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Alt 30.08.2009, 22:49
kristin711 kristin711 ist offline
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Zitat von Wisi Beitrag anzeigen
Die Baubestimmungen hier verlangen, dass wenigstens an einer Seite ein hand rail angebracht ist und die Treppe nicht komplett offen ist... dabei ist es recht egal wie breit sie ist, darf eine Mindestbreite aber nicht unterschreiten. Eine Edelstahlstange oder ein Stahlseil allein wuerde ohne weitere Absicherung nicht ausreichen.

Die Idee mit der als Schrank unterbauten Treppe ist auch gut, so nutzt man jedes bisschen Platz aus, aber auch da wuerde weiterhin gelten, dass beide Seiten gegen Fallen abgesichert sind.
Die Vorschriften mit dem Handlauf gibt's in Deutschland auch. Evtl. taeusche ich mich auch, aber ich dachte, wenn mir mein Bauherr einen Wisch unterschreibt, dass er den Handlauf nicht haben will, darf er ihn weglassen. hatte das Problem bisher aber noch nicht.
In meinem Buero haben wir eine ZickzackTreppe wie im Bild und nur einen handlauf an der offenen Seite. DAS mit den Behoerden durchzukriegen war wohl ein Kampf laut meinem Chef, weil ein Buero eben nicht privat ist.
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Geändert von kristin711 (30.08.2009 um 22:53 Uhr)
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