwort eigentlich nein sein.
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Immer auch daran denken, dass deine Freundin auch beim Aos deine Greencard sponsorn muss, heisst, es muss entweder ein Einkommen vorhanden sein, dass die poverty guidelines (kann man auf der USCIS Seite erlesen) erfuellt oder eben eine gewisse Menge an Kapital. Auch das muesst ihr anhand von Steuerbescheiden nachweisen.
Allerdings gibt es auch die Moeglchkeit einen Co-Sponsor unterschreiben zu lassen. Dieser ist jedoch schwer zu finden, denn nicht jeder unterschreibt mal so eben, dass er einen anderen finanziell unterstuetzt und das auch noch, falls die Ehe zum Beispiel schon laengst in die Brueche gegangen ist (malen wir mal keinen Teufel an die Wand).

Dass du das alles vorher nicht gewusst hast, wie man was beantragt und was alles dranhaengt, ist jetzt nicht mehr zu aendern. Aber jetzt, wo man alles weiss, wuerde ich eher mit Vorsicht und Bedacht an die Sache rangehen. Alles was man schnell schnell uebers Knie bricht, ist immer gefaehrlich.

Wie gesagt, es kann gut gehen. Ist sicher schon oft gut gegangen. Aber falls nicht, sind die Konsequenzen einfach so schlimm.

Nun haben wir dich aber ja gewarnt, die Gesetze hat domnk ja geposted. Und nun liegt es an dir, was du machst. Halte uns auf jeden Fall auf dem Laufenden und viel Glueck.
 
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